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Blaulicht

Oberländer Kinderschänder fordert tiefere Strafe – mit Erfolg

Mehrfach missbrauchte ein Oberländer die kleine Tochter seiner Partnerin. Das Bezirksgericht Pfäffikon verurteilte ihn dafür zu zehn Jahren. Das Obergericht gewährte ihm nun eine Strafreduktion um zwei Jahre.

Es war die amerikanische Bundespolizei FBI, die den Schweizer Behörden den entscheidenden Tipp gab, der zu einem Kinderschänder im Zürcher Oberland führte. Der Oberländer nämlich hatte einem Chatpartner in den USA Pornobilder geschickt.

Auf den Aufnahmen war zu sehen, wie der Mann die Tochter seiner Freundin missbrauchte. Das Kind war zum Zeitpunkt der Taten, die sich zwischen 2013 und 2015 ereigneten, zwischen acht und zehn Jahre alt. Der Mann hatte an dem Mädchen, das zu ihm ein Vertrauensverhältnis pflegte, in seiner Wohnung verschiedenste sexuelle Handlungen vorgenommen, unter anderem auch dreimal Geschlechtsverkehr, und dabei zehn Videos und Dutzende Fotos gemacht – teilweise mit versteckter Kamera.

Geständig bis auf Einsatz von Gewalt

Für diese Taten war er 2018 vom Bezirksgericht Pfäffikon zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Und zwar nicht nur wegen mehrfach begangener sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornographie und Gewaltdarstellung (er besass noch Hunderte andere verbotene Pornos), sondern eben auch wegen mehrfacher Vergewaltigung.

Mit letzterem Schuldspruch war der sonst geständige Mann nicht einverstanden: Er habe weder Zwang, Gewalt noch Drohungen angewendet, und zu einer Penetration des Mädchens sei es auch nicht gekommen. Da gleichzeitig die zuständige Staatsanwältin die Strafe von zehn Jahren zu tief fand, trafen sich die Beteiligten am Dienstag zur Berufungsverhandlung vor dem Obergericht. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; für die anwesenden Gerichtsberichterstatter galten besondere Auflagen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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