Das, was vor ein paar Tagen einen Einzelrichter des Bezirksgerichts Hinwil beschäftigte, ist eine alte Geschichte. Dass über ein Ereignis aus dem September 2012 erst im Dezember 2018 verhandelt wird, scheint primär auf das Gebaren der bekannten Maschinenbaufirma aus dem Bezirk Hinwil zurückzuführen sein, die im Mittelpunkt des Falls steht und die sich ausserordentlich lange passiv verhielt, wie am Prozess kritisiert wurde.
Hand in Abkantmaschine eingeklemmt
In dieser Fabrik war es vor sechs Jahren zu einem Arbeitsunfall gekommen, bei dem sich ein Mitarbeiter eine so schwere Handverletzung zuzog, dass er heute eine 55-Prozent-IV-Rente bezieht. Laut Anklage hatte der Mann an einer Abkantmaschine – das ist eine Maschine, die vor allem zum Biegen von Blechen verwendet wird – eines Kollegen das Oberwerkzeug wechseln wollen. «Dabei betätigte er versehentlich das Fusspedal dieser Abkantmaschine», worauf die sich das Oberwerkzeug senkte und seine Hand einklemmte.
Das konnte gemäss Anklage nur passieren, weil eine auf einem Laserstrahl basierende Schutzvorrichtung an der Maschine ausgeschaltet gewesen war. Und dass diese Schutzvorrichtung ab und zu «zum Zweck der höheren Arbeitsgeschwindigkeit» ausgeschaltet war, hätten die Vorgesetzen «explizit geduldet». Ergo klagte die zuständige Staatsanwältin zwei Vorgesetzte des Verunfallten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung an: einen heute 58-jährigen Teamleader und den 63-jährigen, bereits pensionierten damaligen Produktionsleiter.
«Wenn man sich richtig verhält, kann das nicht passieren.»
Die Beschuldigten zum Grund für den Unfall

