Messerstecher von Rüti muss für 12 Jahre ins Gefängnis
In den ersten Stunden des 2. Juli 2016, dem damaligen Züri-Fäscht-Samstag, kam es im Bahnhof Rüti zu einem Zusammentreffen vierer Menschen, das für drei von ihnen fatal endete. Bis heute ist jedoch nicht im Detail klar, was genau zwischen den vier in derselben S-Bahn ins Oberland heimkehrenden Festbesuchern passierte.
An Halsschlagader verletzt
Erwiesen ist jedoch, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem damals 19-jährigen Iraker sowie einem 29-jährigen und einem 31-jährigen Deutschen kam. Die 18-jährige Schweizer Freundin des Irakers versuchte noch, den Streit zu schlichten, doch am Schluss blieben die beiden Deutschen durch Messerstiche verletzt zurück, wobei das jüngere Opfer unter anderem eine lebensgefährliche Verletzung der Halsschlagader erlitten hatte. Der Iraker und die Freundin flüchteten, stellten sich Stunden später aber der Polizei.
«Es war eine schändliche Tat, aber keine Absicht»
Der Beschuldigte
Als «Scheiss-Kanaken» beleidigt
Der Staatsanwalt klagte den Iraker wegen der Messerstiche – es waren höchstwahrscheinlich insgesamt sechs – an. Anfang 2018 verurteilte das Bezirksgericht Hinwil den Mann wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung zu zwölf Jahren Haft (wir berichteten). Am Montag nun fand die Berufungsverhandlung am Zürcher Obergericht statt, wo der Verurteilte um eine tiefere Strafe bat.
«Es war eine schändliche Tat, aber keine Absicht», erklärte der heute 22-Jährige. Einer der Deutschen habe ihn damals im Bahnhof Rüti als «Hurensohn» und «Scheiss-Kanaken» beleidigt. Es kam zu einem Disput, und «ich hatte Angst um mich und meine Freundin». Also habe er zu einem kleinen Sackmeser gegriffen, der Streit eskalierte, und Sekunden später hatten die Deutschen blutende Wunden.
«Ich bereue jeden Tag, was ich getan habe», sagte der junge Mann, der zugibt, ein Messer in der Hand gehabt zu haben, sich aber an ein Zustechen nicht mehr erinnern konnte.
Freispruch war kein Thema mehr
Sein Verteidiger sagte, der Iraker habe sich nur gegen die beiden muskulösen, in jener Nacht schwerst betrunkenen Deutschen verteidigen wollen – und das auch erst, nachdem das Duo mit Provokationen den Streit überhaupt ausgelöst habe. Dass sich der Beschuldigte mit einem Messer wehrte, sei «plausibel», wenn auch nicht intelligent, deswegen «aber auf einen Tötungsvorsatz zu schliessen, geht zu weit. Es war eine Kurzschlussreaktion.»
Der Anwalt forderte deshalb wegen versuchter eventualvorsätzlicher einfacher Körperverletzung und wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung eine Strafe von maximal sechs Jahren. Der Freispruch, den der frühere Verteidiger des Irakers in Hinwil noch verlangt hatte, war kein Thema mehr.
«Das Bestreben war es, beide Deutschen
unschädlich zu machen.»
Der Staatsanwalt zur Absicht des Messerstechers
Staatsanwalt forderte 14 Jahre
Der Staatsanwalt erbat eine Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruchs, aber verbunden mit einer Strafe von 14 Jahren. Was in Rüti wegen «eigentlich einem Nichts als Auslöser» geschah, bezeichnete er als «Taten, wie sie perfider und skrupelloser nicht sein könnten». Es sei «lediglich dem Zufall zu verdanken», dass die zwei Opfer heute noch leben. Denn der Beschuldigte habe sich nicht einfach verteidigen, sondern seine Kontrahenten sehr wohl verletzten wollen: «Das Bestreben war es, beide Deutschen unschädlich zu machen.»
Gericht nahm Version von Blackout nicht ab
Das Obergericht sah keinen Grund, vom Hinwiler Urteil abzuweichen: Es bleibt damit bei einem Schuldspruch wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung und einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Fast drei Jahre davon hat der Iraker mittlerweile bereits abgesessen. Der Messerstecher muss seinen beiden Opfern insgesamt 24‘000 Franken Genugtuung zahlen sowie Verfahrenskosten von über 20‘000 Franken übernehmen.
Man habe mit der Messerattacke nach dem «Ausgang», wie sie in Rüti passierte, leider «einmal mehr einen Fall zu beurteilen gehabt, wie er heute jedes Wochenende vorkommt», sagte der vorsitzende Richter. Der Beschuldigte habe sich von Anfang an «aktiv an der Konfrontation beteiligt», die sich im Bahnhof abspielte.
Und wer dann mit einem Messer auf den Oberkörper eines Menschen einsteche, «der weiss, was passieren kann». Ein Blackout, wie es der Iraker in Bezug auf die Messerstiche geltend machte, «war für das Gericht nicht glaubhaft». Deshalb handle es sich auch um zwei Tötungsversuche und nicht einfach um eine leichte Körperverletzung.
