Er jagt Verbrecher im Netz
Es existiert kaum mehr ein Lebensbereich, der von der Digitalisierung ausgeschlossen ist, erst recht nicht das Verbrechen. Deshalb gibt es zur Verfolgung solcher Straftaten seit einiger Zeit in Zürich spezialisierte Staatsanwälte.
Neu auch im Zürcher Oberland – und der regionale Cybercrime-Staatsanwalt hat schon in seinem ersten Jahr alle Hände voll zu tun.
Web als «Spiegel der Gesellschaft»
Der für Cybercrime zuständige und bei der der Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster eingesetzte Strafverfolger heisst Marcel Horlacher. Er habe sich schon immer für Informationstechnologie (IT) interessiert, sagt der Jurist, der bereits zuvor als allgemeiner Staatsanwalt tätig war, zu seinen Beweggründen, sich für die neue Stelle zu melden. Auch sei er fasziniert vom Medium Internet, das für die meisten Cybercrime-Taten verwendet wird. Dem «Internet als Spiegel unserer Gesellschaft, wo sich im Schatten der vermeintlichen Anonymität menschliche Abgründe manifestieren, von Kinderpornografie bis Terrorpropaganda. Zwischen Ideologien, Hass und Hoffnung treffen sich aber auch schlicht Angebot und Nachfrage für alles, was handelbar ist.»
Viele Betrüge
Mit dieser Umschreibung trifft Horlacher auch schon recht umfassend, um was es beim nicht genau definierten Begriff Cybercrime geht: Um Taten, bei denen Computer das Beweis- oder Tatmittel sind; Taten, zu deren Begehung IT oder Kommunikationstechnologie verwendet wird.
« Zwischen Ideologien, Hass und Hoffnung treffen sich
Angebot und Nachfrage für alles, was handelbar ist.»
Cybercrime-Staatsanwalt Marcel Horlacher über das Internet
Und unter Einsatz dieser Mittel ist vieles möglich. Horlacher nennt etwa «komplexe Fälle mit Eindringen in eine Datenverarbeitungsanlage» oder eine Erpressung, vor allem aber «das Massengeschäft»: Betrüge verschiedenster Art, Nötigung, Drohung, Pornografie. Bei den Betrügen sei Romance Scamming in der Region derzeit «ein ganz grosses Thema» (siehe auch Box «Romance Scam: so funktioniert der Heiratsbetrug per Internet»). Nebst dem Führen entsprechender Strafuntersuchungen gehört zur Aufgabe des Cybercrime-Staatsanwaltes auch, die anderen Staatsanwälte der Amtsstelle mit IT-Knowhow und im internationalen Strafrecht zu unterstützen, da es heute praktisch keinen Gesetzesverstoss mehr gibt, bei dem nicht irgendein PC oder Smartphone verwendet wurde.
Immer mehr Cyberkriminalität
«Cyberkriminalität ist seit Jahren im Steigen begriffen». Dies sagt Stephan Walder, der höchste Cybercrime-Staatsanwalt des Kantons Zürich. Zudem gebe es immer wieder neue und raffiniertere Formen dieser Art Kriminalität. Kriminalität, die man übrigens auch «relativ einfach» in einschlägigen Web-Foren gegen Bitcoins mieten oder kaufen könne. Die Internationalität und Anonymität dieser Taten und nicht zuletzt das kommende 5-G-Internetnetz würden eine Verfolgung von Tätern im digitalen Raum «immer schwieriger machen».
So werden derzeit im Kanton Zürich 60 Prozent aller Cybercrime-Straffverfahren eingestellt. Das ist zwar mehr, als bei «normalen» Straffällen, aber für diese oft fast unklärbar scheinenden Taten trotzdem ein vertretbarer Schnitt. Von denjenigen Verfahren, wo ein Täter eruiert werden konnte, wird der Grossteil per Strafbefehl beendet, während einige wenige, dafür aber in der Regel sehr umfangreiche Fälle zur Anklage an ein Gericht gelangen. ehi
Opfer leiden schwer
Wie sieht denn der typische Cyberkriminelle aus, mit dem Marcel Horlacher zu tun hat? «Da gibt es alles», vom Laien bis zum IT-Crack. Ebenso wie deren «Motive völlig verschieden sind: monetär, familiär, politisch».
So verschieden wie die Täter sind auch deren Opfer. Das einzige, das immer etwa gleich ist: Bei einem Romance-Scamming-Fall würden die Frauen überwiegen, bei Sextortion, der Erpressung mit Nacktbildern, die Männer. Obwohl die Opfer – im Gegensatz etwa zu einem «normalen» Raubüberfall – nicht physischer Gewalt ausgesetzt waren, leiden sie extrem unter den Taten. Horlacher sitzt in seinem Büro bei Einvernahmen immer wieder Menschen gegenüber, die «absolut niedergeschmettert sind» und in einzelnen Fällen sogar psychiatrische Unterstützung benötigen.
Hauptproblem: die anonymen Täter
Die vermutlich bedeutendste Besonderheit im Job eines Cybercrime-Staatsanwaltes ist, dass er «sehr viel Aufwand zur Täterermittlung einsetzt». Denn der Täter ist anfänglich oft unbekannt, weil er sich im Internet unter irgendeinem Fantasienamen exzellent verstecken kann. In vielen Fällen habe man nur sogenannte technische Spuren wie eine Mail- oder IP-Adresse – aber wem die effektiv gehört und wo dieser Mensch zuhause ist, das ist anfangs absolut unklar.
«Man muss damit leben können, dass man trotz
grossem Aufwand am Schluss manchmal keinen Erfolg hat»
Marcel Horlacher über die Chancen,
Cybercrime-Taten aufzuklären
So stellt Horlacher fast täglich Rechtshilfeersuchen ins Ausland oder klopft bei Internetprovidern an, denn «rechtshilfeweise Datenerhebung im Ausland ist ein zentraler Teil meiner Arbeit». Dabei gebe es «kooperative Länder und Länder, wo es sehr schwierig bis unmöglich ist, Informationen zu erhalten». Diese Arbeit ist langwierig, «und man muss damit leben können, dass man trotz grossem Aufwand am Schluss manchmal keinen Erfolg hat».
Kontakt mit dem FBI
Doch so mühsam das Aufspüren anonymer Täter ist, so reizvoll ist für den regionalen Cyber-Staatsanwalt «das globale Feld meiner Arbeit und die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden aus aller Welt». So habe er zuweilen «am selben Tag Kontakt mit der US-Ermittlungsbehörde FBI, dem Justizministerium eines Nachbarstaates, einer Firma aus Indien und einer verfahrensbeteiligten Person aus dem Oberland». Sowohl um in Bezug auf internationales Recht, Technik, aber auch die immer wieder neuen Maschen der Straftäter auf dem Laufenden zu bleiben, treffen sich die insgesamt zehn Cybercrime-Spezialisten der Zürcher Staatsanwaltschaften alle zwei Wochen und bilden sich konstant fort.
Mehr auf IT-Sicherheit achten
Marcel Horlacher ist überzeugt: Cybercrime und damit seine Arbeitslast «wird noch mehr zunehmen». Bremsen könnte man diese Entwicklung, falls überhaupt, wenn all die Nutzer von Handys und PCs besser aufgeklärt wären. «Technik ist faszinierend und hat viele Vorteile – aber sie macht auch angreifbar», weiss der Staatsanwalt aus seinen Fällen. Deshalb ist er überzeugt: Würden die Menschen «Daten- und Gerätesicherheit über den Komfort stellen», welche die digitale Welt bietet, wäre schon einiges erreicht.
Romance Scam: so funktioniert der Heiratsbetrug per Internet
Romance Scamming (sinngemäss übersetzt etwa «Betrug mit vorgegaukelter Romanze»), die moderne, internetbasierte Form von Heiratsbetrug, ist eines der Hauptdelikte, die den Oberländer Cybercrime-Staatsanwalt Marcel Horlacher beschäftigen. Ein Romance-Scam-Fall läuft gemäss Horlacher praktisch immer nach der folgenden «perfiden Masche» ab.
Gezielte Opfer-Wahl
Männer oder Frauen, meist aus Schwarzafrika, gelegentlich auch aus Russland oder den Philippinen, suchen sich auf Internet-Datingplattformen gezielt ein Opfer aus: alleinstehende Frauen und Männer ab etwa Mitte 50 aufwärts. Über die Website oder Social-Media-Kanäle wird die Zielperson dann kontaktiert, wobei sich die Absender oft als Armeeangehörige, gepflegte Männer oder jüngere, attraktive Frauen aus exotischen Ländern ausgeben.
Die ersten Nachrichten sind belanglos. Bald gewinnen die Scammer aber das Vertrauen ihrer Opfer, die froh sind, dass jemand sich für sie interessiert. Nun folgen Liebesschwüre, Mails mit tausend Herzli drauf. Bereits nach wenigen Tagen glauben die einen Opfer, den Traumpartner gefunden zu haben, zumal dieser sich immer wieder meldet, die täglichen Mails mit «Guten Morgen, mein Schatz» beginnt.
Strube Geschichten
Jetzt kommt die Phase, wo Zukunftspläne erörtert werden; der Scammer spricht etwa von einem Besuch im Zürcher Oberland. Und nun kommt das, was Horlacher als «die erste strube Geschichte» bezeichnet: «Meine Frau ist gestorben, und ich habe noch keinen Zugriff auf ihr Konto, auf dem viel Geld liegt, und kann deshalb die Reise in die Schweiz nicht zahlen», «meine Kinder sind krank und ich muss dringend Medikamente kaufen». Der Täter löst so beim Opfer Schuldgefühle aus – und danach oftmals die erste Geldüberweisung. Geld, das der Täter, wie er betont, nur vorübergehend benötigt, und selbstverständlich «Dir, meinem Liebling» schnellstens zurückzahle.
Oberländerinnen zahlten Hunderttausende
So fliessen vorerst kleine Beträge, ein paar hundert Franken. «Dann wird der Druck erhöht, die Story immer extremer», weiss Horlacher. Die Höhe der Zahlungen steigt. Der Staatsanwalt behandelt derzeit mehrere Fälle von Zürcher Oberländerinnen, wo jeweils über hunderttausend Franken überwiesen wurden.
Selbstverständlich kommt der Scammer nie zu Besuch, und selbstverständlich kommt auch kein Franken retour. Die gelegentlich Jahren dauernde «Liebesgeschichte» endet im Extremfall erst, wenn dem Opfer alles Geld ausgegangen ist – inklusive der extra für die Internetbekanntschaft bei Freunden aufgenommenen Kredite.
Ungläubige Betroffene
Die Opfer erzählen dem Staatsanwalt später, sie seien «psychologisch extrem unter Druck gewesen». Oft glauben sie den Betrug selbst nach dem fatalen Ende kaum und tun sich entsprechend schwer, Anzeige zu erstatten. ehi
