An einen Juniabend 2017 hatten sich in Uster ein damals 18-Jähriger und ein 16-Jähriger, beide mit Wurzeln im Balkanraum, getroffen. Kurz darauf war der Jüngere durch einen Stich mit einem Klappmesser in den Bauch lebensgefährlich verletzt.
Versöhnung geplant
Mitte März dieses Jahres musste sich der Verantwortliche für diese Verletzung vor dem Bezirksgericht Uster verantworten. Der heute 20-Jährige sagte, er habe mit seinem jüngeren Schulkollegen an dessen Wohnort in Uster für eine Aussprache abgemacht, nachdem es zuvor einmal mehr zu gegenseitigen Beleidigungen via Whatsapp gekommen war. Weil der Kollege angekündigt hatte, «‹schlegeln› zu wollen», habe er «aus Angst» vor dem stärkeren Gegner ein Messer mitgenommen, aber niemals beabsichtigt, dieses zu brauchen, denn er habe ja nur reden, sich mit dem anderen versöhnen wollen. Vor Ort kam es aber sofort zum Disput – mit dem bekannten Ende.
Elf Jahre Haft gefordert
Für die Staatsanwältin war das Ereignis in Uster «ein geplanter Angriff». Es stehe «zweifelsfrei fest», dass der Ältere den Jüngeren habe töten wollte. Deshalb klagte die Staatsanwältin ihn der versuchten vorsätzlichen Tötung an. Ihr Eventualantrag: eine Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher Tötung oder fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Als Strafe für den Teenager forderte sie elf Jahre Haft – ein Antrag, dessen überraschende Höhe vor Gericht mehrere Anwesende leer schlucken liess.

