Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Missbrauchsvorwürfe an Grossvater waren nicht glaubwürdig

Ein Grossvater wurde beschuldigt, sich in Wetzikon mehrmals an seiner Enkelin vergriffen zu haben. Da die Glaubwürdigkeit des Mädchens aber recht stark eingeschränkt ist, verliess der Mann das Gericht als freier Mann.

Vor dem Gericht in Hinwil musste sich ein Grossvater wegen angeblicher Übergriffe verantworten. (Symbolfoto: Gerichte Zürich)

Missbrauchsvorwürfe an Grossvater waren nicht glaubwürdig

Einem heute 69-Jährigen war vorgeworfen worden, innerhalb von rund vier Wochen Anfang 2016 seiner damals noch nicht ganz 13-jährigen Enkelin in seiner Wohnung in Wetzikon Pornofilme gezeigt zu haben. Laut Anklage ist es etwa fünf Mal, meistens an einem Mittwochnachmittag, zu solchen Ereignissen gekommen.

Dabei, und das war der schwerwiegendere Teil der Anklage, sei es jedoch nicht einfach beim Filme schauen geblieben. So soll der Grossvater seiner Enkelin Zungenküsse gegeben, ihre Brüste geküsst und massiert und mindestens zwei Mal ihre Vagina mit der Hand berührt haben. Taten, für welche die Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einen Kind sowie Pornographie eine Busse von 2000 Franken und eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 21‘600 Franken forderte.

Ausnützung vorgeworfen

Die Rechtsvertreterin des Teenagers verlangte am Prozess, der vor ein paar Tagen vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil stattfand, eine Genugtuung von 7000 Franken. Der Grossvater habe die « emotionale und soziale Abhängigkeit » seiner Enkelin ausgenutzt. Und auch wenn das Mädchen kognitiv und intellektuell unterdurchschnittlich entwickelt sei, habe es im ganzen Strafverfahren jeweils « besonders glaubwürdige Aussagen » gemacht. Eine Feststellung, welche die Rechtsvertreterin zudem durch die Ergebnisse eines Glaubhaftigkeitsgutachtens gestützt sieht.

«Die weiss nicht, was Wahrheit ist.»
Der beschuldigte Grossvater über seine Enkelin

Filme von sich aus geschaut?

« Die weiss nicht, was Wahrheit ist. Sie lügt viel – immer. » Was der Mann heute von seiner Enkelin und vor allem von ihren Vorwürfen hält, tat er an der Gerichtsverhandlung unmissverständlich kund. Er sagte, all die Vorwürfe seien unzutreffend.

Ja, das Mädchen habe Pornos auf seinem unverschlüsselt zugänglichen Handy gesehen, aber sie selber « nahm das Telefon und schaute sich die Filme an, während ich in der Dusche war » . Die Filme habe er per Whatsapp von Bekannten zugeschickt erhalten. Als er dann sah, was die Enkelin machte, « nahm ich ihr das Telefon sofort weg » und schickte sie nach Hause. Danach habe er seiner Frau und dem Rest der Familie vom Ereignis erzählt. Auch die anderen Vorwürfe seien falsch.

These: alles nur eingebildet

Die Verteidigerin des Pensionärs sah die Glaubwürdigkeit der Aussagen ganz auf der Seite ihres Mandanten. Eines Mannes, der « schockiert » über die Vorwürfe sei, die er nicht nachvollziehen könne. In den Aussagen des Mädchens jedoch gäbe es Widersprüche, ihre Antworten seien bruchstückhaft und sehr simpel, oft beschränkt auf ein « ja » oder « nein » . Die Verteidigerin stellte die These auf, dass die Enkelin unter anderem durch ihre Lehrerin beeinflusst wurde, mit der sie sich mehrmals wegen sexueller Handlungen in einem anderen Fall besprochen hatte, und dann alles « irrtümlich auf den Grossvater transferierte » .

Für die Anwältin kam deshalb nur ein Freispruch in Frage. Zudem verlangte sie 10‘000 Franken Genugtuung, primär für die 36 Tage, die der Mann in Untersuchungshaft sass.

Hohe Verfahrenskosten

Das Gericht schloss sich der Argumentation der Verteidigung an: Freispruch und 8000 Franken Genugtuung. Die Verfahrenskosten von über 40‘000 Franken – davon alleine über 30‘000 Franken für das Gutachten – werden auf die Gerichtskasse genommen.

In einer kurzen mündlichen Begründung sagte die Richterin, im Glaubhaftigkeitsgutachten stehe eben auch, dass nicht auszuschliessen sei, dass sich das Mädchen aufgrund verschiedener Erlebnisse und seiner tiefen Intelligenz die Ereignisse mit dem Grossvater einfach eingebildet hat. Eine Variante, die das Gericht als zutreffendste beurteilte.

Verfahren spaltete Familie

Seit Frühjahr 2016, als das ganze Verfahren ins Rollen kam, haben der Grossvater und die Grossmutter ihre Enkelin nie mehr gesehen. Laut der Verteidigerin leidet das Paar sehr unter diesem Umstand und einem verhängten Kontaktverbot. Andererseits sagte der Mann am Prozess aber auch, er wolle den Teenager « nie mehr sehen! » .

Wie es in der Familie weitergeht, die durch die Vorwürfe seit bald drei Jahren gespaltet ist, kann man nicht sagen. Durch das vom Bezirksgericht Hinwil am Ende der Verhandlung mit sofortiger Wirkung aufgehobene Rayon- und Kontaktverbot sind nun aber mindestens die rechtlichen Hindernisse einer Wiederannäherung aus dem Weg geräumt.  ehi

 

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns