15 Monate Gefängnis für den Transporteur der Diebe
Auch Diebesbanden sind manchmal organisiert, wie in ein herkömliches Unternehmen: arbeitsteilig nämlich. Das zeigte sich bei dem Serben, der kürzlich vor dem Bezirksgericht Hinwil stand. Er machte bei zwei Gruppen von Einbrechern mit, bei denen er den Part des Fahrers übernahm.
Diebesgut gelagert
Bei diesem Job, den er neben seinem offiziellen Beruf als selbständiger Transportunternehmer ausführte, beförderte er einerseits Diebesgut und lagerte es in einer gemieteten Halle im thurgauischen Grenzgebiet zum Zürcher Oberland und in Winterthur ein. Bei der Beute handelte es sich um Ware, welche laut Anklage einen Wert von 138’000 Franken hatte: Dutzende Gegenstände, meistens hochwertige Handwerker-Geräte wie Bohrmaschinen und Velos. Diese Sachen hätte er – natürlich gegen Entlöhnung – dann nach Serbien bringen sollen, um sie dort zu verkaufen. Ein Plan, der nicht aufging, da der Mann vor der Reise verhaftet wurde.
In Uster teure Ducati geklaut
Nebst dem Transport und der Lagerung bereits geklauter Ware sowie dem Beschaffen von Lieferwagen für diese Vorhaben war der heute 37-Jährige aber auch selbst an über zehn Einbrüchen beteiligt. Und dabei spielte er dann eben auch wieder den Fahrer. Er und seine zwei Kollegen klauten auf ihren meistens nächtlichen Touren primär in der Innerschweiz, aber auch im Kanton Zürich, vor allem Velos, schwere Motorräder, Töff- und Autozubehör. Zur Beute von total190’000 Franken gehörte auch eine Ducati für 21’000 Franken, die aus einer Tiefgarage in Uster gestohlen wurde.
Frust als Motiv
Der Serbe zeigte sich am Prozess inbezug auf die meisten der Taten, die zwischen dem Herbst 2013 und 2016 stattfanden, geständig. Gemacht habe er all das aus Frust darüber, dass er wegen der Trennung von seiner Frau die gemeinsamen Kinder nicht mehr sah.
Die Staatsanwältin bezeichnete den Mann, der sich lediglich als gutmütigen Helfer von Diebeskollegen darstellte, als «einen Schwerverbrecher». «Er hat alleine aus monetären Motiven gehandelt», da er sonst kein Einkommen hatte. Da bei all den Taten professionell und organisiert vorgegangen wurde, liege gewerbsmässiges Handeln vor. Die Anklägerin forderte eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, die eine Hälfte davon bedingt, die andere zu vollziehen.
Nur der «Gango» gewesen?
Der Verteidiger schloss sich einem weitgehenden Schuldspruch an, wollte jedoch eine auf 24 Monate reduzierte Strafe, die auch zur Hälfte bedingt zu erlassen sei. Sein Mandant sei sicher nicht gewerbsmässig
Auch bei Diebstählen klappt’s mit Intelligenz besser
Wie in praktisch jedem Lebensbereich kommt auch bei Diebstählen das Ergebnis besser heraus, wenn man zuvor ein bisschen studiert, wie man eine Aufgabe angehen könnte. Das zeigte eindrücklich auch der hier beschriebene Fall. So hatte der Angeklagte – der gemäss seinem Verteidiger einen Intelligenzquotienten von maximal 70 hat und damit laut gängiger Auffassung als geistig zurückgeblieben gilt – für die Einbruchtouren einen Lieferwagen gemietet, in den ein GPS eingebaut war. Der Vermieter wies den Mann sogar noch extra darauf hin, dass das Fahrzeug über ein solches Positionsbestimmungssystem verfüge. Ein System, anhand dessen Daten die Polizei später die Routen und Ziele der Einbrecher problemlos exakt rekonstruieren konnte…
vorgegangen – sonst wären aus den Diebstählen ja wohl mehr als die effektiv erhaltenen 2000 Franken Erlös angefallen. Der Mann sei für die anderen Diebe nur «der Gango» gewesen und habe sich bei den Taten «nur ein Zubrot verdienen wollen».
Schon 500 Tage abgesessen
Das Gericht folgte der Anklage: es gab einem umfassenden Schuldspruch wegen gewerbsmässigen und bandenmässigen, teilweise versuchten Diebstahls sowie weiterer Delikte. Einzig vom Vorwurf der Gewerbsmässigkeit bei der Hehlerei – das Aufbewahren von Diebesbeute und der geplante spätere Verkauf – erfolgte ein Freispruch.
Als Strafe wurden 30 Monate ausgefällt und eine Busse von 100 Franken. Die Hälfte der 30 Monate wurde auf Bewährung erlassen, die anderen 15 Monate sind abzusitzen. Oder besser: wären abzusitzen, denn der Dieb verbrachte nach seiner Festnahme bereits über 500 Tage hinter Gitter. Diese Zeit wird der Strafe angerechnet, was bedeutet, das sich ein weiterer Aufenthalt im Gefängnis erübrigt. Dem Verurteilten bleiben hingegen noch einige Auslagen: eine widerrufene Geldstrafe von 200 Franken, Schadenersatzforderungen und Verfahrenskosten von mehreren tausend Franken.
