Internetsex mit jungem Filipino bringt Mann in die «kleine Verwahrung»
«Mehrere Kisten Akten», so der vorsitzende Richter, umfasst die papiererne Form des strafrechtlichen Vorleben des Mannes, der sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Uster verantworten musste. Akten, auf denen alle sehr ähnliche Betreffzeilen stehen: Exhibitionismus, sexuelle Belästigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder.
Befriedigung vor der Videokamera
Und nun sitzt der 51-Jährige erneut auf der Anklagebank. Dieses Mal, weil er zwischen Ende 2017 und Anfang 2018 von seiner Wohnung im Glatttal aus über Facebook mit einem 13- bis 14-jährigen Buben auf den Philippinen Kontakt aufgenommen hatte. Es ging um sexuelle Handlungen: 10 bis 20 Mal kam es zum sogenannten Cam-Sex. Das heisst, der Schweizer und der Filipino sahen sich gegenseitig zu, wie sie sich live vor der Webcam selbst befriedigten. Für jede solche Szene erhielt der Teenager dann fünf US-Dollar überwiesen.
Zudem schickte der Junge dem Glatttaler gegen 20 Masturbations-Bilder und -Videos von sich. Weitere rund 750 Fotos und 20 Filme mit kinderpornografischem Inhalt erhielt der Mann von anderen Absendern via Internet.
Vor Taten Facebook angefragt
Dass er all das getan hatte, gab der Mann am Prozess unumwunden zu. Nur: Er habe nicht gewusst, dass es strafbar sei, wenn er von der Schweiz aus sexuelle Handlungen mit einem Filipino vornehme, sei doch im südostasiatischen Inselstaat das Schutzalter tiefer als die 16 Jahre, die hierzulande gelten. Zudem habe er bei Facebook sogar noch angefragt, ob es OK sei, wenn er für Cam-Sex mit dem ausländischen Teenager in eine Beziehung trete. Doch von Facebook habe er nie eine Antwort erhalten. Und «das ist eine Frechheit!». Heute sieht er ein, dass der Kontakt mit dem Filipino «ein Fehler war».
Ergebnislose Sanktionen
Die Staatsanwältin verlangte eine Verurteilung wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfacher Pornografie und mehrfachen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt. Die beantragte Freiheitsstrafe von drei Jahren sei zugunsten einer stationären Therapie aufzuschieben.
« Unsägliche Begierde »
Die Staatsanwältin zum Drang des Angeklagten nach Kontakten
zu unter 16-Jährigen
«Der Beschuldigte kannte sich mit dem Thema Schutzalter bestens aus», sagte die Staatsanwältin. Seine Argumentation, mit dem Filipino dürfe er doch wegen des dort tieferen Schutzalters Internetsex haben, sei «eine Schutzbehauptung». Dem Mann sei es nur darum gegangen, seine «unsägliche Begierde» nach Kontakten mit unter 16-Jährigen zu stillen. Und da der Glatttaler «offensichtlich keinerlei Einsicht in die Widerwärtigkeit seines Handelns» habe und «sämtliche Versuche» gescheitert seien, ihn nach seinen früheren Taten von neuen Delikten abzubringen, brauche es jetzt eine stationäre Massnahme. Diese Massnahme ist auch als «kleine Verwahrung» gefürchtet.
« Der Zeitpunkt ist nun definitiv gekommen,
an dem eine Strafe alleine nichts mehr bringt. »
Der Verteidiger
Bereits in Behandlung
Auch dem Verteidiger war klar, dass man über einen Schuldspruch gar nicht mehr diskutieren muss, sondern es nur noch um die Form der Therapie für den unter Schizophrenie und einer sexuellen Störung leidenden Beschuldigten geht: «Der Zeitpunkt ist nun definitiv gekommen, an dem eine Strafe alleine nichts mehr bringt». So beantragte der Anwalt zwar trotzdem eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten, die aber aufzuschieben sei für eine ambulante Behandlung. Ambulant statt stationär «im Sinne einer allerletzten Chance». Das heisst, die vom Beschuldigten bereits seit ein paar Wochen freiwillig in einer psychiatrischen Klinik durchgeführte Behandlung solle man nun «im engmaschigen Rahmen ambulant fortführen».
«Null Einsicht»
«Sie haben schon viele Chancen gehabt, Ihr Leben zu ändern», sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Doch die Chancen wurden nicht genutzt, weil der Mann «null Einsicht» zeige. Deshalb ordnete das Gericht eine stationäre Massnahme an. Eine ebenfalls verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wird zugunsten der Massnahme aufgeschoben. Zudem hat der Verurteilte Verfahrenskosten von über 20‘000 Franken zu tragen.
Der Vorsitzende erklärte dem Mann, dass «wir mit Ihrer Vorgeschichte höchste Bedenken mit einer ambulanten Massnahme hätten». Die Gefahr für die Bevölkerung, dass es zu erneuten Taten käme, wäre zu gross, wenn die nötige Behandlung nicht in einem stationären Rahmen durchgeführt würde. Dieser Entscheid sei nun einfach nötig, «sonst kommt das nie gut».
