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Passantin fiel in Baugrube: keine Strafe für Bauunternehmer

Im Tösstal stürzte eine Frau in eine Baugrube – weil die Baustelle schlecht gesichert war, wie die Verunfallte klagt. Ein Vorwurf, den das Bezirksgericht Pfäffikon nicht nachvollziehen konnte.

Die Art der Absperrung einer Baustelle war zentrales Thema eines Prozesses in Pfäffikon.

Symbolfoto: Fabio Meier

Passantin fiel in Baugrube: keine Strafe für Bauunternehmer

Wenn von Baustellenunfällen die Rede ist, geht es in der Regel um Unfälle von Arbeitern auf einer Baustelle. Ganz selten gibt es aber auch Fälle, wo Menschen in einen Baustellenunfall verwickelt sind, die rein gar nichts mit dem Bau zu tun haben. So, wie im Spätherbst 2016 in einer kleinen Tösstaler Gemeinde.

Der Weg zur Arbeit endete in einem Loch

In dem Ort war ein Oberländer Bauunternehmen damit beschäftigt, eine Leitung in den Boden zu verlegen. Dazu wurde eine Baugrube ausgehoben. Eine Grube, die der Geschäftsführer des Bauunternehmens als oberster Baustellenverantwortlicher «aus Nachlässigkeit oder weil er es nicht erforderlich hielt», wie es später in einer Anklage hiess, nicht richtig absicherte. So hätte man den Arbeitsplatz gemäss Anklage jeweils abends mittels einem Hag aus doppelt geführten, horizontal angebrachten  Absperrlatten sperren und mit Warnlichtern sichtbar machen müssen.

Da dies aber nicht getan worden sei, habe an einem Morgen gegen 6 Uhr eine damals 57-jährige Fussgängerin auf dem Weg zur Arbeit die Baugrube nicht erkennen können und sei hineingestürzt. Die Folgen: Ein Armbruch und ein Beinbruch, wobei die Behandlung des Beins zu langwierigen Komplikationen führte.

«Man hat diese Baustelle sehen müssen!»
Der angeklagte Bauunternehmer

Am Freitag nun beschäftige der ungewöhnliche Sturz eine Einzelrichterin am Bezirksgericht Pfäffikon. Der Anwalt der Verunfallten, die bis heute voll arbeitsunfähig sei, kritisierte eine «mangelhafte Abschrankung» der Baustelle, die nicht rundum von einem doppelten, sondern stückweise nur von einem einfachen Lattenzaun begrenzt wurde. Die Baustelle sei ein unerwartetes, «gefährliches Hindernis» auf dem Arbeitsweg der Frau gewesen.

«Sauber abgesperrt»

Bei diesem Vorwurf konnte der angeklagte Bauunternehmer nur den Kopf schütteln. «Wir hatten sauber abgesperrt», sagte er. Zwar habe tatsächlich eine Warnlampe gefehlt, doch der doppelte Lattenhag sei vorhanden gewesen, es stand ein grosser Kompressor dort, es gab einen meterhohen Hügel mit Aushub, benachbarte Strassenlampen spendeten Licht. Kurz: «Man hat diese Baustelle sehen müssen!». Und deshalb «kann ich mir nicht vorstellen», wie jemand in das Loch fallen konnte.

Busse und bedingte Geldstrafe gefordert

Während die Anklage eine Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und eine Busse von 2500 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken (total 10‘800 Franken) forderte, verlangte der Verteidiger einen Freispruch. Es gehe in diesem Fall um «einen tragischen Unfall», doch mit einem solchen «musste und konnte mein Mandant nicht rechnen». Denn die Baustelle sei trotz Fehlens von – hier nach Meinung des Anwalts gar nicht nötigen – Warnlampen «ohne weiteres erkennbar gewesen».

Die Frau treffe deshalb «ein erhebliches Selbstverschulden». Das war offenbar auch die Meinung des Staatsanwaltes, der das Strafverfahren gleich zweimal einstellen wollte und letztlich laut dem Verteidiger «nur widerwillig» Anklage erhoben habe.

Unfall erst spät gemeldet

«Das Beweisfundament ist relativ dünn», fand dann auch die Richterin und sprach den heute 48-jährigen Bauunternehmer frei. Es gebe kaum Fakten zum unbeobachteten Sturz der Frau; zudem habe sie den Unfall erst eineinhalb Wochen später der Polizei gemeldet. Und da war der Graben schon zugeschüttet, eine Spurensicherung nicht mehr möglich.

Zur Art des Lattenzauns gebe es widersprüchliche Aussagen, wobei man aber von einer weitgehend genügenden Absperrung ausgehe. So konnte sich auch das Gericht letztlich nicht erklären, weshalb die Frau in die Grube stürzte.

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