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«Kleine Verwahrung» für 27-Jährigen

Ein junger Mann aus dem Glatttal hat Leute bedroht und angegriffen. Da er psychisch schwer krank ist und eine Gutachterin als Nächstes massivste Gewalttaten befürchtet, kommt er in die «kleine Verwahrung».

Das Bezirksgericht Uster schickte einen psychisch kranken Täter in eine stationäre Therapie. (Symbolfoto: Mike Gadient)

«Kleine Verwahrung» für 27-Jährigen

«Ich will unbedingt gesund werden. Das soll nie mehr passieren.» Was der psychisch Kranke, der am Donnerstag als Angeklagter vor dem Bezirksgericht Uster sass, mit «das» meinte, füllt eine mehrseitige Anklageschrift.

«Stirb, stirb»

Sieben Vorfälle, die sich alle im Spätsommer 2018 ereigneten, führt die Anklage auf. Dreimal war das Opfer ein Nachbar des im Glatttal wohnhaften Serben. Ein Nachbar, dem der Beschuldigte gedroht haben soll, er werde ihm «Zähne herausschlagen oder Knochen brechen» oder ein Messer in den Rücken stechen. Dazu kam es zwar nicht, aber bei einer Begegnung der beiden versetzte der Serbe dem Nachbarn zwei Schläge. Ebenfalls einen Schlag erhielt ein Mann, der den Beschuldigten zurechtwies, nachdem er mehrfach auf den Boden gespuckt hatte.

«Ein Realitätsbezug war nicht mehr vorhanden.»
Die Gutachterin zum Zustand des Beschuldigten in der Tatperiode

Im Weiteren beleidigte und bedrohte der heute 27-Jährige laut Anklage in der S-Bahn nach Schwerzenbach spätabends eine junge Frau, der er hinterherlief und «stirb, stirb» sagte. Nachdem er dann festgenommen wurde, randalierte er im Polizeigefängnis und schlug später in einer psychiatrischen Klinik einen Pfleger und bedrohte ihn und seine Kollegen mit dem Tod.

Unter Drogen und krank

An all diese Fälle hat der Mann heute keine Erinnerung mehr oder streitet sie als «komplett frei erfunden» ab. Die fehlende Erinnerung ist auf seinen damaligen massiven Betäubungsmittelmissbrauch zurückzuführen – und eine schwere psychische Erkrankung. Er war somit zur Tatperiode in einer Verfassung, die eine Gutachterin später wie folgt beschrieb: «Ein Realitätsbezug war nicht mehr vorhanden.»

Der Staatsanwalt schilderte vor Gericht eindrücklich, wie er, die Polizei, Klinikpersonal und natürlich die Opfer damals mit einem absolut «angsteinflössenden», extrem aggressiven Mann konfrontiert waren, den zu bändigen es zuweilen fünf Polizisten bedurfte. Mittlerweile befindet sich der Serbe in einer psychiatrischen Klinik in einer stationären Behandlung, sei «durch eine Vielzahl von Medikamenten sediert» und habe dank verschiedener Therapien erfreuliche Fortschritte gemacht.  Das findet auch der Täter selbst  – «ich weiss heute, dass ich krank bin» – und möchte diese Behandlung unbedingt weiterführen.

Bevölkerung muss geschützt werden

Der Mann, sagte der Staatsanwalt, habe sich zur Tatzeit  in einem Zustand der «nicht selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit» befunden, kann also nicht bestraft werden. Wegen seiner schweren Störung und weil eine Gutachterin eine sehr schlechte Prognose mit als Nächstes möglichen Taten «bis hin zu Tötungsdelikten» stellte, sei nun «eine langfristige Behandlung» unabdingbar. Sprich: eine sogenannte stationäre Massnahme, auch bekannt als «kleine Verwahrung». Nur so kann laut Staatsanwalt die Bevölkerung ausreichend geschützt werden. Entscheide sich das Gericht für eine mildere, ambulante Massnahme, «übernehme ich die Verantwortung nicht».

«Keine erhöhte Gefahr für Gewaltdelikte»
Die Pflichtverteidigerin zur Begründung
einer weniger intensiven Therapie

Genau eine solche ambulante Therapie forderte aber die Pflichtverteidigerin. Die Vorwürfe in der Anklage seien weitgehend unzutreffend und «dramatisch und übertrieben» dargestellt. Ihr Mandant leide wohl unter einer schweren psychischen Störung, die jedoch «keine erhöhte Gefahr für Gewaltdelikte» darstelle.

«Klar schuldunfähig»

Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. Zwar gab es neben sechs als erfüllt angesehenen Tatbeständen einen Freispruch in Bezug auf die Drohung gegenüber dem Nachbarn, doch das änderte für den Beschuldigten nichts. Denn auch dem Gericht war «klar, dass Sie schuldunfähig sind», wie der Vorsitzende dem 27-Jährigen erklärte. Das bedeutet: keine Strafe, aber die laufende stationäre Behandlung «muss zwingend weitergeführt werden». Und zwar nicht Wochen oder Monate, sondern sicher mal die nächsten zwei, drei Jahre, wie der Richter in Aussicht stellte.

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