Bürogeräte-Service verrechnet, der nie stattfand
Im Juli 2015 sprach ein Mann in einer Volketswiler Firma vor und sagte, er müsse Servicearbeiten an Bürogeräten, die er Tage zuvor ausgeführt habe, überprüfen. Da die zuständige Mitarbeiterin in den Ferien weilte, wurde der Besucher von einem anderen Angestellten des Unternehmens zu einem der Bürogeräte geführt.
Der Besucher hantierte kurz am Gerät, gab ein paar Erklärungen zu vorgenommenen Reparaturen ab und lies dann vom Angestellten ein Auftragsformular ohne auf den ersten Blick ersichtliche Preisangaben zweifach unterschreiben. Später erhielt die Firma eine Rechnung über 1550 Franken.
Firma kam Sache komisch vor
Die Rechnung – obwohl nach einer Reklamation auf 750 Franken reduziert – wurde jedoch nicht bezahlt. Denn der Firma kam die Sache sehr komisch vor, und so erstattete sie schliesslich Anzeige.
In den folgenden Untersuchungen kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass das Misstrauen des Unternehmens berechtigt gewesen sei. Denn die verrechneten Servicearbeiten seien gar nie durchgeführt worden. Der Besuch des Gerätetechnikers habe nur stattgefunden, um zu einem signierten Auftragsformular zu kommen, das dann als glaubwürdige Grundlage für die Rechnung diente.
Masche nicht zum ersten Mal angewendet
Der Mann, der beruflich tatsächlich Bürogeräte repariert, wurde wegen versuchten Betruges angeklagt und musste sich deshalb kürzlich vor dem Bezirksgericht Uster verantworten. Am Prozess erzählte der Staatsanwalt, der heute 60-jährige Beschuldigte sei schon «früher in etliche gleichgelagerte Fälle verwickelt» gewesen. Und offenbar habe er mit dieser Masche «gutes Geld verdient». Er habe mit seinem «ausgeklügelten Vorgehen» der Volketswiler Firma «ein Lügengebäude» präsentiert, das diese nicht habe durchschauen können.
Der Staatsanwalt stellte dem Wiederholungstäter eine schlechte Prognose und sagte ihm ganz direkt: «Ich habe den Eindruck, Sie sind unbelehrbar». Er forderte deshalb den Widerruf einer früheren bedingten Strafe von 24 Monaten plus eine neue Strafe, insgesamt 27 Monate unbedingt.
Fast alles verloren
Der Verteidiger des nicht geständigen 60-Jährigen verlangte hingegen einen Freispruch. Denn es gebe keinen Beweis, dass der Angeklagte den Service nicht gemacht habe: «Es ist und bleibt eine grosse Behauptung, dass mein Mandant keine Arbeiten ausgeführt habe». Auch der Handwerker selbst hatte zuvor in der gerichtlichen Befragung erzählte, er habe einen Auftrag von der Volketswiler Firma zur Revision von drei Geräten zum Papierschneiden und Aktenvernichten erhalten und diesen Auftrag in rund dreistündiger Arbeit dann erledigt.
Zudem sagte der Anwalt, der Beschuldigte werde wohl «als kauzig und recht ruppig» wahrgenommen, doch hinter dieser harten Schale stecke ein gutherziger Mensch. Ein Mensch, der es im Leben nicht einfach hatte und dem es heute sehr schlecht geht, hatte er doch in den letzten Jahren Job, Familie und Gesundheit verloren. Deshalb «würde ein längerer Strafvollzug den 60-Jährigen vollends aus der Bahn werfen».
KMU-Abläufe «konsequent ausgenützt»
Das Gericht folgte der Anklage, milderte die Strafe aber minim. So wurden 26 statt der geforderten 27 Monate verhängt, und nur 13 Monate davon sind abzusitzen, die andere Hälfte wurde bedingt erlassen. Dass der Mann jedoch ins Gefängnis muss, das sei «ein klarer Fall», sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Die Aussagen des Beschuldigten seien «nicht glaubwürdig», fand das Gericht. Das bedeutet, dass man davon ausging, dass der verrechnete Geräte-Service nie erbracht worden war – so, wie schon «in X ähnlichen Fällen». Der Mann habe «die Abläufe in mittelgrossen Firmen konsequent ausgenützt». Sprich: Der Handwerker wusste, dass Rechnungen in der Grössenordnung von 1500 Franken von einem KMU in der Regel ohne Abklärungen bezahlt werden. Ausser eben in der Volketswiler Firma, wo man stutzig wurde und dann ein Verfahren ins Rollen brachte, das für den Hauptakteur nun im Gefängnis endet.
