«Die Gesellschaft muss vor jemandem wie Ihnen geschützt werden»
«Das ist weit jenseits von dem, was man normalerweise macht.» Diese Zusammenfassung des vorsitzenden Richters bezieht sich auf einen Fall, der sich am frühen Abend des letzten Juli-Freitags 2017 beim Bahnhof Rüti ereignete, und vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Hinwil verhandelt wurde.
Noch zugeschlagen, als das Opfer am Boden lag
Laut Anklage hatten damals zwei Kollegen unvermittelt einen auf einer Bank sitzenden Mann angegriffen. Denjenigen Mann, der am Vorabend den jüngeren der beiden Kollegen in der Wohnung seiner Freundin – sie war die Ex-Freundin des dann in Rüti Angegriffenen – mit einem Beil bedroht haben soll.
Die zwei Männer aus dem Kanton St. Gallen schlugen ihrem Opfer mit Füssen und Fäusten gegen den Kopf und andere Körperteile; selbst dann noch, als der Attackierte am Boden lag. Schliesslich zerstörte der jüngere der beiden heute 27 und 33 Jahre alten Schläger die Brille und das Handy ihres Opfers. Dass das Opfer diesen Angriff ohne schwere Verletzungen und Behinderungen überstand, das bezeichnete der Richter als reinen «Glücksfall».
In Hinwil randaliert
Der ältere der beiden Kollegen liess sich zudem eine Reihe weiterer Taten zu schulde kommen. So verhielt er sich bei seiner Verhaftung unmittelbar nach dem Angriff in Rüti gegenüber der Polizei äusserst renitent und richtete in einer Zelle auf dem Kapo-Posten in Hinwil einen Sachschaden von 900 Franken an. Monate zuvor hatte er in der Ostschweiz unter anderem noch einen Wirt erheblich verletzt und bei einer Kollegin Drogen konsumiert und anschliessend randaliert.
«Ein sehr brutales Vorgehen»
Die Staatsanwältin zum Angriff in Rüti
Psychisch kranker Haupttäter
Das Schläger-Duo war geständig. Der Angriff in Rüti, vor dem sie beide getrunken und teilweise Drogen genommen hatten, sei eine Racheaktion für die Bedrohung mit dem Beil gewesen – eine Aktion, die dann halt «komisch eskalierte». Der Haupttäter, der ältere der zwei, erklärte, er sei sonst überhaupt kein Schläger. Auf die Frage, weshalb er denn trotzdem immer wieder zugeschlagen habe, antwortete er: «Ich denke, es ist ein Trauma»; ein Hinweis auf seine Kindheit, in der er Opfer väterlicher Aggressionen wurde.
Anders sieht das ein Gutachter: Er hat beim 33-Jährigen eine schwere Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Damit verbunden sind unter anderem eine mangelnde Empathiefähigkeit und «eine chronifizierte Gewaltbereitschaft». Der Gutachter geht klar von weiteren Gewalttaten aus, sofern der Mann nicht erfolgreich eine mehrjährige stationäre Behandlung absolviert.
Immer wieder Rückfälle
Doch da der Angeklagte genau eine solche Therapie «unter keinen Umständen» wolle, jedoch «ein Hochrisikoprofil» aufweise, bleibe «nur noch die Verwahrung», sagte die Staatsanwältin. Die Anklägerin verlangte deshalb die Anordnung dieser Massnahme sowie eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Beim Beschuldigten, der die Hälfte der letzten zwölf Jahre im Gefängnis verbrachte und schon erfolglos diverse Therapien besuchte, komme es immer wieder zu Rückfällen. So ereignete sich die Tat am Bahnhof Rüti, wo er «ein sehr brutales, rücksichtsloses Vorgehen» an den Tag gelegt habe, nur sieben Monate nach seiner letzten Haftentlassung.
«Der Beschuldigte wird zu einer normalen Impulskontrolle zurückfinden.»
Prognose des Verteidigers des Haupttäters
Ambulante Therapie verlangt
Der Antrag der Anklage auf Verwahrung oder allenfalls eine stationäre Therapie «macht mich ratlos», sagte der Verteidiger des 33-Jährigen. Denn «eine Versenkung in der Verwahrung» helfe dem Mann nichts; er brauche vielmehr eine intensive schulische Förderung und therapeutische Begleitung. Auf diese Art «wird der Beschuldigte zu einer normalen Impulskontrolle zurückfinden».
Zudem sei der Angeklagte noch in einem Alter, in welchem man seine Persönlichkeit positiv beeinflussen könne. Der Anwalt plädierte für eine Strafe von vier Jahren und eine parallel zum Gefängnisaufenthalt laufende ambulante Therapie.
Der Verteidiger des zweiten Schlägers erbat eine Strafe von zwölf Monaten bedingt. Die Staatsanwältin hatte 16 Monate bedingt gefordert. Das Gericht entschied sich dann für 14 Monate bedingt und den Widerruf einer früheren bedingten Geldstrafe von 2100 Franken. Zudem fallen bei ihm, wie bei seinem Kollegen, mehrere tausend Franken Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren an.
«Die Gesellschaft muss vor jemandem wie Ihnen geschützt werden.»
Der vorsitzende Richter zum Haupttäter
Als «schwere Gefahr» eingestuft
Den Schuldspruch beim Haupttäter wegen versuchter schwerer Körperverletzung und einer Reihe weiterer Delikte verband das Gericht mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und einer Busse von 500 Franken sowie der Anordnung einer stationären Therapie. «Es war übel, was Sie gemacht haben», sagte der vorsitzende Richter bei der mündlichen Urteilseröffnung.
Vom rückfälligen Schläger gehe «eine schwere Gefahr aus: Die Gesellschaft muss vor jemandem wie Ihnen geschützt werden.» Dazu reiche eine Gefängnisstrafe oder eine ambulante Therapie nicht aus, es brauche eine stationäre Behandlung. Eine Verwahrung hingegen bewertete das Gericht als «zu tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, bevor man es nicht noch einmal mit einer Therapie versucht hat».
«Wir hoffen stark, dass Sie diese Chance packen», mahnte der Richter zum Abschluss der Verhandlung. Denn sonst werde eine Verwahrung Realität.
