Einbrüche verübt, um die kleine AHV-Rente aufzubessern
Senioren sieht man am Gericht sehr selten – schon gar nicht als Angeklagte. Vor dem Bezirksgericht Hinwil jedoch stand am Dienstag ein 66-Jähriger. Der Vorwurf an ihn: gewerbsmässiger Diebstahl, also das, was einer macht, der sein Leben mit Klauen verdient.
Eine Idee, die nichts brachte
Nur: diese Umschreibung wollte so gar nicht zum sichtbar angeschlagenen Mann passen. «Gesundheitlich geht es mir sehr schlecht», sagte er, und zählte unter anderem seine Wirbelsäulendefekte und den Hirnschlag auf – Leiden, die auch dazu führten, dass der Senior heute derart viele «Drogen», wie er sich ausdrückte, nehmen muss, dass er schwer medikamentenabhängig geworden ist und als Nächstes eine Entziehungskur ansteht.
«Ich habe einen Seich gemacht, für den ich mich entschuldige».
Der Angeklagte zu seinen Taten
Als er AHV-Bezüger wurde, habe er lediglich eine Rente von 1200 Franken pro Monat erhalten. Das habe einfach nicht gereicht, bald machte er Schulden. Und «dann bin ich blöderweise auf die Idee gekommen». Die Idee: durch Einbrüche ein Zusatzeinkommen zu generieren. Das habe aber letztlich «nichts gebracht», und heute wisse er, «ich habe einen Seich gemacht, für den ich mich entschuldige».
Fast doppelt so viel Schaden wie Beute
Der «Seich» lässt sich dank dem umfassenden Geständnis des Seniors genau umschreiben: neun Einbrüche in spontan gewählte Geschäftslokale, davon sieben im Zürcher Oberland, die anderen beiden im benachbarten Linthgebiet. Bei den im Frühling 2018 innert zwei Monaten verübten Taten ging der Mann immer gleich vor: mit zwei Schraubenziehern wuchtete der Fenster und Türen auf und verschaffte sich so praktisch überall ohne Probleme Zugang zu den Gebäuden.
Die Ausbeute der nächtlichen Besuche, die der Senior nicht nur Geschäften und Restaurants, sondern pikanterweise auch zwei Altersheimen abstattete, war gering. So listet die Anklage einen Gesamtdeliktsbetrag von nicht ganz 7000 Franken auf. Dieser Summe gegenüber steht jedoch ein Sachschaden von gegen 12‘000 Franken.
«Ein unbelehrbarer Berufskrimineller»
Die Staatsanwältin zum rückfälligen Senior
Schon sieben Jahre Vorstrafen
Auch die Staatsanwältin sah ein, dass sich der Mann mit seiner kleinen Rene «in einer bedrohlichen finanziellen Lage befand». Doch hier habe man es nicht mit einem harmlosen AHV-Bezüger zu tun, sondern mit einem «abgebrühten, unbelehrbaren Berufskriminellen», dessen teilweise einschlägige Vorstrafen sich auf fast sieben Jahre summieren. Der 66-Jährige solle deshalb – unbesehen von seinem Gesundheitszustand – für seine jüngsten Taten zwei Jahre ins Gefängnis.
«Hafterstehungsfähigkeit nicht gegeben»
Dieser Forderung widersprach der amtliche Verteidiger. Bei seinem Mandanten, «heute ein gebrochener Mann», sei einerseits laut einem Arzt «die Hafterstehungsfähigkeit nicht gegeben», andererseits könne man «klar eine günstige Prognose» stellen. Deshalb sei eine bedingte Strafe angemessen, und zwar von höchstens zwölf Monaten Dauer. Im weiteren sagte der Anwalt, dass in diesem Fall «aufgrund des tiefen Deliktsbetrages keine Gewerbsmässigkeit» vorliege.
Eine teilbedingte Freiheitsstrafe
Das Gericht sah das klar anders: es fällte einen Schuldspruch wegen gewerbsmässigem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachem Hausfriedensbruch. Der Mann fasste eine Strafe von 16 Monaten; 6 davon muss er absitzen, die anderen 10 werden ihm bedingt erlassen. Zudem hat er Verfahrenskosten von mehreren tausend Franken zu tragen. Und er muss bei der Polizei eine DNA-Probe abgeben, was seine schnelle Identifikation bei künftigen Taten erleichtern wird.
Wie die vorsitzende Richterin in einer kurzen Urteilsbegründung sagte, habe der Einbrecher «doch einiges an krimineller Energie» gezeigt. Das Gericht gehe davon aus, dass das halbe Jahr, dass der 66-Jährige nun im Gefängnis verbringen müsste, im soweit eine Lehre sei, dass künftig «nichts mehr passiert».
