Autos verkauft, aber Erlös nicht dem Arbeitgeber abgeliefert
Auto-Occasionshandel: eine Branche mit zweifelhaftem Ruf. Ein Ruf, der mit dem grossen, kürzlich vor dem Bezirksgericht Uster verhandelten Fall um einen Autoverkäufer auf Abwegen und seinem offensichtlich über Monate hinweg absolut ahnungslosen Arbeitgeber erneut leiden dürfte.
Quittungen gefälscht
Vor den Richtern sass ein früherer Verkäufer eines grossen Zürcher Oberländer Occasions- und Neuwagenhändlers. Laut Anklage hatte der Mann zwischen 2013 und 2015 «eine unbestimmte Anzahl», vermutlich aber über 50, Autos an den Mann gebracht. Das dafür von den Kunden erhaltene Bargeld quittierte er, vernichtete danach dann die Quittung aber. Später erstellte er eine neue Quittung und gab den entsprechenden Betrag, der jedoch bereits aus einem nächsten Verkauf stammte, dem Buchhalter seines Arbeitgebers ab.
Das hat er gemäss Anklage gemacht, um «sich zumindest vorübergehend an den Verkaufserlösen zu bereichern und zuvor begangene Verkäufe von Fahrzeugen ohne Verbuchung zu vertuschen». Ein klassisches Schneeballsystem also. Oder, wie es der Verteidiger später ausdrückte: «Der Beschuldigte hat sich gewissermassen in Selbstregie einen Vorschuss herausgenommen».
Verkaufssumme für sich behalten
In den letzten Wochen, bevor die Sache aufflog und der Mann festgenommen und für einen Monat in Haft gesetzt wurde, lieferte er laut Anklage schlicht kein Geld mehr ab. Aus 14 in der Anklage aufgelisteten Verkäufen von Autos – vom günstigen Opel Corsa bis zum edlen Audi A6 Avant – resultierte so ein Gesamtbetrag von 328‘880 Franken. Später verkaufte der Mann im Auftrag eines anderen Autohändlers dann noch einen kleinen Fiat und gab auch dieses Geld nicht weiter.
Bordellbesuche finanziert
Der Staatsanwalt forderte für diese mehrfache Veruntreuung und Urkundenfälschung 24 Monate bedingt. Der Beschuldigte habe «nicht aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt, sondern um seinen ausschweifenden Lebensstil zu finanzieren». Ein Lebensstil mit teuren Motorrädern, Bordell- und Clubbesuchen. Der Rechtsanwalt des grossen Autohändlers forderte die Rückzahlung der 328‘880 Franken und 15‘000 Prozessentschädigung.
«Ich hatte einen Schock».
Der Beschuldigte, als erfuhr, wie viel Geld er abgezweigt hatte
«Rettungsaktion» mit Lotto brachte nichts
Der Angeklagte war weitgehend geständig. Nachdem die Gaunereien begonnen hatten, sei er in eine Art Strudel geraten und «einfach nicht mehr herausgekommen». Er habe dann noch Lotto gespielt, um das abgezweigte Geld wieder hereinzuholen – ergebnislos. Als ihm der Staatsanwalt vorgerechnet habe, wie hoch der Deliktsbetrag aus den mindestens 70 krummen Geschäften sei, «hatte ich einen Schock».
Der Verteidiger des 42-Jährigen verlangte einen Freispruch in Bezug auf die Urkundenfälschung und den Fiat-Verkauf sowie eine Strafe von acht Monaten bedingt. Zudem sei die Deliktssumme von 328‘880 Franken nicht erwiesen; erstellt seien nur 226‘720 Franken. Dem tieferen Betrag stimmte in der Verhandlungspause dann auch der Anwalt des geschädigten Autohändlers zu. Im weiteren vereinbarten die Parteien, dass das Geld nicht auf dem Zivilweg einzuklagen sei – zwei Massnahmen, welche die Chance für eine Rückzahlung etwas erhöht.
«Ein äusserst simples Vorgehen.»
Der Verteidiger zur Art, wie sein Mandant an Geld kam
«Das Verschulden des Mannes ist als gerade noch leicht einzustufen», sagte der Verteidiger. Und er wies darauf hin, dass das «äusserst simple Vorgehen» des Verkäufers, um an Geld zu kommen, durch die schlechte Kontrolle beim Arbeitgeber begünstigt wurde.
Nun über 300‘000 Franken Schulden
Das Gericht folgte in seinem Schuldspruch der Anklage, senkte die bedingte Strafe aber auf 18 Monate. Die finanziellen Folgen für den verurteilten Familienvater, der bereits über 100‘000 Franken Schulden hat, sind massiv: er muss mehr als 230‘000 Franken aus den Auto-Veruntreuungen zurückzahlen und über 20‘000 Franken weitere Kosten übernehmen. Dass 1700 Franken von der Staatsanwaltschaft beim Mann eingezogenes Bargeld und 20‘000 Franken Erlös aus dem Verkauf von zwei seiner beschlagnahmten Motorräder an die Kosten angerechnet werden, macht die Sache nur minim besser. Wie der Rechtsanwalt des betroffenen Autohändlers in seinem Plädoyer prognostizierte, sei «nicht anzunehmen», dass diese Forderungen je beglichen werden.
Der Ex-Verkäufer arbeitet heute in eine ganz anderen Branche. Und das solle unbedingt so bleiben, mahnte der Gerichtsvorsitzende am Schluss der Urteilsverkündung: «Gehen Sie nie mehr ins Autobusiness zurück – dann wird es gut herauskommen!».
