Im Juli 2015 sprach ein Mann in einer Volketswiler Firma vor und sagte, er müsse Servicearbeiten an Bürogeräten, die er Tage zuvor ausgeführt habe, überprüfen. Da die zuständige Mitarbeiterin in den Ferien weilte, wurde der Besucher von einem anderen Angestellten des Unternehmens zu einem der Bürogeräte geführt.
Der Besucher hantierte kurz am Gerät, gab ein paar Erklärungen zu vorgenommenen Reparaturen ab und lies dann vom Angestellten ein Auftragsformular ohne auf den ersten Blick ersichtliche Preisangaben zweifach unterschreiben. Später erhielt die Firma eine Rechnung über 1550 Franken.
Firma kam Sache komisch vor
Die Rechnung – obwohl nach einer Reklamation auf 750 Franken reduziert – wurde jedoch nicht bezahlt. Denn der Firma kam die Sache sehr komisch vor, und so erstattete sie schliesslich Anzeige.
In den folgenden Untersuchungen kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass das Misstrauen des Unternehmens berechtigt gewesen sei. Denn die verrechneten Servicearbeiten seien gar nie durchgeführt worden. Der Besuch des Gerätetechnikers habe nur stattgefunden, um zu einem signierten Auftragsformular zu kommen, das dann als glaubwürdige Grundlage für die Rechnung diente.

