Oberländer Kinderschänder fordert tiefere Strafe – mit Erfolg
Es war die amerikanische Bundespolizei FBI, die den Schweizer Behörden den entscheidenden Tipp gab, der zu einem Kinderschänder im Zürcher Oberland führte. Der Oberländer nämlich hatte einem Chatpartner in den USA Pornobilder geschickt.
Auf den Aufnahmen war zu sehen, wie der Mann die Tochter seiner Freundin missbrauchte. Das Kind war zum Zeitpunkt der Taten, die sich zwischen 2013 und 2015 ereigneten, zwischen acht und zehn Jahre alt. Der Mann hatte an dem Mädchen, das zu ihm ein Vertrauensverhältnis pflegte, in seiner Wohnung verschiedenste sexuelle Handlungen vorgenommen, unter anderem auch dreimal Geschlechtsverkehr, und dabei zehn Videos und Dutzende Fotos gemacht – teilweise mit versteckter Kamera.
Geständig bis auf Einsatz von Gewalt
Für diese Taten war er 2018 vom Bezirksgericht Pfäffikon zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Und zwar nicht nur wegen mehrfach begangener sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornographie und Gewaltdarstellung (er besass noch Hunderte andere verbotene Pornos), sondern eben auch wegen mehrfacher Vergewaltigung.
Mit letzterem Schuldspruch war der sonst geständige Mann nicht einverstanden: Er habe weder Zwang, Gewalt noch Drohungen angewendet, und zu einer Penetration des Mädchens sei es auch nicht gekommen. Da gleichzeitig die zuständige Staatsanwältin die Strafe von zehn Jahren zu tief fand, trafen sich die Beteiligten am Dienstag zur Berufungsverhandlung vor dem Obergericht. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; für die anwesenden Gerichtsberichterstatter galten besondere Auflagen.
Therapie brachte Einsicht
«Ich kann mir nicht erklären, wie es zu einem solchen Schritt kommen konnte», sagte der heute 60-Jährige zu den Übergriffen. «Es war damals für mich nicht ersichtlich, was ich mache.» Der Mann, der erzählte, er sei in seiner Jugend über Jahre hinweg wöchentlich von seinem Grossvater missbraucht worden, ist mittlerweile seit über drei Jahren in Haft.
«Ich schäme mich in Grund und Boden.»
Der Angeklagte
Im Gefängnis absolviert er eine vom Bezirksgericht angeordnete ambulante Therapie. Gerade auch aufgrund dieser Behandlung, die er als sehr positiv empfindet, sagt er rückblickend: «Ich schäme mich in Grund und Boden.» Was er tat, das «verurteile ich aufs Schärfste».
Sofortige Freilassung beantragt
Der Verteidiger des Oberländers verlangte Freisprüche zu den Vergewaltigungen und den Nötigungen und eine Reduktion der «massiv übersetzten Strafe». Konkret: 36 Monate, die Hälfte davon bedingt, was die sofortige Freilassung zur Folge hätte. Bei den Missbräuchen «wäre mein Klient nie so weit gegangen, dass er Zwang ausgeübt hätte», sagte der Anwalt. Das Ausüben von Gewalt wäre, so schlimm das töne, aufgrund der psychischen und intellektuellen Struktur des Mädchens auch kaum nötig gewesen.
«Beispiellose Schwere»
Die Staatsanwältin zu den Taten
Druck auf Opfer ausgeübt?
Das sah die Staatsanwältin ganz anders: Für sie gab es, wie schon für das Bezirksgericht Pfäffikon, keine Zweifel, dass bei den Missbräuchen Gewalt im Spiel war. Gewalt in Form von psychischem Druck, aber auch in Form von körperlichen Manipulationen des Opfers durch den Mann, der das Mädchen teilweise in Stellungen brachte, die ihm für seine Übergriffe und Aufnahmen am geeignetsten schienen. Für diese Taten von «beispielloser Schwere» forderte die Staatsanwältin 13 Jahre Gefängnis.
50‘000 Franken Genugtuung für Opfer
Das Obergericht bestätigte nun zwar das Pfäffiker Urteil bis auf eine Nötigungshandlung in allen Schuldpunkten, senkte aber die Strafe auf acht Jahre. Gesenkt wurde auch die erstinstanzlich ausgesprochene, für Schweizer Verhältnisse ausserordentlich hohe Genugtuung für das schwer traumatisierte Opfer: von 80‘000 auf 50‘000 Franken. Begleitend zur Gefängnisstrafe muss der 60-Jährige seine Therapie weiterführen.
«Das Mädchen befand sich in einer vom Beschuldigten geschaffenen, ausweglosen Situation.»
Der Gerichtspräsident in der Urteilsbegründung
Die Taten des Oberländers bezeichnete der Gerichtspräsident in der Urteilsbegründung als «ganz schwerwiegend». Der Mann habe «ungeniert über den Körper des Mädchens verfügt». Und auch wenn es bei den Missbräuchen keine physische Gewalt gab, psychische Gewalt in Form eines Schweigegebots sei vorgelegen.
Oder anders ausgedrückt. «Das Mädchen befand sich in einer vom Beschuldigten geschaffenen, ausweglosen Situation.» Dass man die Strafe dann trotzdem reduzierte, sei auf den guten Leumund des Mannes, seine eigene Erfahrung als Opfer und «die echte Einsicht und Reue» zurückzuführen. Dennoch, so der Richter zum Abschluss, was da passiert sei, sei «ein gravierender Fall sexuellen Missbrauchs».
