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Sex mit «hackedichtem» Mädchen war keine Schändung

Ein junger Mann soll in einem Oberländer Partyclub ein schwer «verladenes» und deshalb urteilsunfähiges Mädchen für Sex missbraucht haben. Ein Vorwurf, der mangels Beweisen vor dem Bezirksgericht Hinwil keinen Bestand hatte.

Wurde ein Mädchen unter Einfluss des Narkotikums Ketamin missbraucht:? «Nein», befand das Gericht. (Symbolfoto: Ernst Hilfiker)

Sex mit «hackedichtem» Mädchen war keine Schändung

Es war ein Geburtstag, den zwei Personen nie mehr vergessen werden. In einer Mai-Nacht 2017 feierte ein Mädchen in einem Partyclub im Zürcher Oberland seinen 16. Geburtstag. Im Verlauf des Abends konsumierte der Teenager «wahllos Alkohol und wohl verschiedene Drogen», wie es in einer später zu dem Ereignis erstellten Anklage heisst. Gegenüber mehreren Besuchern sagte die 16-Jährige, sie sei «voll auf ‚Keti‘», sprich: sie habe das zuweilen als Droge missbrauchte Narkosemittel Ketamin eingenommen (siehe auch Box). Später erinnerte sie sich nur noch daran, betrunken gewesen zu sein.

Gemäss Anklage machte der Teen dann mehreren Clubgästen erfolglos Avancen. Letztlich stiess sie auf einen jungen Mann, mit dem sie gegen 2 Uhr auf die Damentoilette ging, wo es zum Geschlechtsverkehr kam, an dessen Ende der Mann ins Gesicht des Mädchens ejakulierte.

«Sie hatte keinerlei Ahnung, wie ihr geschah.»
Der Staatsanwalt über den Zustand des Mädchens

«Handlungsunfähig»

Dann passierte monatelang nichts – bis das Mädchen beschloss, eine Anzeige zu machen. Der Staatsanwalt, der den Fall untersuchte, klagte den Mann schliesslich wegen Schändung an. Denn die junge Frau, die gemäss Zeugen an jenem  Abend im Club «hackedicht» und «völlig neben der Spur war» und sich selber an kaum mehr etwas erinnert, sei «handlungs- und urteilsunfähig» gewesen. Und diesen für den Mann erkennbaren Zustand, in dem «sie keinerlei Ahnung hatte, wie ihr geschah», habe der Mann zum Sex ausgenützt.

Am Prozess gegen den heute 21-Jährigen, der vor ein paar Tagen am Bezirksgericht Hinwil stattfand, forderte der Staatsanwalt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, von denen ein Jahr zu vollziehen sei. Und er kritisierte den Partyclub, wo niemand auf die Idee gekommen war, für das Mädchen, das nach dem Sex offenbar zeitweise bewusstlos im Lokal lag, den Rettungsdienst zu rufen. Die Vertreterin des Teenagers verlangte eine Genugtuung von 15‘000 Franken.

«Aus gutem Willen» mitgegangen

Der Angeklagte gab – ungewöhnlich bei Verhandlungen von Sexualdelikten – zu, dass es im Club zum Sex gekommen sei. Nur: Dass das ihm zuvor völlig unbekannte Mädchen gemäss Staatsanwalt damals willenlos und apathisch gewesen sei, diesen Eindruck habe er nicht gehabt. Er habe die 16-Jährige lediglich als «ein bisschen angetrunken» eingestuft, aber sonst als «glücklich, fröhlich, gut drauf». Der Teenager habe sich im Lokal plötzlich umgedreht und ihm einen Kuss auf den Mund gegeben. Später «nahm sie mich an der Hand», und man ging zusammen auf die Toilette.

Doch weshalb überhaupt begleitet ein Mann eine fremde junge Frau aufs WC – zumal, wenn er überhaupt nicht daran gedacht habe, dass es dort zu Sex kommen könnte? Eine Frage, die am Prozess mehrfach aufgeworfen wurde. Die Antwort des Mannes: «Ich ging aus gutem Willen mit.» Ein Verhalten, das er rückwirkend als «naiv und blöd» einstuft.

«Es besteht Grund zur Annahme, dass die Klägerin
die sexuellen Handlungen initiierte».

Der Verteidiger des Beschuldigten

Zur Anzeige überredet?

Der Verteidiger zitierte zu Beginn seines  Plädoyers ein paar Aussagen des Mädchens aus Einvernahmen. So erklärte sie, man habe sie «überredet, eine Anzeige zu machen». Und: Sie sei am Abend im Club «spitz» gewesen, und der Mann hätte ja einfach «nein» zum Sex sagen können. Alleine aufgrund dieser Aussagen «ist klar, dass mein Klient freigesprochen werden muss», folgerte der Anwalt des Beschuldigten.

Eine angebliche Widerstandsunfähigkeit des Mädchens sei vom Mann nicht erkennbar gewesen; eine Schändung sei ebenso wenig nachgewiesen wie Alkohol- oder Drogenkonsum. Im Gegenteil: «Es besteht Grund zur Annahme, dass die Klägerin die sexuellen Handlungen sogar initiierte».

Trotz Freispruch rechtliche Folgen

Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung und sprach den 21-Jährigen vom Hauptvorwurf der Schändung frei. Dies, weil schlicht nicht belegt war, dass das Mädchen derart  «verladen» und deshalb absolut urteilsunfähig war, wie es der Tatbestand der Schändung erfordert.

Ganz ohne rechtliche Folgen bleibt der WC-Sex für den Mann dennoch nicht: Im Rahmen der Strafuntersuchung kamen nämlich noch drei kleinere Gesetzesverstösse – unter anderem der Handel mit Cannabis – ans Tageslicht, für die er schuldig gesprochen wurde. Er fasste eine Busse von 500 Franken und eine bedingte  Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 100 Franken, wobei diese Sanktionen durch die 23 Tage, die der Mann in Untersuchungshaft sass, teilweise bereits abgegolten sind. Zudem muss er 3600 Franken Gewinn aus dem Cannabisverkauf an den Staat abliefern sowie rund 1000 Franken der Untersuchungskosten tragen.

 

Ein Narkosemittel als Droge

Ketamin ist ein vor allem in der Anästhesie und Notfallmedizin eingesetztes Mittel zur Einleitung einer Narkose und zur Bekämpfung starker Schmerzen. Die in professioneller Umgebung meist in flüssiger, gelegentlich auch kristallinpulvriger  Form verwendete Substanz kann verschiedene schwere Nebenwirkungen auslösen, unter anderem Herzrhythmusstörungen.

Seit ein paar Jahren wird Ketamin als Droge missbraucht. Die Anwender schnupfen, schlucken oder spritzen den Stoff. Wer «Keti» genommen hat, gerät gemäss Fachinformationen in einen tranceähnlichen Zustand, erlebt Halluzinationen, verliert einen Teil seines Körperempfindens, es kommt zu Veränderungen der Sinneswahrnehmungen. Nach dem psychisch zuweilen sehr belastenden Trip fehlt oft die Erinnerung an einen Teil der Dinge, die zuvor geschahen.  ehi

 

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