Geldwäscherei im Kleinen führte zu grosser Strafe
Geldwäscherei – wer diesen Begriff hört, denkt an riesige Summen, an illegale Geldtransfers über mehrere Jahre hinweg, an die Mafia. Doch eine solche Straftat läuft gelegentlich auch im viel, viel kleineren Rahmen ab, wie der Fall eines Volketswilers zeigt.
Bei Geldwäscherei geht es darum, illegal erworbene, also «dreckige», Werte in den legalen, also «sauberen», Wirtschaftskreislauf einzuspeisen. Das passiert in der Regel durch das Verschieben von «schmutzigem» Geld über verschiedene Stationen, sodass letztlich die Herkunft des Geldes nicht mehr nachvollzogen und das Geld deshalb von Strafverfolgern auch nicht beschlagnahmt werden kann.
Geldwäscherei – ganz einfach
Das tönt etwas kompliziert – und ist es in Realität oft –, kann aber auch so einfach ablaufen, wie es in der Region zwischen Mai und November 2017 passierte. Während dieser Zeit erhielt ein heute 60-jähriger Volketswiler auf seinen Konten bei der Post Finance und einer Zürcher Oberländer Regionalbank von 20 Personen Zahlungen zwischen 32 und 1000 Franken.
Insgesamt kamen so rund 9500 Franken zusammen, wie es in einem kürzlich zu diesem Fall von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl heisst.
Konten gehackt
Das Spezielle an diesen Zahlungen: Sie wurden nicht von den jeweiligen Absendern ausgelöst, sondern von einer oder mehreren unbekannten Personen. Einer Täterschaft, die gemäss Strafbefehl «zuvor in deliktischer Weise durch betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage» an die Zugangsdaten der Konten herangekommen war und dann die Überweisungen tätigte.
Für seine Arbeit behielt der Glattaler eine Provision von gegen zehn Prozent.
Das so auf seinen Konten eingegangene Geld leitete der Volketswiler anschliessend gemäss Anweisungen der Täterschaft «zur Verschleierung der Herkunft» sofort per Bargeldtransfer weiter. Und zwar mehrheitlich in den westafrikanischen Staat Benin. Für seine Arbeit durfte der Glattaler jeweils eine Provision von gegen zehn Prozent behalten.
Ein schlechtes Geschäft
Die Tätigkeit des Volketswilers wurde von der Staatsanwaltschaft als mehrfache Geldwäscherei eingestuft. Der 60-Jährige fasste eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 120 Franken. Da es sich dabei um eine bedingte Strafe handelt, muss sie nicht bezahlt werden.
Das war definitiv kein lohnendes Geschäft.
Zu bezahlen sind jedoch eine Busse von 2500 Franken sowie Verfahrenskosten von 1500 Franken. Insgesamt also 4000 Franken – was in Anbetracht der ungefähr 950 Franken Provision, die der Mann erhalten hatte, bedeutet: Das war definitiv kein lohnendes Geschäft. Die geschädigten Kontoinhaber müssen versuchen, ihr Geld auf dem Zivilweg zurückzuerhalten.
«Unterlassung sämtlicher Überprüfungen»
Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass der Volketswiler «zumindest davon ausgehen musste», dass die Beträge «deliktischer Herkunft waren, namentlich aus einem Betrug stammten».
Der Mann habe durch seine Konversationen mit den offensichtlich vom afrikanischen Kontinent aus operierenden, ihm völlig unbekannten Tätern und «der Unterlassung sämtlicher Überprüfungen» der Hintergründe der Zahlungen in Kauf genommen, dass die Art und Weise, wie das Geld auf seine Konten kam, «nicht legal sein konnte».
