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Behindertenheim um über 60‘000 Franken erleichtert?

Eine frühere Mitarbeiterin eines Oberländer Behindertenheimes hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft mehrfach Geld aus der Kasse der Institution abgezweigt. Die Frau widerspricht energisch, wurde nun aber vom Bezirksgericht Hinwil verurteilt.

In einem Heim «verschwand» Geld. Nun wurde eine Ex-Mitarbeiterin deswegen bestraft. (Symbolfoto: Ernst Hilfiker)

Behindertenheim um über 60‘000 Franken erleichtert?

Lange vier Jahre benötige die Staatsanwaltschaft See/Oberland, bis sie die Vorwürfe in einer ebenso umfangreichen wie kompliziert geschriebenen Anklage zusammengefasst hatte: Über 40 Mal soll eine frühere Rechnungssekretärin eines Zürcher Oberländer Behindertenheimes am Arbeitsplatz Geld gestohlen haben.

Bei den Taten, die sich zwischen 2011 und 2013 ereigneten, seien jeweils Beträge zwischen 23 und 10‘000 Franken weggekommen; insgesamt über 62‘000 Franken. In den meisten Fällen habe die Mitarbeiterin das Geld « zur Befriedigung ihrer persönlichen Bedürfnisse »  einfach aus der Hauptkasse des Heimes genommen und teilweise dann als erfundene Ausgaben mit gefälschten Belegen verbucht.

Skrupellosigkeit vorgeworfen

Die Frau habe sich « ohne Skrupel » Geld angeeignet, das für hilfsbedürftige Menschen benötigt wurde, sagte die Anwältin des Heimes vor einem Einzelrichter des Bezirksgerichtes Hinwil, wo der Fall verhandelt wurde. Es stehe nach « enorm schwierigen » buchhalterischen Rekonstruktionen « zweifelsfrei » fest, dass alleine die Angeschuldigte –  und nicht andere Mitarbeitende –  für die Diebstähle verantwortlich sei.

Viele hatten Zugang zur Kasse

Eine Darstellung, der die heute 54-jährige Angeklagte heftig widersprach: « Ich habe dieses Geld nie genommen! » . Die Frau, die heute andernorts als Finanzfachkraft arbeitet und, wie schon früher, in guten finanziellen Verhältnissen lebt, sagte, es gebe « zig verschiedene Möglichkeiten » , wer das Geld abgezweigt haben könnte.

Denn einerseits wurde die Kasse des Heims von mehreren Personen geführt, andererseits habe nicht für jede Ausgabe ein Beleg existiert. Das habe dazu geführt, dass es « immer wieder Differenzen » in der Abrechnung gab. Sprich: Es fehlte Geld. Auf diesen Missstand habe sie die Heimleitung regelmässig hingewiesen.

Letztlich hatte dann die Rechnungssekretärin selbst die Polizei avisiert. Die Frau sagt, das habe sie getan, weil erneut viel Geld fehlte – die Staatsanwaltschaft behauptet, das habe die Frau nur gemacht, um von ihr als Täterin abzulenken.

«Sehr vieles deutet eben gerade nicht auf meine Mandantin als Täterin.»
Verteidiger der beschuldigten Frau

Einfach der Sündenbock?

Der Verteidiger der Frau legte anhand mehrerer Beispiele – etwa einer falschen Lohnbuchung – detailliert dar, dass es « ohne weiteres möglich ist » , dass jemand anderer das Geld gestohlen habe: « Sehr vieles deutet eben gerade nicht auf meine Mandantin als Täterin. »  Die Frau müsse jetzt einfach als « Sündenbock » für die Ungereimtheiten und die organisatorischen und finanziellen Defizite im Heim herhalten.

Der Anwalt forderte deshalb einen Freispruch und eine Genugtuungszahlung für die 54-Jährige. Die Anklage verlangte eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 110 Franken (total 33‘000 Franken) sowie eine Busse von 6600 Franken.

Mehrere zehntausend Franken Kosten

Das Gericht folgte weitgehend der Anklage – und fällte dieser Tage ein Urteil mit massiven finanziellen Folgen für die Frau. So wurde die Beschuldigte zwar von fünf kleinen Diebstählen freigesprochen, für die anderen Vorfälle jedoch wegen gewerbsmässigem Diebstahl, mehrfacher Urkundenfälschung und Irreführung der Rechtspflege verurteilt.

Die ausgefällte, bedingte Geldstrafe von 33‘000 Franken ist wohl nicht zu bezahlen, hingegen die Busse von 6600 Franken – und vor allem noch Schadenersatz und eine Aufwandrückerstattung an das Heim im Umfang von 152‘000 Franken. Zu diesen Beträgen kommen Verfahrenskosten von über 17‘000 Franken. Insgesamt also finanzielle Forderungen von fast 170‘000 Franken.

« Albtraum » geht weiter

« Ich befinde mich seit fünf Jahren in einem Albtraum » , hatte die Frau während des Prozesses in Bezug auf das seit 2013 gegen sie laufende Verfahren gesagt. Mit dem noch unbegründeten Urteil aus Hinwil wurde dieser Albtraum entgegen den Hoffnungen der 54-Jährigen nicht beendet, sondern er dauert an. Die Frau wird den Entscheid an die nächste Instanz weiterziehen.

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