An zwei Nachmittagen im Frühling und Sommer 2017 produzierte sich auf dem Fussweg um den Pfäffikersee in Pfäffikon ein Exhibitionist. Gemäss der Anklage, die später zu den Fällen erstellt wurde, entblösste sich der Mann vor einer Joggerin und einer Fussgängerin und massierte dabei sein Glied. Zudem hatte der Oberländer regelmässig Marihuana konsumiert und war mit einem Mofa unterwegs, obwohl ihm das Strassenverkehrsamt den Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen hatte.
Schuldunfähig
Weshalb der heute 43-Jährige am See ab und zu die Hosen runterliess, ist nicht bekannt. Denn der Mann, der sich hätte vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichtes Pfäffikon verantworten müssen, kam zweimal unentschuldigt nicht an den Prozess, konnte also nicht zu seinen Beweggründen befragt werden.
Anwesend war hingegen sein Pflichtverteidiger. Und der forderte – in absoluter Übereinstimmung mit der Anklagebehörde – die Anordnung einer Therapie statt einer konventionellen Strafe. Dies, da der schon mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann die Exhibitionismus-Fälle « in nicht selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit » begangen habe.
Mehrjährige Therapie nötig

