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Chefs trifft keine Schuld an schwerem Arbeitsunfall

In der Verantwortungskette einer Firma stehen zuoberst die Chefs. Sind sie deshalb auch verantwortlich, wenn ein Arbeiter Sicherheitsbestimmungen nicht einhält und dann einen Unfall verursacht? «Nein», sagte das Bezirksgericht Hinwil in einem Fall aus einer Maschinenfabrik.

Ein Unfall an eine Abkantmaschine wurde – sechs Jahre nach dem Ereignis – ein Fall für das Gericht Hinwil. (Symbolfoto: Fotolia)

Chefs trifft keine Schuld an schwerem Arbeitsunfall

Das, was vor ein paar Tagen einen Einzelrichter des Bezirksgerichts Hinwil beschäftigte, ist eine alte Geschichte. Dass über ein Ereignis aus dem September 2012 erst im Dezember 2018 verhandelt wird, scheint primär auf das Gebaren der bekannten Maschinenbaufirma aus dem Bezirk Hinwil zurückzuführen sein, die im Mittelpunkt des Falls steht und die sich ausserordentlich lange passiv verhielt, wie am Prozess kritisiert wurde.

Hand in Abkantmaschine eingeklemmt

In dieser Fabrik war es vor sechs Jahren zu einem Arbeitsunfall gekommen, bei dem sich ein Mitarbeiter eine so schwere Handverletzung zuzog, dass er heute eine 55-Prozent-IV-Rente bezieht. Laut Anklage hatte der Mann an einer Abkantmaschine – das ist eine Maschine, die vor allem zum Biegen von Blechen verwendet wird – eines Kollegen das Oberwerkzeug wechseln wollen. «Dabei betätigte er versehentlich das Fusspedal dieser Abkantmaschine», worauf die sich das Oberwerkzeug senkte und seine Hand einklemmte.

Das konnte gemäss Anklage nur passieren, weil eine auf einem Laserstrahl basierende Schutzvorrichtung an der Maschine ausgeschaltet gewesen war. Und dass diese Schutzvorrichtung ab und zu «zum Zweck der höheren Arbeitsgeschwindigkeit» ausgeschaltet war, hätten die Vorgesetzen «explizit geduldet». Ergo klagte die zuständige Staatsanwältin zwei Vorgesetzte des Verunfallten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung an: einen heute 58-jährigen Teamleader und den 63-jährigen, bereits pensionierten damaligen Produktionsleiter.

«Wenn man sich richtig verhält, kann das nicht passieren.»

Die Beschuldigten zum Grund für den Unfall

Volle Schuld Mitarbeiter zugeschrieben

Beide wiesen am Prozess die Verantwortung für den Unfall von sich, denn «wenn man sich richtig verhält, kann das nicht passieren». Sprich: Der Mitarbeiter sei selbst schuld am Unfall, weil er sich einerseits «unaufgefordert» an der Maschine des Kollegen zu schaffen machte, und dabei – «völlig unverständlich» – gleich zwei Fehler beging. Die Lasereinrichtung sei damals inaktiviert worden, weil man sonst das gerade produzierte Teil gar nicht hätte herstellen können, sagten die Vorgesetzten. Das sei eine «bewusst» und «prozessbedingt» so gestaltete Arbeitsweise gewesen, die auch keine der Sicherheitsvorschriften verletzt habe.

Bedingte Geldstrafen verlangt

Während die Staatsanwältin für die beiden Vorgesetzten bedingte Geldstrafen im Umfang von 14‘400 Franken (für den Älteren) und 5100 Franken fordert, verlangten die Verteidigerinnen der Chefs Freisprüche. Die Anwältin des Produktionsleiters etwa betonte, «er musste mit einem solchen Unfall nicht rechnen». Das Opfer, notabene ein aussergewöhnlich erfahrener Abkanter, habe elementare Sicherheitsmassnahmen missachtet und so den Unfall selbst verursacht. Eine Ansicht, die sich auch mit den Ermittlungen der Kantonspolizei decke, weshalb die Staatsanwältin das Verfahren eigentlich ja habe einstellen wollen.

«Niemand wollte die Verantwortung übernehmen.»

Der Anwalt des Verunfallten

Jahre bis zum Verfahrensbeginn

Ganz anders sah es der Anwalt des nach dem Zwischenfall vom Unternehmen entlassenen Mitarbeiters. «Niemand wollte die Verantwortung für den Unfall übernehmen». Die Firma habe «jegliches Gespräch verweigert» und den Fall nicht der Haftpflichtversicherung melden wollen. So wurde das Ereignis erst nach schier unglaublichen vier Jahren aufgrund einer dann eingereichten Strafanzeige offiziell untersucht.

In der Firma habe man «viel unter Zeitdruck produzieren» müssen, und laut einem Zeugen sei dabei an der Abkantmaschine fast immer ohne die Schutzvorrichtung gearbeitet worden. Das zeigt gemäss dem Anwalt, dass «zugunsten der schnellen Auftragsabwicklung» zeitweise die Sicherheitsvorschriften ignoriert wurden. Er verlangte deshalb eine Verurteilung der Chefs und eine Genugtuung für den Verunfallten in der Höhe von 25‘000 Franken.

Es gibt nicht immer einen Schuldigen

Der Einzelrichter sprach dann aber die beiden Beschuldigten frei. Weshalb genau, das erläuterte er in der kurzen mündlichen Urteilseröffnung nicht, doch es gäbe «relativ durchschlagende Argumente für einen Freispruch». Die finanziellen Forderungen des Verunfallten wurden auf den Zivilweg verwiesen.

Der Richter zeigte sich trotz Freispruch aber ebenfalls wenig angetan vom Verhalten der Maschinenfabrik, das zur Folge hatte, «dass mit viel Ach und Krach ein Strafverfahren durchgeführt werden musste». Und er gab am Schluss der Verhandlung dasselbe zu bedenken, das schon eine der Verteidigerinnen erwähnt hatte: «Nicht bei jedem Unfall gibt es jemanden, der dafür strafrechtlich eine Schuld trägt.»

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