82-Jähriger blocht mit 80 km/h durch 50er-Zone - verurteilt
Normalerweise gehören Schnellfahrer der Gruppe der Junglenker an. Es gibt aber auch Ausnahmen. So wie eines Abends Ende Mai in Russikon, wo ein 82-Jähriger im 50er-Bereich mit 80 km/h erwischt wurde. Nach Abzug der Messtoleranz waren es noch 75 km/h, das heisst, exakt 50 Prozent über dem Innerorts maximal erlaubten Tempo.
1600 Franken Kosten
Der Mercedes-Benz-Fahrer aus der Region wurde wegen einer vorsätzlichen groben Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Gemäss einem kürzlich erlassenen Strafbefehl fasste er eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 380 Franken. Dazu kommen eine Busse von 800 Franken und Verfahrenskosten in derselben Höhe. Die Fahrt kostet den Senior also 1600 Franken.
«Grob regelwidrige Fahrweise»
Die zuständige Staatsanwältin hält im Strafbefehl fest, dass der 82-Jährige wusste, dass er zu schnell unterwegs war. Durch diese « grob regelwidrige Fahrweise » habe der Mann « eine grundlegende Verkehrsregel in schwerer Weise verletzt und nahm eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer zumindest billigend in Kauf ».
Hätte der Mercedes-Fahrer bei diesem Tempo plötzlich bremsen müssen und hätte es dann dennoch einen Zusammenstoss gegeben, hätte dieser « mit einer hohen Wahrscheinlichkeit » mit Verletzten geendet.
