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130'000 Franken Kosten statt Millionen-Gewinn

Die Angestellte eines Oberländer Tankstellenshops ist wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt worden. Die Frau hatte im grossen Stil «Euro-Millions»-Einsätzen falsch abgerechnet.

Eine Frau, die auf Kosten ihrer Arbeitgeberin «Euro Millions» spielte, ist verurteilt worden. (Symbolfoto: Swisslos)

130'000 Franken Kosten statt Millionen-Gewinn

In Tankstellenshops gibt es nicht nur Scheibenreinigungsmittel, Bier und Frischback-Gipfeli, sondern man kann dort auch seiner Wettleidenschaft frönen. Zum Beispiel, indem man einen Tipp auf die Gewinnzahlen von « Euro Millions » abgibt.

Buchung ohne Bezahlung

Diese Tipps und den entsprechenden Wetteinsatz der Kunden entgegenzunehmen, gehörte auch zu den Aufgaben einer Angestellten eines solchen Shops im Bezirk Uster. Dabei scheint sie auf fatale Art auch vom Spielfieber der Kunden befallen worden zu sein: Entgegen einem Verbot in ihrem Arbeitsvertrag, Wetteinsätze von sich selbst entgegenzunehmen, versuchte sie 194 Mal ihr Glück. Allerdings auf besondere Art, denn sie verbuchte ihre eigenen Wetteinsätze wohl im System der « Euro-Millions » -Anbieterin, zahlte aber die dort eingetippten Einsätze schlicht nicht in die Kasse des Shops ein. Dadurch entstand der Arbeitgeberin der Frau ein Schaden von über 124‘000 Franken. Dies ergaben Abklärungen, als die Sache dann aufflog.

Oft nur drei Franken-Tipps

Die Abklärungen, die in einer recht umfangreichen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ihre Zusammenfassung fanden, zeigen auch, wie die Mitarbeiterin vorging. Über einen Zeitraum von zehn Monaten im Jahr 2014 hinweg verbuchte sie regelmässig und zu unterschiedlichsten Tageszeiten eigene Wetteinsätze, wobei sie immer zwischen einem grossen Betrag (in der Regel 1134 Franken) und einem kleinen (3 Franken) abwechselte. Im Rekordmonat gab sie eigene Tipps für über 29‘000 Franken ein.

Hohe Schadenersatzkosten

Die Staatsanwaltschaft klagte die heute 45-jährige Frau dann der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung an. Da die Beschuldigte geständig war, konnte der Fall im abgekürzten Verfahren erledigt werden. So bestätigte das Bezirksgericht Uster kürzlich die beantragte Verurteilung und eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.

Sehr viel schwerwiegender als die Bewährungsstrafe sind gemäss den Angaben im Urteil die finanziellen Folgen für die Angestellte. Sie muss nämlich ihrer früheren Arbeitgeberin über 130‘000 Franken retour zahlen. Die zusätzlich ebenfalls zu begleichenden 3200 Franken Verfahrenskosten sind da fast schon eine verschwindend kleine Position.     

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