Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Zehn Jahre für mehrfache Vergewaltigung eines Mädchens

Ein zehn Jahre altes Mädchen ist von einem Mann mehrmals vergewaltigt worden. Für diese Taten schickte das Bezirksgericht Pfäffikon den Pädophilen nun für zehn Jahre ins Gefängnis.

Das Bezirksgericht Pfäffikon hat einen Pädophilen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Archivfoto: Nicolas Zonvi

Zehn Jahre für mehrfache Vergewaltigung eines Mädchens

Die Ereignisse, die Anfang dieses Jahres auf Wunsch des Opfers unter Ausschluss jeglicher Zuschauer am Bezirksgericht Pfäffikon verhandelt wurden, waren bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Auf Antrag von Züriost und eines weiteren Mediums liegt nun jedoch eine Mitteilung des Gerichtes zu dem sehr schweren Fall vor.

FBI half bei Aufdeckung

Gemäss dieser Mitteilung war einem heute 59-Jährigen vorgeworfen worden, sich « unter Ausnützung seiner vaterähnlichen Rolle » über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren an einem damals um die zehn Jahre alten Mädchen vergriffen zu haben. Dabei soll es mehrfach zum Geschlechtsverkehr und beischlafähnlichen Handlungen gekommen sein. Und: Der Mann filmte und fotografierte  – teils mit einer versteckten Kamera  – seine Taten. Einen Teil der Aufnahmen schickte er einem amerikanischen Chatpartner. Das wurde ihm zum Verhängnis: Der Amerikaner flog auf, und die US-Bundesermittlungsbehörde FBI gab dann den zuständigen Schweizer Stellen einen « entscheidenden Tipp » , der zur Eruierung des Täters führte.

Teilbedingt oder 13 Jahre?

Am Prozess bestritt der Mann Übergriffe zwar nicht, wies aber laut der Mitteilung den Vorwurf der  Gewaltanwendung und des Penetrierens von sich, womit die schwerwiegendste Beschuldigung der Vergewaltigung nicht mehr gegriffen hätte. Entsprechend fand der Angeklagte, der laut eigenen Angaben in seiner Jugend selber mehrfach Opfer sexueller Übergriffe seines Grossvaters war, auch eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten als angemessen. Die Hälfte davon hätte unbedingt ausgesprochen werden können. Da der Angeklagte genau diese Zeit schon in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Strafvollzug verbracht hat, wäre er mit diesem Urteil nach dem Prozess ein freier Mann gewesen.

Ganz anders sah das die Staatsanwaltschaft. Sie verlangte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.

Psychischen Druck angewendet

Das Gericht folgte der rechtlichen Einstufung der Staatsanwaltschaft. Das bedeutet, man ging von Vergewaltigungen aus – Taten, bei denen der Mann das Kind « psychisch unter Druck setzte, um es gefügig zu machen » , wie es in der Mitteilung heisst. Auch aufgrund der vorliegenden Filme und Fotos von den Übergriffen sei klar, dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei.

So erfolgte eine Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfacher Pornographie und mehrfacher Gewaltdarstellung. Die Strafe: zehn Jahre Gefängnis mit einer vollzugsbegleitenden Behandlung des Mannes, der laut einem Gutachten an Pädophilie leidet . Mit der Behandlung soll die Rückfallgefahr vermindert werden. Dem Opfer, das gemäss Bezirksgericht « heute psychische Leiden, Entwicklungsdefizite und Verhaltensstörungen aufweist » , wurde eine Genugtuung in der für Schweizer Verhältnisse sehr grossen Höhe von 80‘000 Franken zugesprochen.

Täter findet Urteil zu hart

Der 59-Jährige ist mit dem Entscheid aus Pfäffikon nicht einverstanden. Er erhob laut Mitteilung Berufung. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns