Partnerin bewusstlos geschlagen: acht Monate bedingt
Beide beteuern, sich geliebt zu haben, doch kürzlich standen sie als Gegner, die Erlebnisse aus ihrer Ehe völlig unterschiedlich schilderten, vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Pfäffikon. Sie, Bosnierin; er, Türke.
Schmerzen bis heute
Vorerst die Schilderungen der Frau. Das, was in einem derzeit laufenden Scheidungsverfahren endete, begann vor fünf Jahren. Die Frau, damals 26, war nach einer Party im Tösstal schwer betrunken, und wollte nicht mit ihrem Partner nach Hause gehen. Darauf schlug er sie zusammen, bis sie bewusstlos gewesen sei. Durch Faustschläge hatte sie zudem einen Bruch der Augenhöhlenwand erlitten – noch heute leidet sie laut ihren Aussagen deswegen konstant unter Schmerzen.
«Ich hatte immer die Hoffnung, es wird besser.»
Die Partnerin des Angeklagten
Mit Tod bedroht
Zwei Jahre später sei ihr Partner « total ausgerastet » , weil sie wegen Angstzuständen zum Arzt wollte: Er schloss sie laut Anklageschrift in der gemeinsamen Wohnung im Oberland ein und rief erst Stunden später einen Arzt. Nach diesem Vorfall « hatte ich immer die Hoffnung, es wird besser » , erinnerte sich die Bosnierin vor Gericht – doch es wurde nicht besser. So schlug ihr der Mann während eines weiteren Streits mit einem Hocker gegen den Kopf.
Danach « wollte ich einfach weg » , nur noch heim nach Bosnien. Doch auch dann gab es keine Ruhe: der Mann drohte ihr telefonisch mit dem Tod, weil er befürchtete, sie würde verraten, dass das Paar jeweils zusammen Haschisch konsumiert hatte; die Anklage wirft dem Türken sogar Handel mit Drogen vor. Eine Todesdrohung sprach später auch noch die Frau gegen den Mann aus.
Alle Vorwürfe bestritten
« Stimmt nicht! » Die energische Antwort des Mannes zu all den Vorwürfen war am Prozess immer dieselbe. So sei etwa beim Vorfall nach der Party « nicht geschlagen worden – ich schlage keine Frauen » . Weshalb ein Polizist, der privat unterwegs war und Zeuge des Vorfalls wurde, den Türken als Schläger identifizierte, das kann sich der Beschuldigte nicht erklären. Auch die Szene mit dem Hocker sei anders gewesen. Er habe seiner Frau mit dem kleinen Stuhl nur leicht « an den Kopf geklopft » , weil sie sich so hysterisch benommen habe.
Er habe seine Frau « über alles geliebt, ich trug sie auf Händen » . Doch jetzt wünscht er sie, die mit diesem Prozess nur an sein Geld wolle, « aus meinem Leben » .
« Böswilliger Feldzug » gegen Mann?
Die Anklage forderte für den wegen anderer Gesetzesverstösse dreifach vorbestraften Mann zehn Monate Gefängnis sowie den Widerruf einer bedingten Geldstrafe. Der Anwalt des Opfers verlangte zudem Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen von insgesamt über 10‘000 Franken. Die Frau habe « psychische und physische Misshandlungen » im Rahmen eines « ehelichen Terrors » erleiden müssen. Obwohl dem Mann ein Kontakt- und Annäherungsverbot auferlegt wurde, habe die Bosnierin noch heute « eine tiefe Angst » vor Rache.
Für den Verteidiger des heute 42-Jährigen war hingegen klar: all die Vorwürfe seien « ein böswilliger Feldzug seiner psychisch angeschlagenen Ehefrau » . Folglich verlangte er einen vollen Freispruch.
«Sie macht massiv falsche Aussagen.»
Der Verteidiger
Der Anwalt stellte die Relevanz der Vorwürfe der Frau schwer in Frage. So habe sie beispielsweise beim angeblichen Schlag gegen ihr Auge in der ersten Einvernahme nie etwas von Schlägen ihres Partners erwähnt. « Und weshalb » , fragte der Anwalt, « heiratete die Frau den Mann dann zwei Monate später? » . Für den Verteidiger alles klare Hinweise, die zeigen, dass die Bosnierin unglaubwürdig sei. Zudem würden ihre psychischen Probleme die Aussagen auch nicht gerade stützen; ja, sie mache gar « massiv falsche Aussagen » zulasten des Mannes, der « eine saubere Weste hat » .
Bedingte Geldstrafe widerrufen
Gemäss dem nun vorliegenden, unbegründeten Urteil sprach das Gericht den Angeklagten der mehrfachen einfachen Körperverletzung und der Drohung schuldig. Beim Vorwurf des Einschliessens der Frau in die Wohnung (Nötigung) erfolgte jedoch ein Freispruch.
Der Mann erhielt eine achtmonatige, bedingte Freiheitsstrafe. Eine frühere bedingte Geldstrafe wurde teilweise widerrufen und ist nun im Umfang von 7500 Franken zu zahlen. Ebenfalls begleichen muss er eine Genugtuungszahlung von 1000 Franken an seine Ex-Frau und Verfahrenskosten von rund 2800 Franken; letztere sind aber quasi schon bezahlt durch eine fast gleich hohe Entschädigung, die er erhält. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Beschuldigte hat Berufung eingelegt.
