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Aus «nichtigem Motiv» auf Restaurantgast eingestochen

Ein kurzes, lächerliches Wortgefecht führte in einem Volketswiler Lokal zu einer Bluttat, die einen Mann fast das Leben kostete. Nun muss der Verantwortliche dafür sieben Jahre ins Gefängnis.

Mit dem Messer eines Multifunktionswerkzeuges dieser Art hatte der Restaurantbesucher zugestochen.

Ernst Hilfiker

Aus «nichtigem Motiv» auf Restaurantgast eingestochen

Ein Joint gab den Ausschlag, dass an einem Septemberabend 2017 in einem kleinen Restaurant in Volketswil ein Disput unter Gästen eskalierte. Ein angetrunkener, heute 52-jähriger Mann hatte diesen Joint am Tisch gedreht, worauf ihn ein anderer Gast, den er von früheren Besuchen in seinem Stammlokal kannte, auf das Marihuana-Rauchverbot im Restaurant aufmerksam machte. Der Raucher antwortete dem damals 60-Jährigen, «gaht di en Schissdräck a» und «heb d Schnurre», wie es in der später zum Fall erstellten Anklage geschildert wird.

Arterie verletzt

20 Minuten später griff der Joint-Dreher zum Multifunktionswerkzeug, das er dabei hatte, und  klappte unter dem Tisch das Messer des Werkzeuges auf. Dann stand der Mann auf, lief zum 60-Jährigen hinüber und führte zweimal eine Stichbewegung gegen ihn aus. Beim zweiten Mal traf er ihn im Oberbauch, wobei die 6,5 Zentimeter lange Klinge unter anderem eine Arterie verletzte.

«Ohne Vorwarnung zugestochen»
Die Staatsanwältin zum Vorgehen des Angreifers

«Überlegt, zielorientiert gehandelt»

Diese Verletzung, die eine Notoperation zur Folge hatte, habe «nur per Zufall» nicht mit dem Tod des Mannes geendet, sagte die Staatsanwältin am Prozess vor dem Bezirksgericht Uster, wo sich der Angreifer vor ein paar Tagen zu verantworten hatte. «Ein schwelender Beziehungskonflikt» zwischen den beiden Restaurantbesuchern habe zur «niederträchtigen» Tat geführt. Der Beschuldigte habe «überlegt, zielorientiert gehandelt» und dann «ohne Vorwarnung» zugestochen. Und dabei «musste er mit tödlichen Verletzungen rechnen».

Die Staatsanwältin klagte deshalb eine versuchte vorsätzliche Tötung ein, die mit zehneinhalb Jahren Gefängnis zu bestrafen sei. Zudem sei es «dringend», dass der Mann begleitend eine Therapie besuche, da er viele Jahre lang alkohol-, medikamente- und marihuanasüchtig war und unter einer depressiven Störung leidet.

«Ich bin gar kein gewalttätiger Mensch.»
Der Beschuldigte

Täter weiss von nichts mehr

Da die ganze Tat dank eines Videos aus einer Überwachungskamera von A bis Z dokumentiert ist, gibt der Beschuldigte zu, dass er zugestochen hat – weshalb er das tat und was ein paar Stunden zuvor passierte, dass wisse er aber schlicht nicht. «Filmriss» sagte er vor Gericht nur, was allerdings von der Staatsanwältin und in einem psychiatrischen Gutachten als Schutzbehauptung eingestuft wird. Er habe seinen Bekannten nie töten wollen: Die Messerbewegungen «waren nur Antäuschungen», denn «ich bin gar kein gewalttätiger Mensch».

Auch die Verteidigerin des Mannes betonte, «er hatte nie den Eventualvorsatz, zu töten». Er habe den anderen Gast lediglich einschüchtern wollen; die Verletzung sei nur «versehentlich» passiert. Die Verteidigerin forderte eine Strafe von maximal dreieinhalb Jahren wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung.

Therapie während Haft

Das Gericht sah im Messerstich dann aber kein Versehen, sondern eine bewusste Handlung und fällte einen Schuldspruch wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung. Die Strafe: sieben Jahre Gefängnis. Während des Vollzugs muss der 52-Jährige, der seit der Tat in Haft sitzt, eine Suchtbehandlung absolvieren.

Zudem erhielt der Mann eine Busse von 200 Franken weil er immer wieder gekifft hatte. Finanziell ungleich gravierender ist jedoch, dass der mittellose IV- und Suva-Rentenbezüger dem Opfer eine Genugtuung von 15‘000 Franken zahlen muss und die Verfahrenskosten von über 32‘000 Franken begleichen sollte.

Tod in Kauf genommen

Die zweite Stichbewegung, die in der Tatnacht den «völlig überraschten» Restaurantgast traf, sei ein  «wuchtiger Stoss» gewesen, sagte der vorsitzende Richter. Dass dieser Messerstich mit seiner «klaren, eindeutigen Stossrichtung» tödliche Folgen haben kann, habe der Angreifer in Kauf genommen. Ja, auch ganz generell gäbe es «null Anhaltspunkte, dass Sie nicht gewusst haben, was Sie machten».

Hinter dem Ereignis stecke ein «nichtiges Motiv», sagte der Richter. Oder anders ausgedrückt: es sei auch nach all den Ermittlungen und dem mehrstündigen Prozess  «bis heute kein vernünftiges Motiv zu eruieren».

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