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«Zügig Gas geben» kostet jungen Mann 9000 Franken

Er pflegt einen auffälligen, aber eben nicht immer gesetzeskonformen Fahrstil. Das kostet einen jungen Mann nun mehrere tausend Franken.

Ein BMW-Fahrer, der die Sportlichkeit seines Wagens etwas übertrieben zur Schau stellte, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

(Symbolbild: Pixabay)

«Zügig Gas geben» kostet jungen Mann 9000 Franken

Jung, Fahrer eines sehr sportlichen BMWs und aus dem Balkan stammend: Der Mann, der sich vor ein paar Tagen vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Pfäffikon verantworten musste, entsprach nur schon mit diesen Merkmalen dem klassischen Bild, das hierzulande in Bezug auf gröbere Verkehrssünder weit verbreitet ist. Aber auch seine Taten passen zum Machoverhalten, das Fachleute oft bei solchen Autofahrern ausmachen.

«Schnellstart» aus der Tankstelle

So wurde dem 25-jährigen, im Zürcher Oberland wohnhaften Mazedonier vorgeworfen, an einem späten Nachmittag im Sommer 2017 bei der Ausfahrt aus einer Tankstelle in Effretikon nicht nur derart beschleunigt zu haben, «dass die Reifen quietschten», sondern vor allem auch, dass das Heck seines BMWs ausbrach. Der Wagen ist dabei laut Anklage mehr als einmal auf die Gegenfahrbahn gelangt und brachte dadurch die Insassen eines entgegenkommenden Autos «in erhebliche Gefahr».

«Es war ein kleines Missgeschick.»
Der Beschuldigte zur Schleuderfahrt aus der Effretiker Tankstelle

Ferner soll der Mazedonier eines Nachts im Sommer 2018 in Dübendorf innerorts massiv zu schnell unterwegs gewesen sein und dabei absichtlich den Motor laut aufheulen lassen. Die Anklage, die sich auf die Resultate einer Lasermessung der Polizei stützt, spricht von netto 30 km/h zu viel im 50er-Bereich. Und letztlich kam es Anfang dieses Jahres noch zu einem Hausfriedensbruch in einem Effretiker Geschäftshaus.

War der Fahrmodus schuld?

Den Vorwurf mit dem Hausfriedensbruch gab der 25-Jährige vor Gericht zu, wenn auch mit der Einschränkung, «es ist halt etwas dumm gelaufen damals». Und dumm gelaufen sei es eben auch bei den Vorfällen mit dem Auto. Bei der Tankstelle in Effretikon habe er «nur echli schnäll usefahre welle», ja, «einfach zügig Gas geben». Da er jedoch vergessen habe, dass er in seinem BMW den Sport-Modus aktiviert habe, was mit dem Ausschalten der Traktionskontrolle einhergeht, brach der Wagen «ein bisschen aus». Aber, im Gegensatz zu den Schilderungen in der Anklage, ohne auf die Gegenfahrbahn zu kommen. Kurz: «Es war ein kleines Missgeschick.» Dass die Anklage das als gefährliches und «gewagtes Fahrmanöver» darstelle, sei nicht zuletzt auf die Beeinflussung von Zeugen durch einen Effretiker Stadtpolizisten zurückzuführen, «der mir schon jahrelang Probleme macht».

«Etwas provokant beschleunigt»
Umschreibung des Beschuldigten, wie er den Spezialauspuff
am BMW zum Tönen brachte

Illegalen Auspuff für besseren «Sound»

Auch die Schilderung des Falles in Dübendorf treffe nicht zu. Er sei damals mit drei Kollegen im Auto unterwegs gewesen. Am Wagen «hatte ich einen illegalen Auspuff montiert». Er habe dann den Mitfahrern einfach vorführen wollen, welche Geräusche dieser Auspuff macht und deshalb im ersten Gang «etwas provokant beschleunigt». Er sei aber «garantiert im 80er-Bereich» gefahren und nicht innerorts. Denn er passe extrem auf, weil er genau wisse, dass er als Vorbestrafter, wenn er bei einer massiven Tempoüberschreitung erwischt würde, seinen Führerausweis für längere Zeit verlieren dürfte.

Gericht sah keinen Vorsatz

Die Staatsanwaltschaft stufte diese Art des Autofahrens, die der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben pflegte, um den Coolen zu markieren, als mehrfache vorsätzliche, zum Teil grobe Verletzung der Verkehrsregeln ein. Die Anklage forderte dafür eine Geldstrafe von 7700 Franken und eine Busse von 1900 Franken.

Das Gericht folgte dieser Einstufung weitgehend, allerdings mit einem gewichtigen Unterschied: Die Verkehrsregelverletzungen wurde nicht als vorsätzlich, sondern nur als grobfahrlässig beurteilt. Das heisst, man glaubte dem sonst als nicht so glaubwürdig eingestuften Mazedonier, dass das Schleudern des Autos beim Abfahren von der Tankstelle in Effretikon ein unbeabsichtigtes Missgeschick war.

Entsprechend diesem Urteil und unter Berücksichtigung, dass der 25-Jährige derzeit arbeitslos ist, wurden die Geldstrafe auf 4800 Franken und die Busse auf 500 Franken reduziert. Zu diesen Beträgen kommen allerdings noch Verfahrenskosten im Umfang von mindestens 3700 Franken. Die «coolen» automobilistischen Einlagen kosten den mittellosen Mann letztlich also 9000 Franken.

 

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