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Blaulicht

Rückfallgefährdeter Sextäter muss in stationäre Therapie

Ein Mann, der im Oberland von seinem Göttimädchen Nacktfotos herstellte, muss in eine stationäre Therapie. Sein Wunsch nach einer milderen Strafe hatte vor Zürcher Obergericht keine Chance.

Der heute 45-jährige Beschuldigte hatte zwischen 2005 und 2008 von seinem damals vier- bis siebenjährigen Göttikind Nacktaufnahmen gemacht. Sujets, wo das Mädchen laut Anklage «mit entblössten Genitalien in aufreizender Stellung» posieren oder sich beim Urinieren ablichten lassen musste. Die gegen zehn Filme und diversen Fotos, die in der Wohnung des Mannes und im Wald im Grossraum Rüti entstanden, stellte der Mann danach in ein Pädophilen-Forum im Darknet. Zudem berührten sich der Erwachsene und das Mädchen an den Geschlechtsteilen, und sie musste ihn von Hand befriedigen.

In russischen Arbeitslagern eingesperrt

Für diese Taten, die er alle zugab, wurde er im Sommer 2018 vom Bezirksgericht Hinwil der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen. Das Gericht ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an, verzichtete aber auf die Ausfällung einer Strafe.

Die Begründung für diesen ungewöhnlich tönenden Entscheid: Der Mann hatte zwischen den Taten im Oberland und dem Prozess in Hinwil bereits einige Zeit wegen eines anderen Sexualdeliktes an einem russischen Mädchen in Haftanstalten und Arbeitslagern in Russland verbracht. Er hatte dann ein Gesuch gestellt, den Rest der Strafe in der Schweiz zu verbüssen – erfolgreich. So sass er schliesslich wieder in seinem Heimatland ein, das vergangenen Jahr im Gefängnis Pöschwies. Da er mit seinem langen Aufenthalt hinter Gittern dadurch – recht vereinfacht ausgedrückt – schon quasi im Voraus die Strafe für seine Schweizer Taten verbüsst habe, gab es in Hinwil keine Freiheitsstrafe mehr.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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