Eine Frau aus der Dominikanischen Republik, die drei Jahre in Schweizer Nachtklubs gearbeitet hatte, erhielt in ihrer Heimat Hinweise auf Frauen, die dringendst Geld brauchten. Sie kontaktierte die Frauen und bot ihnen an, eine Stelle als Tänzerin in der Schweiz zu vermitteln, wie es die Anklageschrift schildert, die später zu dem Fall erstellt wurde. Die geldsuchenden, jungen Frauen – alle mit einem sehr tiefen Bildungsstand – waren sehr an der Offerte interessiert. Nachdem der Vertreter einer Schweizer Tänzerinnen-Agentur die Anwärterinnen dann bei einem virtuellen Treffen via Webcam begutachtet hatte, gab er ihnen eine Job-Zusage. Vor der Abreise nach Europa mussten die Frauen ihrer Vermittlerin jedoch noch «Gebühren» zwischen 3700 bis 4400 Franken zahlen – ausserordentlich hohe Summen für Menschen aus dem armen karibischen Land.
Im Séparée gab’s dann Sex
War schon dieser Anwerbungsprozess recht klassisch, lief es nachher in der Schweiz, wie es eben meistens bei solchen Job-Angeboten läuft: Die Frauen, die alle im selben Nachtklub im Zürcher Oberland landeten, mussten nicht nur «Striptease integral» bieten, wie es ihr Arbeitsvertrag umschrieb, sondern auch die Gäste zum Konsumieren von Alkohol anhalten und ein- bis zweimal wöchentlich in einem Séparée sexuelle Dienstleistungen erbringen – beides Tätigkeiten, die laut Anklageschrift im Arbeitsvertrag aber ausdrücklich nicht vorgesehen waren.
Die Frauen arbeiteten jeweils mehrere Wochen im Oberland, danach verliessen sie diese Arbeitsstelle. Den Lohn, den man ihnen versprochen hatte, erhielten sie gemäss ihren Schilderungen fast nie, obwohl sie ihn zur Abzahlung ihrer hohen Schulden, welche sie für ihre Reise in die Schweiz machen mussten, dringendst gebraucht hätten.
Angeklagte dispensiert

