14-Jährige beging nach Sex-Chat Suizid
Der Fall, der am Donnerstag am Bezirksgericht Uster verhandelt wird, ist in mehrerer Hinsicht ungewöhnlich: in seinem ganzen Ablauf, in Bezug auf das Opfer und sein Schicksal und in Bezug auf die Strafe, die am Schluss vermutlich ausgesprochen wird. Die Geschichte, die bislang nicht öffentlich bekannt war, begann im Herbst 2016. Ein damals 28-Jähriger aus Uster hatte auf einer Chat-Plattform ein Mädchen aus Finnland kennengelernt. Der Kontakt wurde so intensiv, dass man sich täglich über diese Website und später auch über andere digitale Kanäle austauschte.
Nacktfotos mit Namen veröffentlicht
Laut der Anklage, die später zu dem Fall erstellt wurde, schickte der Mann der 14-Jährigen über zwei Dutzend Nacktfotos von sich. Im Gegenzug verlangte er dann ebensolche Bilder des Mädchens. Der Teenager wollte vorerst nicht mitmachen, als der Mann aber immer wieder fragt, ja sie gemäss Anklage « dazu drängte » , sandte auch sie etwa ein Dutzend Aufnahmen. Es kam damit zu einer Art der Bild-/Textkommunikation, die man Sexting nennt. Diese Bilder veröffentlichte der Ustermer auf einem für jedermann zugänglichen Pornoportal – und zwar unter dem vollständigen Namen des Mädchens. Als die Finnin davon erfuhr, verlangte sie von ihrem Chat-Bekannten mehrmals die Löschung der Bilder auf der Website, « ansonsten sie sich ein Leid antun würde » .
Alle paar Tage führte der Mann zudem mit dem Mädchen über einen Live-Videochat Gespräche, wobei er nackt war und sie aufforderte, sich ebenfalls auszuziehen. Einmal liess er dabei dem Teenager Grossaufnahmen seines erigierten Penis‘ zukommen und wies sie unter anderem an, sich vor der Kamera Gegenstände in die Vagina einzuführen.
Mädchen verängstigt
Gemäss Anklage drohte der Mann später dem Mädchen, die Nacktbilder unter anderem den Eltern zur Verfügung zu stellen, wenn sie nicht weiter Fotos sende. Der Teenager war verängstigt – nicht zuletzt, weil der Mann unter anderem erzählt hatte, er habe einmal eine 13-Jährige vergewaltigt und schon von mehreren, auch jüngeren Kindern heimlich Nacktaufnahmen gemacht.
Die 14-Jährige befürchtete laut Anklage schliesslich, « dass der Beschuldigte sie aufsuchen und ihr ein Leid zufügen könnte » . « Aus diesen und anderen Gründen » nahmen die psychischen Probleme des Mädchens, das unter einer Entwicklungsstörung litt, soweit zu, dass es « sich nicht mehr anders zu helfen wusste » , als sich im Sommer 2017 zu suizidieren.
Einschlägig vorbestraft
Die Anklage wirft dem mehrfach einschlägig vorbestraften Mann vor, das Mädchen bewusst ausgenützt zu haben. Er habe es als « reines Sexualobjekt behandelt und zum Spielball seiner sexuellen Fantasien » gemacht. Der zuständige Staatsanwalt verlangt deshalb eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung, Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern sowie wegen harter Pornografie, das meiste mehrfach begangen.
Kein Thema im Strafantrag ist der Tod des Kindes. Dies, weil offenbar kein direkter und rechtlich ahndbarer Zusammenhang mit den Taten und dem fatalen Ende der Geschichte nachweisbar ist. Zudem gibt es auch keinen Tötungs-Straftatbestand, der auf eine solche Situation zutreffen würde. Der Staatsanwalt wollte zu diesem und anderen Aspekten des Falles auf Anfrage hin keine Angaben machen – so, wie das üblich ist vor einem Prozess.
Therapie beantragt
So könnte es schliesslich zu einem Urteil kommen, das in breiten Kreisen der Bevölkerung kaum verstanden wird. Denn beantragt ist wohl eine zweijährige Freiheitsstrafe, die aber zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben werden soll. Damit könnte sich der heute nicht mehr im Oberland wohnhafte Mann, der zwar fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft sass, frei bewegen, wenn auch vermutlich mit Auflagen.
