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Blaulicht

Einbrüche verübt, um die kleine AHV-Rente aufzubessern

AHV-Alter und schlechte Gesundheit schützen vor Gefängnis nicht: Diese Erfahrung musste ein Mann machen. Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte ihn wegen mehrerer Einbrüche im Oberland.

Senioren sieht man am Gericht sehr selten – schon gar nicht als Angeklagte. Vor dem Bezirksgericht Hinwil jedoch stand am Dienstag ein 66-Jähriger. Der Vorwurf an ihn: gewerbsmässiger Diebstahl, also das, was einer macht, der sein Leben mit Klauen verdient.

Eine Idee, die nichts brachte

Nur: diese Umschreibung wollte so gar nicht zum sichtbar angeschlagenen Mann passen. «Gesundheitlich geht es mir sehr schlecht», sagte er, und zählte unter anderem seine Wirbelsäulendefekte und den Hirnschlag auf – Leiden, die auch dazu führten, dass der Senior heute derart viele «Drogen», wie er sich ausdrückte, nehmen muss, dass er schwer medikamentenabhängig geworden ist und als Nächstes eine Entziehungskur ansteht.

«Ich habe einen Seich gemacht, für den ich mich entschuldige».
Der Angeklagte zu seinen Taten      

Als er AHV-Bezüger wurde, habe er lediglich eine Rente von 1200 Franken pro Monat erhalten. Das habe einfach nicht gereicht, bald machte er Schulden. Und «dann bin ich blöderweise auf die Idee gekommen». Die Idee: durch Einbrüche ein Zusatzeinkommen zu generieren. Das habe aber letztlich «nichts gebracht», und heute wisse er, «ich habe einen Seich gemacht, für den ich mich entschuldige».

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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