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Blaulicht

Behindertenheim um über 60‘000 Franken erleichtert?

Eine frühere Mitarbeiterin eines Oberländer Behindertenheimes hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft mehrfach Geld aus der Kasse der Institution abgezweigt. Die Frau widerspricht energisch, wurde nun aber vom Bezirksgericht Hinwil verurteilt.

Lange vier Jahre benötige die Staatsanwaltschaft See/Oberland, bis sie die Vorwürfe in einer ebenso umfangreichen wie kompliziert geschriebenen Anklage zusammengefasst hatte: Über 40 Mal soll eine frühere Rechnungssekretärin eines Zürcher Oberländer Behindertenheimes am Arbeitsplatz Geld gestohlen haben.

Bei den Taten, die sich zwischen 2011 und 2013 ereigneten, seien jeweils Beträge zwischen 23 und 10‘000 Franken weggekommen; insgesamt über 62‘000 Franken. In den meisten Fällen habe die Mitarbeiterin das Geld « zur Befriedigung ihrer persönlichen Bedürfnisse »  einfach aus der Hauptkasse des Heimes genommen und teilweise dann als erfundene Ausgaben mit gefälschten Belegen verbucht.

Skrupellosigkeit vorgeworfen

Die Frau habe sich « ohne Skrupel » Geld angeeignet, das für hilfsbedürftige Menschen benötigt wurde, sagte die Anwältin des Heimes vor einem Einzelrichter des Bezirksgerichtes Hinwil, wo der Fall verhandelt wurde. Es stehe nach « enorm schwierigen » buchhalterischen Rekonstruktionen « zweifelsfrei » fest, dass alleine die Angeschuldigte –  und nicht andere Mitarbeitende –  für die Diebstähle verantwortlich sei.

Viele hatten Zugang zur Kasse

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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