Mit Firmenkreditkarte auf privater Einkaufstour
Ausdrücklich nur für geschäftliche Zwecke hatte ein Kroate, der in einem grossen Zürcher Oberländer Unternehmen arbeitete, von seinem Arbeitgeber eine Mastercard erhalten. Nur: Der Mann bezog mit der Kreditkarte dann «praktisch ausschliesslich Waren, Wertsachen und auch Bargeld in eigenem, privaten Interesse», wie eine Anklageschrift festhält, die später zu den Vorfällen erstellt wurde. So bezahlte der Angestellte mit dem «Plastikgeld» unter anderem elektronische Artikel, Nahrungsmittel und Kleider. Innert zehn Monaten im Jahr 2016 kam es zu Belastungen von fast 24’000 Franken, wie am kürzlich vor dem Bezirksgericht Hinwil durchgeführten Prozess gegen den Mann bekannt wurde.
Abrechnungen gefälscht
Um diese widerrechtlichen Käufe zu verschleiern, frisierte der Mitarbeiter die Abrechnungen der Kartenfirma. Anschliessend reichte er entsprechend «bereinigte» Fassungen beim Arbeitgeber ein.
Weitere private Investitionen, beispielsweise in Form von Blumentöpfen oder Software, tätigte der Mann mit der Geschäftskreditkarte eines Kollegen aus derselben Firma. Auf diese Weise gab er 11’555 Franken aus. Zudem liess er mehrere Möbel aus dem Unternehmen mitgehen.
Neuer Job, alte Masche
Schliesslich flog die Sache auf, der Kroate verlor seinen Job, fand aber in einem anderen Oberländer Unternehmen wieder eine Stelle – und machte dort auf dieselbe Art weiter. Wieder erhielt er eine Mastercard und wieder postete er damit allerlei für sich privat. Zwischen Sommer 2017 und Anfang 2018 summierte sich so ein Betrag von über 55’000 Franken. Zudem fälschte er einen Kontoauszug im Rahmen einer privaten finanziellen Beziehung.
«Es tut mir so etwas von leid, was ich meinen Arbeitgebern angetan habe.»
Der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Hinwil
Auch in der zweiten Firma kam man dem Mann auf die Schliche, und er verlor die Stelle. Seither ist er arbeitslos und sucht intensiv einen neuen Job, doch das sei «sehr schwierig bei dieser Vergangenheit», wie er am Prozess angab . Eine Vergangenheit, die er bei Bewerbungen nicht verschweige und die er mit aller Kraft bewältigen möchte. «Es tut mir so etwas von leid, was ich meinen Arbeitgebern angetan habe.» Der heute 33-Jährige zeigte Reue in einer Intensität, wie man sie sehr selten vor Gericht sieht.
Er hatte etwas wie «einen psychischen Knick», dass er damals so viel gekauft habe. Den Schaden, den er dabei verursacht hat, wolle er unbedingt aus eigener Kraft wiedergutmachen; entsprechende, konkrete Bemühungen würden bereits laufen. Zudem kann er, wie er berichtete, bei der Bereinigung seiner finanziellen Lage auf fachliche Unterstützung zählen.
Die nächsten Jahre nur am Zurückzahlen
Der Prozess gegen den voll geständigen Mann fand im abgekürzten Verfahren statt. So bestätigte das Bezirksgericht Hinwil den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft: Schuldspruch wegen Urkundenfälschung und mehrfacher Veruntreuung. Der Angeklagte erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Ferner muss er eine bereits begonnene, sogenannte « deliktspräventive Behandlung » fortführen.
Massiv sind die finanziellen Folgen seiner Taten: Neben der Rückzahlung von Zehntausenden Franken aus seinen Kreditkartenbetrügen sind noch ein paar tausend Franken Verfahrenskosten zu begleichen. Sollte der Mann dann in einigen Jahren wieder einmal über etwas Vermögen verfügen, wird die öffentliche Hand möglicherweise noch die vorläufig auf die Staatskasse genommenen 14’000 Franken für den amtlichen Verteidiger einfordern, worauf im Urteil aus Hinwil bereits hingewiesen wird.
