Die Ereignisse, die Anfang dieses Jahres auf Wunsch des Opfers unter Ausschluss jeglicher Zuschauer am Bezirksgericht Pfäffikon verhandelt wurden, waren bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Auf Antrag von Züriost und eines weiteren Mediums liegt nun jedoch eine Mitteilung des Gerichtes zu dem sehr schweren Fall vor.
FBI half bei Aufdeckung
Gemäss dieser Mitteilung war einem heute 59-Jährigen vorgeworfen worden, sich « unter Ausnützung seiner vaterähnlichen Rolle » über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren an einem damals um die zehn Jahre alten Mädchen vergriffen zu haben. Dabei soll es mehrfach zum Geschlechtsverkehr und beischlafähnlichen Handlungen gekommen sein. Und: Der Mann filmte und fotografierte – teils mit einer versteckten Kamera – seine Taten. Einen Teil der Aufnahmen schickte er einem amerikanischen Chatpartner. Das wurde ihm zum Verhängnis: Der Amerikaner flog auf, und die US-Bundesermittlungsbehörde FBI gab dann den zuständigen Schweizer Stellen einen « entscheidenden Tipp » , der zur Eruierung des Täters führte.
Teilbedingt oder 13 Jahre?
Am Prozess bestritt der Mann Übergriffe zwar nicht, wies aber laut der Mitteilung den Vorwurf der Gewaltanwendung und des Penetrierens von sich, womit die schwerwiegendste Beschuldigung der Vergewaltigung nicht mehr gegriffen hätte. Entsprechend fand der Angeklagte, der laut eigenen Angaben in seiner Jugend selber mehrfach Opfer sexueller Übergriffe seines Grossvaters war, auch eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten als angemessen. Die Hälfte davon hätte unbedingt ausgesprochen werden können. Da der Angeklagte genau diese Zeit schon in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Strafvollzug verbracht hat, wäre er mit diesem Urteil nach dem Prozess ein freier Mann gewesen.

