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Blaulicht

Keine Strafe für «hirnrissiges» Überholmanöver

Er überholte in Gossau trotz Gegenverkehr mit horrendem Tempo; es gibt Zeugen und einen Film des Vorfalls. Trotzdem wird der Autofahrer nicht bestraft. Denn die Beweise sind rechtlich nicht zulässig.

 

An einem späten Nachmittag Anfang September 2015 hatte auf der Mönchaltorferstrasse zwischen Mönchaltorf und Gossau ein damals 27-jähriger Lernfahrer ein Auto überholt. Der junge Mann war in einem sehr leistungsstarken Kompaktwagen unterwegs, der seiner auf dem Beifahrersitz mitfahrenden Freundin gehörte; auf dem Rücksitz sass noch eine Kollege. Dass das Manöver auf der 80er-Strecke jedoch nicht mit einer Frontalkollision endete, ist nur einer aus der Gegenrichtung nahende Autofahrerin zu verdanken, die sofort abbremste und damit einen Zusammenstoss haarscharf vermeiden konnte.

Auf 175 km/h beschleunigt

An diesem Fall gibt es nun drei grosse Besonderheiten. Erstens: Gemäss einer später zu dem Überholmanöver erstellten Anklage hatte der 27-Jährige nicht nur trotz Gegenverkehr überholt, sondern auch, obwohl das vor ihm fahrende Auto mit Tempo 95 schon deutlich zu schnell unterwegs war. Zudem beschleunigte der Neulenker seinen Wagen auf 175 km/h. Für den zuständigen Staatsanwalt «ein halsbrecherisches Überholmanöver», für den Anwalt des Fahrers hingegen eine Aktion, die halt einfach «nicht optimal lief».

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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