Einem heute 69-Jährigen war vorgeworfen worden, innerhalb von rund vier Wochen Anfang 2016 seiner damals noch nicht ganz 13-jährigen Enkelin in seiner Wohnung in Wetzikon Pornofilme gezeigt zu haben. Laut Anklage ist es etwa fünf Mal, meistens an einem Mittwochnachmittag, zu solchen Ereignissen gekommen.
Dabei, und das war der schwerwiegendere Teil der Anklage, sei es jedoch nicht einfach beim Filme schauen geblieben. So soll der Grossvater seiner Enkelin Zungenküsse gegeben, ihre Brüste geküsst und massiert und mindestens zwei Mal ihre Vagina mit der Hand berührt haben. Taten, für welche die Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einen Kind sowie Pornographie eine Busse von 2000 Franken und eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 21‘600 Franken forderte.
Ausnützung vorgeworfen
Die Rechtsvertreterin des Teenagers verlangte am Prozess, der vor ein paar Tagen vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil stattfand, eine Genugtuung von 7000 Franken. Der Grossvater habe die « emotionale und soziale Abhängigkeit » seiner Enkelin ausgenutzt. Und auch wenn das Mädchen kognitiv und intellektuell unterdurchschnittlich entwickelt sei, habe es im ganzen Strafverfahren jeweils « besonders glaubwürdige Aussagen » gemacht. Eine Feststellung, welche die Rechtsvertreterin zudem durch die Ergebnisse eines Glaubhaftigkeitsgutachtens gestützt sieht.
«Die weiss nicht, was Wahrheit ist.»
Der beschuldigte Grossvater über seine Enkelin

