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Kinder gehen nach Explosions-Unfall straffrei aus

Die juristischen Abklärungen zur Explosion in Fehraltorf vor eineinhalb Jahren, bei der vier spielende Kinder verletzt wurden, sind abgeschlossen. Das Ergebnis: Der Unfall wird definitiv für niemanden strafrechtliche Konsequenzen haben.

In dieser Scheune in Fehraltorf ereignete sich die verhängnisvolle Explosion.

Archivfoto: Seraina Boner

Kinder gehen nach Explosions-Unfall straffrei aus

Das Ereignis war sehr ungewöhnlich, die Betroffenheit danach sehr gross: Vier elf- bis zwölfjährige Buben waren nach einer Explosion in Fehraltorf am 19. Mai 2017 zum Teil schwer verletzt worden (wir berichteten mehrfach über den Fall). Ein Unfall, der mehr als nur einen der damals mit einem Grossaufgebot ausgerückten Retter an die Grenzen brachte.

Alte Sprenkapseln explodierten

Wie Ermittlungen zeigten, waren die Buben im Lauf des Nachmittags in eine Scheune auf dem Areal einer ehemaligen Zündholzfabrik am Dorfrand Richtung Rumlikon eingedrungen. Die Fabrik war schon vor Jahrzehnten geschlossen worden. In den vergangenen Jahren sollen gemäss Medienberichten immer wieder Kinder auf dem Areal gespielt haben.

Die vier Knaben hatten dann laut Kantonspolizei in einem Gestell ein verdecktes Holzfach entdeckt, in welchem sich eine geschlossene Metallbox befand. In der Box lagerten «seit mehreren Jahrzehnten vergessene Sprengkapseln».

Die Buben machten am Boden ein Feuer und warfen einige der Kapseln hinein. Die darauf folgende Explosion führte zum fatalen Ergebnis. Wegen ihrer Gefährlichkeit dürfen Sprengkapseln nur von Personen verwendet werden, die einen Sprengausweis besitzen.

Staat trägt Verfahrenskosten

Die Jugendanwaltschaft See/Oberland nahm sofort rechtliche Abklärungen auf, die zeigen sollten, ob im Zusammenhang mit dem tragischen Unfall ein Straftatbestand vorliegt. Die Abkärungen sind nun abgeschlossen, wie die kantonale Oberjugendanwaltschaft dieser Tage auf Anfrage bekanntgab.

Das Ergebnis: Sämtliche Verfahren, die gegen die Kinder liefen, wurden eingestellt. Das bedeutet, die Buben als Verursacher der Explosion werden nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Kosten für die Abklärungen trägt die Staatskasse.

Gefahr war für Kinder nicht abschätzbar

Der «Freispruch» erfolgte, weil die Knaben nicht hätten ahnen können, was sie mit dem Kapselwurf ins Feuer auslösten. Oder wie es die Oberjugendanwaltschaft formuliert: « Wenn Jugendliche aufgrund ihres Alters oder ihres Wissenstandes nicht fähig sind, die Gefahr, die von ihrem Handeln ausgeht, abzuschätzen, kann ihnen strafrechtlich kein Vorwurf gemacht werden. In solchen Fällen wird das Verfahren eingestellt. »

Ein Ausgang des Verfahrens in dieser Art war zu erwarten und entspricht gängiger Praxis. Weitere Angaben zu den Untersuchungsergebnissen und vor allem auch in Bezug auf die Kinder und etwa deren Gesundheitszustand werden von der Oberjugendanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wie üblich nicht gemacht.

Auch für Besitzer keine Folgen

Die Kinder waren allerdings nicht die einzigen, die ins Visier der Justiz gerieten. Abgeklärt wurde auch, ob der Besitzer der Scheune allenfalls eine Mitverantwortung am Unfall trägt.

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland kam – schon vor einem Jahr – zum selben Ergebnis wie nun die Jugendanwaltschaft: Verfahrenseinstellung, Kostenübernahme durch den Staat. Laut der zuständigen Staatsanwältin «trifft den Mann kein Verschulden». Er habe nicht wissen können, dass sich heute noch explosives Material in der Scheune befand.

Entscheide sind rechtskräftig

Sowohl der Entscheid der Jugend- wie der Erwachsenen-Strafverfolgungsbehörde ist rechtskräftig, wie die zuständigen Stellen bestätigten. Damit ist die strafrechtliche Beurteilung des schweren Explosionsunglückes von Fehraltorf definitiv abgeschlossen.

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