Hohe Busse für Schüsse auf Katzen
Zweimal hat ein 74-Jähriger, der in einem Einfamilienhausquartier bei Bubikon wohnt, mit einem Luftgewehr auf Katzen geschossen. In beiden Fällen traf er die Tiere und verletzte sie. Dies geht aus einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft hervor.
Kugel zerfetzte Milz
Der erste Vorfall ereignete sich im Sommer 2017. Als der Mann bemerkte, dass beim Teich in seinem Garten eine Katze sass, griff er zum Luftgewehr. Er drückte ab und traf das Büsi hinter dem Ohr. Ein Tierarzt musste das Projektil dann in einer Operation entfernen.
Ein halbes Jahr später, um die Mittagszeit an einem Januartag 2018, wiederholte sich die Szene, einfach mit einer anderen Katze: Der Senior schoss erneut vom Wohnzimmer aus auf den ungebetenen vierbeinigen Gast im Garten. Die Kugel, die in die linke Körperseite des Tiers eindrang, richtete schwere Verletzungen an. Laut Angaben im Strafbefehl diagnostizierte der Veterinär, der das Tier danach operierte, eine durchschossene Niere und eine zerfetzte Milz.
Busse und bedingte Geldstrafe
Durch die Schüsse habe der 74-Jährige den Katzen «unnötigerweise Schmerzen und Leid» zugefügt, schreibt die zuständige Staatsanwältin im Strafbefehl. Der Mann wurde deshalb wegen Tierquälerei und – weil er ohne entsprechende Bewilligung bei sich daheim einen ausgeliehenen Schalldämpfer aufbewahrte – wegen Übertretung des Waffengesetzes verurteilt.
Während die gegen ihn ausgesprochene Geldstrafe im Umfang von 70 Tagessätzen à 90 Franken (total 6300 Franken) bedingt erlassen wurde, also nicht bezahlt werden muss, gab es jedoch noch eine zu begleichende Busse von 1300 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 800 Franken. Insgesamt hat der Senior also 2100 Franken zu bezahlen.
Das Luftgewehr wurde dem Mann nach den Vorfällen übrigens abgenommen. Er wird es laut Strafbefehl nicht mehr zurückerhalten.
