Stabilitätsprogramm deaktiviert und dann «rennsportmässig beschleunigt»
Vorerst eine Exklusivität von Autos der Oberklasse, ist seit wenigen Jahren in jedem neuen Wagen ein elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) eingebaut. Ein ESP erkennt und korrigiert Lenk- und Bremsfehler und trägt so zur Fahrsicherheit bei. Oder, wie es ein Fachmann des Touring-Clubs der Schweiz (TCS) formuliert: « Dieses System ist ein Segen für Autofahrer. » Das Programm auszuschalten, das mache ergo « überhaupt keinen Sinn » .
Doch genau das tat der Fahrer eines BMW M6 im September 2015 in Bubikon. Dieser Überzeugung ist zumindest ein auf schwere Verkehrsdelikte spezialisierter Staatsanwalt, der den M6-Lenker, der allerdings ganz anderer Meinung ist, deshalb anklagte.
Mit 100 km/h in Van geknallt
Der heute 29-Jährige Kosovare, der seit seiner frühesten Jugend im Zürcher Oberland lebt, war nach 21 Uhr über die Auffahrt Rüti auf die Oberlandautobahn A53 Richtung Hinwil eingefahren. Vier Meter seitlich versetzt hinter einem parallel auf der Normalspur vor ihm rollenden VW Sharan, gab der BMW-Fahrer beim Beginn des Beschleunigungsstreifens Vollgas.
Gemäss Anklage drehten dann ein oder zwei Hinterräder des 500-PS-Boliden durch, der Wagen geriet ins Schleudern und knallte mit 100 km/h ins Heck des Sharan, der sich in der Folge überschlug und auf dem Dach noch 90 Meter weit rutschte. Sowohl der 48-jährige Lenker des gerammten Vans wie der Unfallverursacher und sein Bruder auf dem Beifahrersitz überstanden die Kollision mit lediglich leichten Verletzungen.
«Wer so fährt, der will das Risiko.»
Der Staatsanwalt
« Völlig verantwortungslos »
Zu dem Unfall , der eine mehrstündige Sperrung der A53 zwischen Rüti und Dürnten nach sich zog, sei es gekommen, weil der BMW-Fahrer das Stabilitätsprogramm ausgeschaltet oder einen nur für Rennstrecken bestimmten Modus aktiviert und « rennsportmässig beschleunigt » habe, hält die Anklage fest.
« Die Fahrweise des Beschuldigten war hoch riskant » , sagte der Staatsanwalt vor Bezirksgericht Hinwil, wo der Prozess gegen den Verursacher stattfand. Der Lenker habe « völlig verantwortungslos » gehandelt; wer so fahre, « der will das Risiko » .
Für dieses Verhalten und den Unfall, dessen Ablauf durch ein Gutachten und Zeugenaussagen eindeutig erstellt sei, forderte der Staatsanwalt eine bedingte Gefängnisstrafe von 16 Monaten. Zudem eine Busse von 500 Franken wegen einer Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz, da der Kosovare verbotenerweise mehrere via Internet im Ausland bestellte Ampullen Anabolika bei sich zu Hause aufbewahrte.
«Aus heiterem Himmel kam ein Auto.»
Der Beschuldigte
Von Unbekanntem abgedrängt?
Der Beschuldigte gab die Sache mit dem Anabolika zu, wies hingegen die Vorwürfe, wie es zum Unfall gekommen war, zurück. Er sei an jenem Abend in seinem seit etwa drei Wochen geleasten und jeweils nur am Wochenende bewegten BMW auf dem Heimweg gewesen.
Dass er sich dieses Fahrzeug zugelegt habe, dafür seien « rein optische Gründe » entscheidend gewesen. Bei der Auffahrt auf die A53 dann « kam aus heiterem Himmel ein Auto » . Er sei erschrocken, habe einen abrupten Schlenker gemacht, darauf geriet der Wagen ins Schleudern.
Auch der Pflichtverteidiger des jungen Mannes betonte, im M6 – für seinen Mandanten « ein Kindheitstraum, der zum Albtraum wurde » – sei das ESP nicht ausgeschaltet gewesen. Und der Jurist präsentierte eine ganz andere Version des Ereignisses: Ein schnell von hinten nahendes, schwarzes Auto mit Spoiler, gefahren von einem Unbekannten, habe dem M6 den Weg bei der Autobahneinfahrt abgeschnitten und den Wagen abgedrängt, worauf es zum Unfall kam. Der Angeklagte sei sicher kein Raser, sondern « ein absolut ordentlicher Einwohner » , der freizusprechen sei.
Gericht holte Zusatzinformationen ein
Das Bezirksgericht Hinwil hatte sich Ende Mai erstmals mit dem Fall befasst. Da nach der damaligen Verhandlung für das Gericht aber noch einige wichtige Fragen offen waren, wurden eine Ergänzung des Unfallgutachtens angeordnet sowie bei der BMW (Schweiz) AG zusätzliche technische Informationen eingeholt.
Dieser Tage nun konnte die Verhandlung fortgesetzt werden, wobei beide Seiten an ihren Standpunkten festhielten. Der Verteidiger ergänzte, das Gutachten besage, dass der BMW-Fahrer « aus unbekannten Gründen » auf die andere Spur geriet. Und, so der Anwalt, falls das ESP ausgeschaltet gewesen sei, wäre das ja auch auf einen « technischen Defekt » zurückführbar.
Für das Gericht war es dann aber klar, dass der Unfall nicht aus unerklärlichen Gründen passierte, sondern so, wie in der Anklage geschildert: « Die Story vom abgedrängt worden sein und Ausweichen können wir nicht recht glauben. » So gab es für die qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln und die Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz 15 Monate bedingt und eine Busse von 500 Franken. Ferner hat der Verurteilte, der einen Job mit gutem Salär hat, Verfahrens- und Anwaltskosten von gegen 30‘000 Franken zu übernehmen.
« Grauenhaft beschleunigt »
Bei der Einfahrt auf die A53 « hätte man sauber einspuren können » , rekapitulierte der vorsitzende Richter den Unfallhergang. Doch der Fahrer habe seinen Wagen mit deaktiviertem ESP « grauenhaft beschleunigt » . Dadurch sei « nicht nur eine abstrakte Gefährdungssituation » entstanden, sondern eine ganz konkrete, die ja dann mit einer Kollision endete.
Der Beschuldigte sei wohl « etwas überfordert gewesen von seinem Auto » . Und, fand der Richter, offenbar habe dem Mann die Charakterstärke gefehlt, die zum sicheren Lenken eines derart leistungsstarken Wagens erforderlich sei.
