Abo

Blaulicht

Autos verkauft, aber Erlös nicht dem Arbeitgeber abgeliefert

Um private Bedürfnisse zu finanzieren, hat der Mitarbeiter eines Oberländer Autohändlers den Erlös von verkaufen Fahrzeugen für sich behalten. Dafür wurde er nun mit 18 Monaten bedingt bestraft – und er muss über 200‘000 Franken zurückzahlen.

Auto-Occasionshandel: eine Branche mit zweifelhaftem Ruf. Ein Ruf, der mit dem grossen, kürzlich vor dem Bezirksgericht Uster verhandelten Fall um einen Autoverkäufer auf Abwegen und seinem offensichtlich über Monate hinweg absolut ahnungslosen Arbeitgeber erneut leiden dürfte.

Quittungen gefälscht

Vor den Richtern sass ein früherer Verkäufer eines grossen Zürcher Oberländer Occasions- und Neuwagenhändlers. Laut Anklage hatte der Mann zwischen 2013 und 2015 «eine unbestimmte Anzahl», vermutlich aber über 50, Autos an den Mann gebracht. Das dafür von den Kunden erhaltene Bargeld quittierte er, vernichtete danach dann die Quittung aber. Später erstellte er eine neue Quittung und gab den entsprechenden Betrag, der jedoch bereits aus einem nächsten Verkauf stammte, dem Buchhalter seines Arbeitgebers ab.

Das hat er gemäss Anklage gemacht, um «sich zumindest vorübergehend an den Verkaufserlösen zu bereichern und zuvor begangene Verkäufe von Fahrzeugen ohne Verbuchung zu vertuschen». Ein klassisches Schneeballsystem also. Oder, wie es der Verteidiger später ausdrückte: «Der Beschuldigte hat sich gewissermassen in Selbstregie einen Vorschuss herausgenommen».

Verkaufssumme für sich behalten

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.