Notlage von Mitarbeiterin für Übergriffe ausgenützt
Ein Schuldspruch wegen «mehrfacher Ausnützung einer Notlage» und eine Geldstrafe von 180Tagessätzen à 40 Franken (total 7200 Franken), allerdings bedingt erlassen. Dazu eine Busse von 1800 Franken und Verfahrensgebühren von 2000 Franken, also Gesamtkosten von 3800 Franken. So lautet das Urteil in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft.
Immer direkter Körperkontakt
Hinter diesem Urteil verbirgt sich eine tragische Geschichte. Die beiden Darsteller: der Chef eines Wetziker Kleinbetriebs und eine Mitarbeiterin. Über acht Monate hinweg, bis ins Frühjahr 2018, beging der Mann an ihr «mindestens sieben sexuelle Übergriffe», wie der Strafbefehl festhält. Es passierte jeweils am Mittwoch, meistens in einem engen Raum der Firma.
Gemäss den Schilderungen im Strafbefehl ging der über 60-jährige Mann seine Angestellte immer sehr direkt an. So stellte er sich einmal hinter die Frau, die gerade mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war, «und rieb dabei mit seinem Glied über der Kleidung am Gesäss der Geschädigten». Bei weiteren Angriffen von hinten betatschte er sie am Gesäss und griff ihr in den Schritt. Zwei weitere Male griff er ihr gar in ihre Hose und rieb an ihrer Scheide. Einmal kam er direkt von vorne und hielt sie fest an ihren Brüsten.
«Es ist doch schön.»
Der Chef während Übergriffen zur Mitarbeiterin
Bei den Übergriffen sagte er zur Mitarbeiterin zuweilen, es sei «doch schön». Oder er forderte sie auf, «sie solle ihre Hose ausziehen, er wolle ihre Muschi sehen».
Es war klar, dass sie das nicht wollte
Die Frau versuchte immer, die Angriffe abzuwehren. Oder wie es die den Fall untersuchende Staatsanwältin festhielt: «Die Geschädigte gab dem Beschuldigten unmissverständlich zu verstehen, dass sie die vorgenommenen Handlungen nicht wollte». Dem Mann sei deshalb bewusst gewesen, dass all seine Taten «gegen den Willen» der Frau erfolgten.
Auf den Job angewiesen
Nur: Die Abwehr der Mitarbeiterin nütze praktisch nichts, denn die Frau war von Anfang an in einer fast ausweglosen Situation. Das Opfer – notabene schon vor den Fällen in Wetzikon Ziel von zum Teil schweren sexuellen Übergriffen – befand sich nämlich in einer finanziellen Notlage und konnte sich eine Kündigung der Arbeitsstelle schlicht nicht leisten. All das wusste fatalerweise auch ihr Chef – und dieses Wissen nutzte er nach Überzeugung der Staatsanwältin voll aus. So musste der Firmeninhaber nicht befürchten, dass die Angestellte etwa mit einer sofortigen Kündigung oder dem Gang zur Polizei reagieren würde, da sie wegen ihrer «prekären finanziellen Lage und dadurch bedingten Abhängigkeit betreffend den Erhalt ihrer Arbeitsstelle eine höhere Hemmschwelle hatte», sich zu wehren.
Chef wähnte sich in Sicherheit
Das totale finanzielle Abhängigkeitsverhältnis zwischen der Mitarbeiterin und ihrem Chef hat den Vorgesetzten laut Strafbefehl die ganze Zeit der Missbräuche über denken lassen, «die Geschädigte würde die sexuellen Handlungen erdulden und von einer Anzeige gegen ihn absehen». Eine Annahme, die letztlich nicht zutraf, und dann zum jetzt rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren gegen den Mann führte.
