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Anbieten von Glücksspiel wurde zum schlechten Deal

Seine Naivität kostet den Betreiber einer Oberländer Bar 15‘000 Franken. Der Mann liess in seinem Lokal Glücksspiele zu, will aber nicht gewusst haben, dass das illegal ist.

Glücksspiel – ob an der grossen Maschine oder am PC – ist oft illegal. (Symbolbild: Ernst Hilfiker)

Anbieten von Glücksspiel wurde zum schlechten Deal

Das Ganze tönt wie ein Märchen, soll sich gemäss dem Hauptdarsteller dieser Geschichte, dem Geschäftsführer einer Bar, aber genau so abgespielt haben. Also: Es war einmal eine Bar im Zürcher Oberland, die vor allem von Italienern frequentiert wurde. Eines Tages betrat ein Unbekannter, der sich als von Österreich kommend vorstellte, das Lokal. Er trank etwas und fragte dann den Chef, ob er hier ein paar Computer zur Unterhaltung der Gäste aufstellen dürfe. Der Chef sagte «ja», und so standen bald drei PCs in der Bar.

20 Prozent zum Behalten

Wollte nun ein Gast eine der Workstations und dort vor allem den Zugang ins Internet nutzen, musste er zuerst einen mit dem Computer verbundenen Noten- und Münzautomaten füttern. Damit dieser Automat nicht überquoll, kam der Österreicher jeden Monat einmal vorbei, leerte das Geldfach, gab dem Chef der Bar 20 Prozent des Inhalts und nahm den Rest mit. Der Inhalt, das waren laut dem Chef in 7 Monaten etwa 4000 Franken.

Bei Razzia flog die Sache auf

Das Problem an diesem System: Über den Internetzugang am PC suchten die Gäste nicht etwa Zugverbindungen heraus oder lasen die NZZ online, sondern sie interessierten sich für Dinge namens Babylon Treasure, Vegas Hot, Joker Poker, Turbo Play oder American Roulette. Auf Deutsch: Glücksspiele. Und den Zugang zu solchen in einem Lokal anzubieten, das keine konzessionierte Spielbank ist, das ist verboten, wie Polizisten bei zwei Razzien dem Barchef klar machten.

In der Folge wurde der Mann Ende 2017 von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) mit 13‘900 Franken gebüsst  und zur Zahlung einer Ersatzforderung von 3280 Franken verurteilt. Das fand der Mann «’echli’ übertrieben», wie er vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Hinwil sagte, wo er antrat, dieses Urteil anzufechten.

«Er wollte nur einen kleinen Zustupf
für seinen Betrieb erhalten.»

Verteidiger zum Grund, weshalb der Barchef
PCs in seinem Lokal aufstellen liess

«In jedem Lokal solche Geräte»

Der heute 46-Jährige erzählte, er habe an nichts Verbotenes gedacht, als der Unbekannte bei ihm die PCs aufgestellt habe: «Ich machte mir keine Sorgen, weil es in jedem Lokal solche Geräte hat.» Was die Gäste mit den Geräten taten, das will er nicht gewusst haben. Er habe nie verfolgt, welche Seiten angewählt wurden. Zudem habe man bei dem Spielen ja nichts gewinnen können, sondern «nur die Zeit verschwenden».

«Schlimmstenfalls fahrlässig»

Der Anwalt des Mannes forderte einen Freispruch: der Barchef sei davon ausgegangen, dass das Anbieten der Spiele legal sei – das habe ihm auch der unbekannte österreichische PC-«Spender» mehrmals versichert. Der Beschuldigte habe sich «naiv» verhalten und «schlimmstenfalls fahrlässig, aber sicher nicht vorsätzlich gehandelt». Über die PCs in seinem Lokal habe der Mann «nur einen kleinen Zustupf für seinen Betrieb erhalten wollen»; lediglich 800 Franken seien für ihn abgefallen.

Anbetrachts dieser Situation sei die – anfänglich sogar noch höhere – Busse der Spielbankenkommission «völlig aus der Luft gegriffen». Da der Barmann mittellos ist, könne er die Busse eh nicht zahlen und müsste deshalb die Strafe absitzen – monatelang: «Das ist schlicht unglaublich!». Die ESBK habe hier «einen kleinen und unbedarften Bürger verfolgt», statt die Hintermänner des illegalen Glücksspiels zur Strecke zu bringen.

Busse von 8000 Franken

Sechs lange Monate nach dem Prozess in Hinwil im Sommer 2018 liegt nun ein Urteil vor: Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz. Der Mann muss eine Busse von 8000 Franken zahlen und 990 Franken als Ersatzforderung an den Bund überweisen, wobei mehr als die Hälfte dieser Forderung bereits durch beschlagnahmte Spieleinsätze beglichen ist. Ferner hat der 46-jährige Verfahrenskosten von 6600 Franken zu tragen. Insgesamt stehen also Rechnungen im Umfang von rund 15‘000 Franken ins Haus.

Surfen als «Schutzbehauptung»

Im Urteil heisst es, das Verschulden des Barchefs «wiegt (gerade) noch leicht». Dass der Mann allerdings angab, die PCs in seinem Lokal seien einfach fürs normale Surfen im Internet gedacht gewesen, wertete das Gericht als «Schutzbehauptung». Denn es gäbe «keine vernünftigen Zweifel daran», dass Web-Glücksspiel betrieben wurde.  

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