Der Fall, der am Donnerstag am Bezirksgericht Uster verhandelt wird, ist in mehrerer Hinsicht ungewöhnlich: in seinem ganzen Ablauf, in Bezug auf das Opfer und sein Schicksal und in Bezug auf die Strafe, die am Schluss vermutlich ausgesprochen wird. Die Geschichte, die bislang nicht öffentlich bekannt war, begann im Herbst 2016. Ein damals 28-Jähriger aus Uster hatte auf einer Chat-Plattform ein Mädchen aus Finnland kennengelernt. Der Kontakt wurde so intensiv, dass man sich täglich über diese Website und später auch über andere digitale Kanäle austauschte.
Nacktfotos mit Namen veröffentlicht
Laut der Anklage, die später zu dem Fall erstellt wurde, schickte der Mann der 14-Jährigen über zwei Dutzend Nacktfotos von sich. Im Gegenzug verlangte er dann ebensolche Bilder des Mädchens. Der Teenager wollte vorerst nicht mitmachen, als der Mann aber immer wieder fragt, ja sie gemäss Anklage « dazu drängte » , sandte auch sie etwa ein Dutzend Aufnahmen. Es kam damit zu einer Art der Bild-/Textkommunikation, die man Sexting nennt. Diese Bilder veröffentlichte der Ustermer auf einem für jedermann zugänglichen Pornoportal – und zwar unter dem vollständigen Namen des Mädchens. Als die Finnin davon erfuhr, verlangte sie von ihrem Chat-Bekannten mehrmals die Löschung der Bilder auf der Website, « ansonsten sie sich ein Leid antun würde » .
Alle paar Tage führte der Mann zudem mit dem Mädchen über einen Live-Videochat Gespräche, wobei er nackt war und sie aufforderte, sich ebenfalls auszuziehen. Einmal liess er dabei dem Teenager Grossaufnahmen seines erigierten Penis‘ zukommen und wies sie unter anderem an, sich vor der Kamera Gegenstände in die Vagina einzuführen.
Mädchen verängstigt

