«Tänzerinnen» vermittelt: Dominikanerin wegen Menschenhandel verurteilt
Eine Frau aus der Dominikanischen Republik, die drei Jahre in Schweizer Nachtklubs gearbeitet hatte, erhielt in ihrer Heimat Hinweise auf Frauen, die dringendst Geld brauchten. Sie kontaktierte die Frauen und bot ihnen an, eine Stelle als Tänzerin in der Schweiz zu vermitteln, wie es die Anklageschrift schildert, die später zu dem Fall erstellt wurde. Die geldsuchenden, jungen Frauen – alle mit einem sehr tiefen Bildungsstand – waren sehr an der Offerte interessiert. Nachdem der Vertreter einer Schweizer Tänzerinnen-Agentur die Anwärterinnen dann bei einem virtuellen Treffen via Webcam begutachtet hatte, gab er ihnen eine Job-Zusage. Vor der Abreise nach Europa mussten die Frauen ihrer Vermittlerin jedoch noch «Gebühren» zwischen 3700 bis 4400 Franken zahlen – ausserordentlich hohe Summen für Menschen aus dem armen karibischen Land.
Im Séparée gab’s dann Sex
War schon dieser Anwerbungsprozess recht klassisch, lief es nachher in der Schweiz, wie es eben meistens bei solchen Job-Angeboten läuft: Die Frauen, die alle im selben Nachtklub im Zürcher Oberland landeten, mussten nicht nur «Striptease integral» bieten, wie es ihr Arbeitsvertrag umschrieb, sondern auch die Gäste zum Konsumieren von Alkohol anhalten und ein- bis zweimal wöchentlich in einem Séparée sexuelle Dienstleistungen erbringen – beides Tätigkeiten, die laut Anklageschrift im Arbeitsvertrag aber ausdrücklich nicht vorgesehen waren.
Die Frauen arbeiteten jeweils mehrere Wochen im Oberland, danach verliessen sie diese Arbeitsstelle. Den Lohn, den man ihnen versprochen hatte, erhielten sie gemäss ihren Schilderungen fast nie, obwohl sie ihn zur Abzahlung ihrer hohen Schulden, welche sie für ihre Reise in die Schweiz machen mussten, dringendst gebraucht hätten.
Angeklagte dispensiert
Diese Ereignisse, die sich zwischen 2009 und 2010 abspielten, bildeten die Grundlage eines Prozesses, der kürzlich vor Bezirksgericht Hinwil stattfand. Angeklagt war die heute 35-jährige Vermittlerin der Frauen, die allerdings vom persönlichen Erscheinen vom Gericht dispensiert worden war.
«Es wurde in jeder Hinsicht über sie verfügt und ihre Notlage ausgenützt.»
Die Anwältin von zwei der « Tänzerinnen »
Anwesend war jedoch die Staatsanwältin. Sie kritisierte, wie die nicht geständige Vermittlerin die Dominikanerinnen unter Druck gesetzt und «horrende Gebühren» für einen Job verlangt hatte, von dem sie wusste, dass er sehr wohl auch Prostitution beinhaltete. Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Menschenhandels und rechtswidriger Einreise in die Schweiz, zu sanktionieren mit einer bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer unbedingte Geldstrafe von 1200 Franken und der Ablieferung von 7780 Franken unrechtmässig erlangtem Vermögen.
Frauen ausgebeutet
Die Rechtsvertreter von drei der «Tänzerinnen» – die vierte ist gestorben – verlangten Schadenersatz und Genugtuungen von je zwischen 11‘000 und 22‘000 Franken. Die wegen des Jobs traumatisierten Frauen seien sexuell und in Bezug auf ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden; einigen habe man gesagt, die ersten vier Monate müssten sie ohnehin gratis arbeiten. «Es wurde in jeder Hinsicht über sie verfügt und ihre Notlage ausgenützt». Das Verhalten des Oberländer Nachtklubbesitzers sei «skrupellos» gewesen.
Menschenhandel bestritten
Der Verteidiger der Vermittlerin verlangte einen Freispruch. Hier gehe es schlicht nicht um Menschenhandel. Denn beim Menschenhandel zahle ja die «Sklavin» nichts, damit sie verkauft werde, im vorliegenden Fall aber hätten alle Frauen selber Zahlungen geleistet. Zudem seien die Verfahren wegen Menschenhandels gegen den in den Fall verwickelten Vertreter der Schweizer Tänzerinnen-Agentur und gegen den Betreiber des Oberländer Nachtklubs eingestellt worden; die beiden Männer hatte man für ihre Tatbeteiligung wegen anderer Gesetzesverstösse schuldig gesprochen.
Hohe Kosten – die nie bezahlt werden?
Das Gericht verurteilte die Frau antragsgemäss, senkte aber die bedingte Freiheitsstrafe auf 15 Monate und die Geldstrafe auf 900 Franken. Zudem wurde eine frühere bedingte Geldstrafe von 900 Franken widerrufen, wie dem unbegründeten Urteil zu entnehmen ist. Ferner hat die Vermittlerin den drei durch sie angeworbenen Dominikanerinnen je zwischen rund 7000 und 10‘000 Franken zu zahlen und die Verfahrenskosten von über 20‘000 Franken zu übernehmen. Ob die Verurteilte von all diesen Aufwendungen allerdings je nur schon einen kleinen Teil wird begleichen können, ist mehr als fraglich.
