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Bedingte Strafe statt lange Haft für blutiges Teenagerdrama

Ein 20-Jähriger kommt mit einer bedingten Strafe davon, nachdem er in Uster einen Schulkollegen niedergestochen hat. Das blutige Ereignis war das Ende eines monatelangen Streits, bei dem der spätere Täter vom Opfer gequält und via Whatsapp beleidigt worden war.

Das Bezirksgericht Uster beurteilte ein Teenagerdrama, das beinahe mit einem Toten geendet hatte. (Archivbild: Thomas Hulliger)

Bedingte Strafe statt lange Haft für blutiges Teenagerdrama

An einen Juniabend 2017 hatten sich in Uster ein damals 18-Jähriger und ein 16-Jähriger, beide mit Wurzeln im Balkanraum, getroffen. Kurz darauf war der Jüngere durch einen Stich mit einem Klappmesser in den Bauch lebensgefährlich verletzt.

Versöhnung geplant

Mitte März dieses Jahres musste sich der Verantwortliche für diese Verletzung vor dem Bezirksgericht Uster verantworten. Der heute 20-Jährige sagte, er habe mit seinem jüngeren Schulkollegen an dessen Wohnort in Uster für eine Aussprache abgemacht, nachdem es zuvor einmal mehr zu gegenseitigen Beleidigungen via Whatsapp gekommen war. Weil der Kollege angekündigt hatte, «‹schlegeln› zu wollen», habe er «aus Angst» vor dem stärkeren Gegner ein Messer mitgenommen, aber niemals beabsichtigt, dieses zu brauchen, denn er habe ja nur reden, sich mit dem anderen versöhnen wollen. Vor Ort kam es aber sofort zum Disput – mit dem bekannten Ende.

Elf Jahre Haft gefordert

Für die Staatsanwältin war das Ereignis in Uster «ein geplanter Angriff». Es stehe «zweifelsfrei fest», dass der Ältere den Jüngeren habe töten wollte. Deshalb klagte die Staatsanwältin ihn der versuchten vorsätzlichen Tötung an. Ihr Eventualantrag: eine Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher Tötung oder fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Als Strafe für den Teenager forderte sie elf Jahre Haft – ein Antrag, dessen überraschende Höhe vor Gericht mehrere Anwesende leer schlucken liess.

«Das perfekte Opfer»

Der Verteidiger des jungen Mannes  nahm im doppelten Sinne des Wortes die Gegenposition ein: Freispruch, eventuell eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in einer Notwehrsituation und eine Strafe von 18 Monaten bedingt.

«Ich schla dich, du Nuttesohn»
Ankündigung des späteren Opfers an den späteren Täter im Schul-Chat

Denn in diesem Fall sei es zentral, die Vorgeschichte zu kennen. Die Geschichte des schüchtern wirkenden, schlanken Angeklagten, der seit der Primarschulzeit «das perfekte Opfer» war, und selbst in der Berufsschule immer wieder gehänselt wurde. Treibende Kraft sei der spätere Verletzte gewesen, laut Anwalt ein «Aggressor».  Er habe seinen Mandanten «seit Monaten gequält», ihn und seine Familie beleidigt, erniedrigt, mehrfach verprügelt und zuletzt im Gruppenchat der Berufsschulklasse, welche die beiden Jünglinge gemeinsam besuchten, das Treffen in Uster quasi angekündigt: «Ich schla dich, du Nuttesohn».

Der Angeklagte sei an jenem Abend nach Uster gefahren, um den langen Streit «ein für allemal einvernehmlich zu regeln».  Der Stich mit dem Messer sei nie geplant , sondern auf «eine unbewusste, reflexartige Abwehrreaktion» nach einem Faustschlag zurückzuführen gewesen.

18 Monate bedingt

Dieser Tage nun wurde das Urteil bekannt gegeben: ein Schuldspruch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Als Strafe wurden 18 Monate bedingt ausgefällt. Zudem hat der Beschuldigte, der fast sieben Monate in Haft gesessen hatte,  dem Opfer über 3000 Franken Schadenersatz und Genugtuung zu zahlen und 17’000 Franken Verfahrenskosten zu übernehmen.

Stich als Reflexbewegung

Man habe «keine Anzeichen» auf einen Tötungsvorsatz nachweisen können, sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Der Messerstich sei «ohne bewusste Komponente», aus einer reflexartigen  Köperbewegung heraus erfolgt und das fatale Ergebnis einer «Dynamik und Intensivität der Situation», die ausser Kontrolle geraten war.

Und auch wenn das Gericht dem Beschuldigten zugestand, dass sich bei ihm wegen der Quälereien durch das spätere Opfer im Vorfeld der Tat  ein belastender Druck aufstaute,  setze man in einem Streit einfach kein Messer ein. Ein Messer, das der Mann bewusst dabeigehabt habe – «aus Imponiergehabe, wie das leider bei jungen Männern immer wieder festzustellen ist», wie der Richter sagte. Das Verschulden des 20-Jährigen wiege schwer, und dass es zu dem Messerstich kam, das sei «eine sehr grosse Fahrlässigkeit» gewesen.

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