Hand am Handy statt am Steuer wurde teuer
Es war im doppelten Sinne des Wortes nur ein Augenblick. Oder, wie es ein zu dem Ereignis erstellter Strafbefehl eingrenzt, eine Phase von «mindestens zwei bis vier Sekunden». In dieser Zeit hatte ein heute 60-jähriger Ustermer, der an einem Julitag des vergangenen Jahres mit seinem Kleinwagen auf der Oberlandautobahn bei Uster unterwegs war, seinen Blick auf sein Mobiltelefon geworfen. Auf das Telefon, an dem er gerade die Lautstärke regulierte und das er dazu in der rechten Hand auf der Höhe des Lenkrades hielt.
Gesetz fordert Konzentration
Eine Episode, wie sie sich täglich unzählige Male auf den Strassen ereignet. Das Spezielle in diesem Fall: Der Ustermer war wegen der Bedienung des Handys etwas langsamer unterwegs, als die anderen Verkehrsteilnehmer, und deshalb einer Polizeipatrouille ins Auge gestochen. Die Polizisten hielten den Mann an, kontrollierten ihn und kamen ihm so auf die Schliche. Es folgte eine Anzeige.
Denn das Gesetz, konkret Absatz 1 von Artikel 3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV), besagt: «Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.»
20 Prozent der Unfälle wegen Ablenkung
Ablenkung oder Unaufmerksamkeit sind seit Jahren eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. So werden laut der Kantonspolizei Zürich «über 20 Prozent der Unfälle» in der Schweiz dadurch ausgelöst, dass sich der Lenker eines Fahrzeuges schlicht zu wenig auf den Verkehr konzentrieren.
Polizeikorps lancieren deshalb immer wieder Präventionskampagnen. Dabei wird unter anderem gefordert, während der Fahrt strikt auf das Telefonieren und das Schreiben oder Lesen von Nachrichten zu verzichten. Und auch wer über eine Freisprecheinrichtung verfügt, sollte komplizierte, heikle und längere Gespräche unterlassen – ausser natürlich, er hält an einer sicheren Stelle an und beschäftigt sich dann dort mit dem Telefon. ehi.
Reaktion war eingeschränkt
Die VRV-Vorschrift mag für viele Fahrzeuglenker recht schwammig tönen – im Statthalteramt des Bezirkes Uster fand man jedoch, im vorliegenden Fall sei sie definitiv missachtet worden. Denn der Autofahrer habe durch das Herumfingerln am Telefon «die nötigenfalls sofortige Verfügbarkeit der sich nicht am Lenkrad befindlichen Hand erschwert», wie es im Strafbefehl des Statthalteramtes heisst. Durch die Ablenkung wäre der Lenker in einer Gefahrensituation vorübergehend nicht mehr fähig gewesen, sofort zu reagieren.
Der Mann erhielt deshalb eine Busse von 250 Franken. Dazu kamen noch Gebühren von 600 Franken, macht zusammen 850 Franken.
…und nun noch Gerichtskosten
Der Ustermer erhob Einsprache gegen den Strafbefehl und verlangte eine gerichtliche Beurteilung. Vor ein paar Tagen fand der entsprechende Prozess am Bezirksgericht Uster statt – allerdings ohne den Autofahrer. Dass er der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben war, gilt rechtlich als Rückzug der Einsprache. Somit wird der Strafbefehl des Statthalteramtes rechtsgültig. Und die ganze Angelegenheit damit für den 60-Jährigen noch teurer, als wenn er die Busse in diesem eindeutigen Fall einfach von Anfang an akzeptiert hätte: Denn das Gericht verrechnet für seine Arbeit weitere 400 Franken.
Der 4-Sekunden-Blick aufs Handy während der Fahrt auf der Autobahn kommt damit also auf insgesamt 1250 Franken zu stehen. Oder, noch eindrücklicher – oder abschreckender, was ja der Zweck einer Strafe sein sollte –, auf über 300 Franken pro Sekunde.
