Einschüchterungsversuch kommt 23-Jährigen sehr teuer zu stehen
Es war eine Szene, wie sie Besuchern grösserer Bahnhöfe nicht unbekannt ist. In einer Sommernacht vom Samstag auf den Sonntag schepperte es am Bahnhof Wetzikon: Ein 23-Jähriger hatte eine Bierflasche weggekickt.
Mit Schlagring gedroht
Zwei Mitarbeiter der Securitas und der ZVV-Sicherheit sprachen den Mann anschliessend auf sein Verhalten an. Wie eine später zu dem Ereignis eingeleitete Strafuntersuchung ergab, griff der Flaschen-Kicker dann in seine Hosentasche und zog dort, unbemerkt von seinen Gesprächspartnern, einen mitgeführten Schlagring an. Danach nahm er die Hand aus der Tasche und präsentierte die Faust mit dem aufgesetzten Schlagring demonstrativ den beiden Sicherheitsleuten.
Das hatte Konsequenzen, wie sie sich der junge Mann wohl nicht im Geringsten vorstellte. Er wurde nämlich kürzlich per Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken verdonnert. Zu dieser 3000-Franken-Strafe wegen vorsätzlichem Vergehen gegen das Waffengesetz kommen noch 800 Franken Gebühren. Die kleine Einschüchterungsaktion am Bahnhof kostet letztlich also 3800 Franken.
Verbotene Waffe
Denn in der Öffentlichkeit einen Schlagring zu tragen, ohne über eine kantonale Ausnahmebewilligung und eine Waffentragbewilligung zu verfügen, ist verboten. Das, ist der zuständige Staatsanwalt überzeugt, wusste der 23-Jährige sehr wohl, doch habe er sich einfach « darüber hinweggesetzt » .
