Eigene betagte Mutter geschlagen: 500 Franken Busse
Häusliche Gewalt: das ist nicht nur der typische Fall eines Mannes, der seine Partnerin schlägt oder auf andere Art misshandelt – es gibt hier noch diverse weitere Varianten. Eine davon ist die Gewalt von Kindern gegen Eltern.
So, wie in einem Fall, der sich in den vergangenen Monaten in Hinwil abspielte. Ein Fall, der im Gegensatz zu den meisten anderen derartigen Delikten rechtliche Folgen hatte und kürzlich zu einer Verurteilung des Täters per Strafbefehl führte.
«Wegen dir hasse ich alle Frauen»
Ein 50-Jähriger hatte im Sommer 2018 in der Wohnung seiner Familie Streit mit seiner Mutter. Im Lauf des Disputs packte er die Frau im AHV-Alter an den Schultern, schüttelte sie und gab ihr einen Klaps auf den Kopf.
Ein paar Monate später dann wurde es erneut laut in der Wohnung. Gemäss den Angaben im Strafbefehl schrie der Sohn seine Mutter an und sagte zu ihr: «Lauf endlich, du alte Fotze! Wegen dir hasse ich schon mein Leben lang alle Frauen auf dieser Welt.»
Busse und bedingte Geldstrafe
Der Hinwiler wurde wegen Tätlichkeiten und Beschimpfung verurteilt. Er fasste eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 60 Franken. Da diese Strafe im Umfang von 2400 Franken bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden.
Bezahlen muss der Sohn jedoch eine Busse von 500 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken. Seine Ausraster kosten ihn also 1300 Fanken.
