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Blaulicht

Passantin fiel in Baugrube: keine Strafe für Bauunternehmer

Im Tösstal stürzte eine Frau in eine Baugrube – weil die Baustelle schlecht gesichert war, wie die Verunfallte klagt. Ein Vorwurf, den das Bezirksgericht Pfäffikon nicht nachvollziehen konnte.

Wenn von Baustellenunfällen die Rede ist, geht es in der Regel um Unfälle von Arbeitern auf einer Baustelle. Ganz selten gibt es aber auch Fälle, wo Menschen in einen Baustellenunfall verwickelt sind, die rein gar nichts mit dem Bau zu tun haben. So, wie im Spätherbst 2016 in einer kleinen Tösstaler Gemeinde.

Der Weg zur Arbeit endete in einem Loch

In dem Ort war ein Oberländer Bauunternehmen damit beschäftigt, eine Leitung in den Boden zu verlegen. Dazu wurde eine Baugrube ausgehoben. Eine Grube, die der Geschäftsführer des Bauunternehmens als oberster Baustellenverantwortlicher «aus Nachlässigkeit oder weil er es nicht erforderlich hielt», wie es später in einer Anklage hiess, nicht richtig absicherte. So hätte man den Arbeitsplatz gemäss Anklage jeweils abends mittels einem Hag aus doppelt geführten, horizontal angebrachten  Absperrlatten sperren und mit Warnlichtern sichtbar machen müssen.

Da dies aber nicht getan worden sei, habe an einem Morgen gegen 6 Uhr eine damals 57-jährige Fussgängerin auf dem Weg zur Arbeit die Baugrube nicht erkennen können und sei hineingestürzt. Die Folgen: Ein Armbruch und ein Beinbruch, wobei die Behandlung des Beins zu langwierigen Komplikationen führte.

«Man hat diese Baustelle sehen müssen!»
Der angeklagte Bauunternehmer

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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