Das «verdammte Arschloch» kostet ihn einen Tausender
Was sich an jenem späten Aprilmorgen dieses Jahres an einer Tankstelle in Pfäffikon genau abgespielt hatte, das geht aus dem Strafbefehl, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich erliess, nicht hervor. Recht genau wiedergegeben wird dann allerdings, wie die Begegnung zweier Männer endete: mit dem Austeilen mehrerer übler Beleidigungen.
Der Beleidiger: ein 51-jähriger Schweizer aus Pfäffikon. Sein Opfer: ein Ausländer, offenbar aus der Türkei. Jedenfalls bezeichnete der Pfäffiker den Mann gegenüber Dritten als «Scheiss-Türke». Dies, nachdem er ihn – «unter anderem», wie es im Strafbefehl sec heisst – «Du verdammts Arschloch» und «huere Wixer» genannt hatte. Äusserungen, von denen der Beleidiger nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sehr wohl gewusst habe, dass sie die Ehre seines Gegenübers verletzen.
Bedingte Geldstrafe – und trotzdem zahlen
Der Oberländer wurde deshalb wegen mehrfacher Beschimpfung verurteilt. Die Geldstrafe von 5 Tagessätzen à 230 Franken (total 1150 Franken) wurde zwar bedingt ausgesprochen, ist also nicht zu bezahlen. Dennoch muss der Mann ins Portemonnaie greifen: er hat Verfahrenskosten von 1000 Franken zu übernehmen.
