Ein Verkehrsunfall hatte in Bäretswil am 27. August 2018 ungewöhnliche Folgen: er sorgte nämlich dafür, dass ein Teil der Einwohner keinen Strom mehr hatte. Ein 49-Jähriger war kurz nach 6 Uhr mit einem Lieferwagen auf der Höhenstrasse unterwegs gewesen. Im Ausserortsbereich verlor der Mann dann die Herrschaft über das Fahrzeug; dies « aufgrund seiner gefahrenen Geschwindigkeit », wie die Staatsanwältin feststellte, die den Fall später untersuchte.
In einen Strommasten geprallt
Der Lieferwagen kam von der Strasse ab, rollte in eine Wiese und prallte dort gegen einen Strommasten der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ). Dabei wurde der Mast derart beschädigt, dass es zu einem Unterbruch in der Stromversorgung kam. Wie es sich zeigte, waren durch die Beschädigung mehrere Haushalte in Bäretswil an diesem Tag für gegen drei Stunden vom Stromnetz abgeschnitten.
Bedingte Strafe und Busse
Der Unfall wäre nach Ansicht der Staatsanwältin zu verhindern gewesen, wäre der Lieferwagen langsamer unterwegs gewesen. Dem Chauffeur sei es nämlich möglich gewesen, « zumindest in den Grundzügen vorauszusehen», dass eine Fahrt « ohne dabei die gefahrene Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse anzupassen » die Gefahr einer solchen Kollision berge.

