Mit Verkehrsunfall einen Stromunterbruch verursacht
Ein Verkehrsunfall hatte in Bäretswil am 27. August 2018 ungewöhnliche Folgen: er sorgte nämlich dafür, dass ein Teil der Einwohner keinen Strom mehr hatte. Ein 49-Jähriger war kurz nach 6 Uhr mit einem Lieferwagen auf der Höhenstrasse unterwegs gewesen. Im Ausserortsbereich verlor der Mann dann die Herrschaft über das Fahrzeug; dies « aufgrund seiner gefahrenen Geschwindigkeit », wie die Staatsanwältin feststellte, die den Fall später untersuchte.
In einen Strommasten geprallt
Der Lieferwagen kam von der Strasse ab, rollte in eine Wiese und prallte dort gegen einen Strommasten der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ). Dabei wurde der Mast derart beschädigt, dass es zu einem Unterbruch in der Stromversorgung kam. Wie es sich zeigte, waren durch die Beschädigung mehrere Haushalte in Bäretswil an diesem Tag für gegen drei Stunden vom Stromnetz abgeschnitten.
Bedingte Strafe und Busse
Der Unfall wäre nach Ansicht der Staatsanwältin zu verhindern gewesen, wäre der Lieferwagen langsamer unterwegs gewesen. Dem Chauffeur sei es nämlich möglich gewesen, « zumindest in den Grundzügen vorauszusehen», dass eine Fahrt « ohne dabei die gefahrene Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse anzupassen » die Gefahr einer solchen Kollision berge.
Deshalb wurde der 49-Jährige kürzlich per Strafbefehl wegen fahrlässiger Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen sowie wegen mehrfacher vorsätzlicher Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Der Fahrer erhielt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 90 Franken. Die Strafe im Umfang von 2700 Franken wurde bedingt ausgesprochen, muss also nicht bezahlt werden. Zu bezahlen sind hingegen eine Busse von 600 Franken und Verfahrensgebühren von 800 Franken. Insgesamt also 1400 Franken.
Elektrizitätswerke schicken Rechnung
Weitere Kosten dürfte der Mann wegen des Stromunterbruchs zu tragen haben. Die EKZ konnten auf Anfrage von Züriost aus Persönlichkeitsschutzgründen zwar keine Angaben zum Unfall in Bäretswil machen, gaben jedoch bekannt, dass « in solchen Fällen den Aufwand für den Störungseinsatz sowie die Reparatur » dem Verursacher in Rechnung gestellt werde. « Konkret sind das die Kosten für die Pikett- und Reparaturspezialisten, den Transport, aber auch die Kosten für Ersatzmaterial. » Je nach Schadenausmass ergäben sich so Rechnungen über einen Betrag von « einigen tausend Franken». Zusätzliche Kosten, etwa für den Betriebsunterbruch, belasten die EKZ dem Verursacher nicht.
Da es sich bei Ereignissen wie demjenigen in Bäretswil auch um einen Haftpflichtfall handelt, dürfte in der Regel die Versicherung des Verursachers die EKZ-Rechnung begleichen. Wie häufig durch Fahrzeuge ein Strommast beschädigt wird, dazu liegen bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich keine Zahlen vor.
