Ob Fahrverbot, Einbahnstrasse oder Tempobeschränkung: « Ich hab’s nicht gesehen, sorry » . So lautet die Begründung, welche die Polizei oft hört, wenn sie jemanden wegen einer Verkehrsregelverletzung anhält. Zuweilen stimmt diese Erklärung tatsächlich, zuweilen ist sie nur eine Ausrede. Es gibt aber auch äusserst selten Fälle, wo man eine Signalisation effektiv nicht sehen kann – so, wie es sich Mitte Februar dieses Jahres in Hinwil zugetragen hat.
Auf Autostrasse gewendet
Ein 22-Jähriger war mit seinem Kleinwagen auf der Winterthurerstrasse Richtung Betzholz-Autobahnkreisel unterwegs. Es war gegen 19.30 Uhr, es schneite leicht, die Strasse war vollkommen vereist und teilweise schneebedeckt. Der Verkehr auf dieser Fahrspur war an jenem Abend zum Erliegen gekommen, alle Fahrzeuge standen in einer Kolonne. Ausser der Wagen des 22-Jährigen: der nämlich wendete sein Auto einfach und wollte auf der freien Gegenfahrbahn weiterfahren.
Doch Wenden auf einer Autostrasse, wie es der Autobahnzubringer in Hinwil ist, ist strengstens verboten. Zudem überfuhr der Wagen beim Wenden eine durchgezogene Sicherheitslinie – ein ebenfalls schwer verbotenes Manöver.
Der Staatsanwalt, der sich später mit dem bestens dokumentierten Fall befasste – wenige Autos hinter dem Kleinwagen stand eine Polizeipatrouille, welche den ganzen Vorgang auf Video aufzeichnete – stufte die ungewöhnliche Wende und das Überfahren der Sicherheitslinie als vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln ein. Das Manöver hätte zu Unfällen « mit Schwerverletzten und gar Toten » führen können, hielt der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift fest. Er forderte eine Busse von 900 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 120 Franken.

