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Blaulicht

20-Jähriger rast mit 114 km/h und 2 Promille im Blut durch 50er-Zone

In einer emotionalen Situation drückte ein junger Autofahrer in Wald aufs Gaspedal. Das beschert ihm nun mehrere tausend Franken Kosten – und andere Unannehmlichkeiten.

Ein Junglenker, der im 50er-Bereich massiv zu schnell unterwegs war, wurde nun in Hinwil verurteilt. (Foto: Nicolas Zonvi)

20-Jähriger rast mit 114 km/h und 2 Promille im Blut durch 50er-Zone

Nach einem Familienstreit musste er einfach «Dampf ablassen». Und zwar im Auto. Obwohl es 2 Uhr morgens war, setzte sich deshalb ein 20-Jähriger Mitte Oktober 2017 in seinen Wagen und fuhr los. Auf der Laupenstrasse und der Goldingerstrasse in Wald, wo Tempo 50 gilt, hatte er über eine Strecke von fast 1,8 Kilometern 83 km/h drauf, wie aus der später zu dem Fall erstellen Anklage hervorgeht. Ausgangs Laupen dann drückte der Mann das Gaspedal noch weiter nach vorn: auf einem 135 Meter langen Abschnitt erreichte er ein Tempo von 114 km/h – immer noch im 50er-Bereich.

Fast zwei Promille intus

Sein Pech: hinter ihm befand sich eine Patrouille der Polizei, die ihn schliesslich stoppte, für einen Tag in Haft nahm und ein Verfahren einleitete. Dabei kam auch heraus, dass der Autofahrer in jener Nacht mit mindestens 1,99 Promille Alkohol im Blut unterwegs war, sein Auto einen defekten Rückspiegel hatte und der Wagen während der Fahrt in einer Kurve komplett auf die Gegenfahrbahn geraten war. Insgesamt ein Verhalten, mit dem der Fahrer nach Ansicht der Staatsanwältin, die sich mit dem Fall befasste, andere Verkehrsteilnehmer hätte auf gravierendste Art gefährden können.

20 Monate bedingt

Da der 20-Jährige von Anfang an vollumfänglich geständig war, konnte der Fall im abgekürzten Verfahren behandelt werden. So erhob das Bezirksgericht Hinwil vor ein paar Tagen den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft zum definitiven Urteil: Schuldspruch wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln und weiteren Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Bestrafung mit 20 Monaten bedingt und einer Busse von 300 Franken. Zudem wurde die Probezeit einer früheren, bedingten Strafe um ein Jahr verlängert.

Auto und Ausweis weg

Rein finanziell kostet die Raserfahrt den 20-Jährigen allerdings deutlich mehr als die 300 Franken für die Busse. So muss er noch die Verfahrenskosten von fast 5000 Franken tragen. Ein Betrag, den zu zahlen er mehrere Monate benötigen wird.

Doch es gibt noch weitere Konsequenzen. Wie der junge Mann vor Gericht erzählte, hat er wegen des Falls seinen Job verloren; er arbeitet heute an einem anderen Ort. Zudem wurde ihm der Führerausweis für zwei Jahre entzogen Im Oktober 2019 kann er den Ausweis wieder beantragen – sofern er vorher einen medizinisch-psycholgischen Test besteht. Auch das wird nochmals einiges an Geld kosten.

Sein Auto übrigens hat er auch nicht mehr: das wurde beschlagnahmt, verkauft und der Erlös zur teilweisen Deckung der Verfahrenskosten verwendet. Und da der Mann seit dem Oktober 2017 gezwungenermassen nur noch mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist, musste er seinen Wohnort näher ans öV-Netz hin verlegen.

«Eine Lehre fürs Leben»

Sich nach einem Streit im Auto abzureagieren, das sei keine gute Idee gewesen, bilanzierte die Richterin am Schluss der kurzen Verhandlung. Anbetrachts all der Folgen, könne sie nur sagen, «lassen Sie sich das eine Lehre sein – fürs Leben». Der Verurteilte nickte energisch.

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