Vereinskassier veruntreute Vereinsgelder
Insgesamt 43’000 Franken verlor ein Verein aus Pfäffikon in den Jahren 2016 und 2017. Das Geld war ab den Konten, die der Verein bei einer Regionalbank hatte, bezogen worden.
Regelmässig kleine Beträge abgehoben
Das Spezielle daran: die Bezüge waren in dem Sinn in Ordnung, dass jemand sie tätigte, der das auch durfte, nämlich der mit einer unbeschränkten Kontovollmacht ausgestattete Kassier – nur der Verwendungszweck, der war gar nicht in Ordnung. Denn der Mann, der gemäss einem kürzlich erlassenen Strafbefehl gegen 200 Mal jeweils so zwischen 100 und 500 Franken abhob, brauchte die Summen teilweise oder gleich ganz für sich selbst. Mit den auf diese Art widerrechtlich beschafften Beträgen habe er seine Spielsucht und seinen Alkoholkonsum finanziert.
Bedingte Geldstrafe
Nun wurde der Kassier wegen Veruntreuung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Da diese Strafe im Umfang von 2700 Franken bedingt erlassen wurde, muss sie nicht bezahlt werden.
Zu begleichen sind hingegen eine Busse von 500 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken. Zudem dürften weitere Kosten auf den Mann zukommen, hat der doch laut Strafbefehl eine Zivilforderung von 35’000 Franken anerkannt.
