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Blaulicht

Junger Autofahrer trotz Videobeweis freigesprochen

Mit einem Tempo, das doppelt so hoch war, wie auf der 80er-Strecke erlaubt, überholte ein Autofahrer in Gossau. Verurteilt werden konnte er dafür aber nicht, weil sich ein zentrales Ermittlungsdokument nicht verwerten liess.

0,7 Sekunden. Diese ultrakurze Zeitspanne verhinderte am späten Nachmittag des 3. September 2015 auf der Mönchaltorferstrasse in Gossau einen extrem schweren Verkehrsunfall. Das wurde kürzlich bekannt, als sich der Fast-Unfall-Verursacher vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten musste.

Der heute 30-Jährige mit Wurzeln in Mittelamerika war an jenem Herbstnachmittag im sehr leistungsstarken Kompaktwagen seiner Freundin von Mönchaltorf Richtung Gossau unterwegs. Der Mann am Steuer war lediglich im Besitz eines Lernfahrausweises. Neben ihm sass seine Freundin, hinten im Auto ein Kollege.

Mit 175 km/h überholt

Auf einem geraden Stück kurz vor dem Ortseingang Gossau überholte der Mann dann das vor ihm fahrende Auto. Das Besondere an diesem Manöver: Das Auto vor ihm war mit 95 km/h schon 15 km/h zu schnell auf der 80er-Strecke unterwegs, und der Tacho des überholenden Wagens zeigte 175 km/h an, wie die Anklage festhält, die später zu dem Fall erstell wurde.

«Er ist ein extrem grosses Risiko eingegangen.»

Der Staatsanwalt zur Fahrweise des Beschuldigten

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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