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Blaulicht

121'000 Kinderporno-Bilder heruntergeladen

Zu seiner sexuellen Befriedigung und aus einem «Sammlerinstinkt» heraus hat ein Oberländer Zehntausende von Kinderpornobilder aus dem Internet kopiert. Dafür wurde er nun zu einer hohen bedingten Geldstrafe verurteilt.

Ein Oberländer, der jahrelang Kinderpornobilder aus dem Web kopiert hatte, ist nun verurteilt worden.

Symbolfoto: Fotolia

121'000 Kinderporno-Bilder heruntergeladen

Fast zwölf Jahre lang, bis die Sache im Frühling 2017 aufflog, hatte ein Zürcher Oberländer im Internet Kinderpornobilder gesucht und heruntergeladen. Wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft später akribisch eruierten, hatte der Mann 121‘495 Fotos und 1318 Videos aus dem Web kopiert und gespeichert. Das Material zeigte nackte Kinder, die zum Teil auch in sexuelle Handlungen verwickelt waren. Auf einem Dutzend weiterer Dateien waren sexuelle Handlungen mit Tieren zu sehen.

Ein paar der Bilder in einem Chat verbreitet

In Einzelfällen – die zuständige Staatsanwältin spricht von «weniger als zehn Mal» – verbreitete der Mann kinderpornografisches Material, das er gefunden hatte, im Internet weiter. Dies, indem er die Bilder in einen Chatraum mit dem recht eindeutigen Namen «pedo» stellte.

Gesammeltes Material kaum angeschaut

Weshalb er so viele Bilder aus dem Internet kopierte und dabei «öfters ein schlechtes Gewissen hatte», kann sich der heute 48-Jährige nicht mehr so recht erklären. Am Prozess gegen ihn, der vor ein paar Tagen vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Pfäffikon stattfand, sagte er, dass ihn die Bilder erregt hätten und er sich wohl aufgrund seines «Sammlerinstinktes» eine derart umfangreiche Kollektion angelegt hatte.

Wobei der Begriff «umfangreich» in diesem Zusammenhang relativ ist: Gerade Konsumenten von Kinderpornos sichern sich auf ihrem Computer oft Abertausende von Bildern. Das zeigt sich in Strafverfahren, in denen routinemässig alle digitalen Geräte der Beschuldigten ausgewertet werden, immer wieder.

Andererseits erklärte der in Pfäffikon vor Gericht stehende Mann aber, dass er das heruntergeladene Material später «praktisch nie anschaute». Und ein paar der Bilder mit anderen Internetnutzern geteilt habe er, «weil ich einfach im Chat dazugehören wollte». In einem Kinderporno-Chat, dessen Mitglieder er dann jedoch als «eine niedrige Gesellschaft» kritisierte.

«Ich hatte öfters ein schlechtes Gewissen»
Der Beschuldigte zu seinem Gefühl
beim Herunterladen von Kinderpornos

Heute sei ihm bewusst, dass es «verabscheuenswürdig ist», wenn man mit Kindern Pornobilder produziert. Da er nun «in einer glücklichen Beziehung» lebe, seien jedoch Kinderpornos kein Thema mehr – weshalb er auch nicht auf die Frage des Richters einging, ob man allenfalls trotzdem einmal über eine Therapie sprechen sollte.

Bedingte Geldstrafe von 36‘300 Franken

Da der Prozess im abgekürzten Verfahren stattfand und alles klar war, konnte das Gericht den Urteilsvorschlag bestätigen: Schuldspruch wegen mehrfacher Pornografie und eine Geldstrafe von 330 Tagessätzen à 110 Franken. Da diese Strafe im Umfang von 36‘300 Franken bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden.

Zu bezahlen sind hingegen eine Busse von 4500 Franken und Verfahrenskosten von rund 4000 Franken. Zudem muss der Mann, der derzeit arbeitslos ist, die vorläufig vom Staat getragenen Kosten seines amtlichen Verteidigers von 3900 Franken dem Kanton zurückzahlen, «sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben», wie das Urteil festhält. Zwei beschlagnahmte Computer und diverse Speichermedien, die der 48-Jährige bei seinen Taten brauchte, werden vernichtet.

Hinweise vom FBI

In der Schweiz werden trotz Tausenden von Verdachtsmeldungen verhältnismässig wenige Personen wegen des Konsums von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie verurteilt, wie die NZZ am Sonntag jüngst berichtete. So habe sich die Zahl der Verurteilungen mit rund 580 pro Jahr von 2014 bis 2017 kaum verändert.

Mit der aktuellen Revision des Fernmeldegesetzes erhofft sich die Stiftung Kinderschutz Schweiz eine massive Verbesserung. Deshalb fordert sie eine Meldepflicht für Internetanbieter bei Verdachtsfällen von Kinderpornografie, wie es bereits in den USA der Fall ist. Dementsprechend viele Hinweise vom Amerikanischen FBI erhält das Bundesamt für Polizei. Insgesamt 9000 solche Meldungen waren es gemäss NZZ im letzten Jahr – ein neuer Rekord. Als die USA 2014 zum ersten Mal Verdachtsfälle der Schweiz gemeldet hatten, seien es erst rund 480 gewesen. In den folgenden Jahren stieg die Zahl stetig auf 2100 in 2015, 3000 in 2016 und 5400 in 2017. Auch bei einem Fall von mehrfacher Vergewaltigung, der im letzten Herbst vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verhandelt wurde, half das FBI bei der Aufdeckung.

Dass Beschuldigte trotz massiver Beweislast oftmals nur zu verhältnismässig niedrigen Geldstrafen verurteilt werden, liegt in der Natur des «abgekürzten Verfahrens». Dieses kann die beschuldigte Person beantragen, wenn die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe kürzer als fünf Jahre ist und er sich den Vorwürfen schuldig bekennt. 

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