Ein Schuldspruch wegen «mehrfacher Ausnützung einer Notlage» und eine Geldstrafe von 180Tagessätzen à 40 Franken (total 7200 Franken), allerdings bedingt erlassen. Dazu eine Busse von 1800 Franken und Verfahrensgebühren von 2000 Franken, also Gesamtkosten von 3800 Franken. So lautet das Urteil in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft.
Immer direkter Körperkontakt
Hinter diesem Urteil verbirgt sich eine tragische Geschichte. Die beiden Darsteller: der Chef eines Wetziker Kleinbetriebs und eine Mitarbeiterin. Über acht Monate hinweg, bis ins Frühjahr 2018, beging der Mann an ihr «mindestens sieben sexuelle Übergriffe», wie der Strafbefehl festhält. Es passierte jeweils am Mittwoch, meistens in einem engen Raum der Firma.
Gemäss den Schilderungen im Strafbefehl ging der über 60-jährige Mann seine Angestellte immer sehr direkt an. So stellte er sich einmal hinter die Frau, die gerade mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war, «und rieb dabei mit seinem Glied über der Kleidung am Gesäss der Geschädigten». Bei weiteren Angriffen von hinten betatschte er sie am Gesäss und griff ihr in den Schritt. Zwei weitere Male griff er ihr gar in ihre Hose und rieb an ihrer Scheide. Einmal kam er direkt von vorne und hielt sie fest an ihren Brüsten.
«Es ist doch schön.»
Der Chef während Übergriffen zur Mitarbeiterin

