Es war ein Geburtstag, den zwei Personen nie mehr vergessen werden. In einer Mai-Nacht 2017 feierte ein Mädchen in einem Partyclub im Zürcher Oberland seinen 16. Geburtstag. Im Verlauf des Abends konsumierte der Teenager «wahllos Alkohol und wohl verschiedene Drogen», wie es in einer später zu dem Ereignis erstellten Anklage heisst. Gegenüber mehreren Besuchern sagte die 16-Jährige, sie sei «voll auf ‚Keti‘», sprich: sie habe das zuweilen als Droge missbrauchte Narkosemittel Ketamin eingenommen (siehe auch Box). Später erinnerte sie sich nur noch daran, betrunken gewesen zu sein.
Gemäss Anklage machte der Teen dann mehreren Clubgästen erfolglos Avancen. Letztlich stiess sie auf einen jungen Mann, mit dem sie gegen 2 Uhr auf die Damentoilette ging, wo es zum Geschlechtsverkehr kam, an dessen Ende der Mann ins Gesicht des Mädchens ejakulierte.
«Sie hatte keinerlei Ahnung, wie ihr geschah.»
Der Staatsanwalt über den Zustand des Mädchens
«Handlungsunfähig»
Dann passierte monatelang nichts – bis das Mädchen beschloss, eine Anzeige zu machen. Der Staatsanwalt, der den Fall untersuchte, klagte den Mann schliesslich wegen Schändung an. Denn die junge Frau, die gemäss Zeugen an jenem Abend im Club «hackedicht» und «völlig neben der Spur war» und sich selber an kaum mehr etwas erinnert, sei «handlungs- und urteilsunfähig» gewesen. Und diesen für den Mann erkennbaren Zustand, in dem «sie keinerlei Ahnung hatte, wie ihr geschah», habe der Mann zum Sex ausgenützt.

