Das Wort «Niggersau» kostete ihn 2000 Franken
Einmal mehr waren es die moderne Kommunikationstechnik und ein Instrument der sozialen Medien, welche es für einen Mann ein Leichtes machten, innert kurzer Zeit gleich eine Serie von Drohungen zu verbreiten. So hatte der heute 39-Jährige im vergangenen Herbst innerhalb von fünf Tagen den Mitarbeiter eines Restaurants im Bezirk Hinwil per Whatsappchat mit mehreren üblen Mitteilungen eingedeckt.
Geld gefordert und massiv gedroht
In den Nachrichten forderte der Mann die Zahlung von 213 Franken. Um seine Forderung zu unterstreichen, bediente er sich Drohungen und Beleidigungen, wie aus einem kürzlich erlassenen Strafbefehl zu dem Fall hervorgeht.
Es waren Schmähungen in – auch orthographisch – primitivem Deutsch, obwohl der Absender ein Deutscher ist: « Wenn du mir nochmal drost knall ich dich um du wichser. Ich will mein geld sofort sonst knallts. Und wenn du nicht freiwillig….zahlst Dann erlebst du ein unglück versprochen!!! .» Und den Empfänger der Nachricht, den bezeichnete er unter anderem als « kleiner negger », « niggersau », « hund » und « respektloses arschloch ».
Geldstrafe von 1200 Franken
Diese Drohungen « nahm der Geschädigte sehr ernst und fürchtete sich somit um sein Leben », schreibt der Staatsanwalt im Strafbefehl . Durch die Bezeichnung des Restaurant-Mitarbeiters etwa als « niggersau » h abe sich der Empfänger der Nachrichten belästigt und in seiner Ehre verletzt gefühlt.
Da das der Whatsapp-Schreiber « wusste und auch wollte », wurde er wegen Drohung und Beschimpfung verurteilt. Er fasste eine Geldstrafe im Umfang von 40 Tagessätzen à 30 Franken. Zu dieser Strafe von 1200 Franken kommen noch 800 Franken Gebühren. So kosten die Beleidigungen und Drohungen den Deutschen insgesamt 2000 Franken.
