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«Wir haben durchaus 14-Jährige, die schwere Delikte begehen»

Sein halbes Leben lang befasste er sich mit straffälligen Jugendlichen, nun tritt der Leiter der regionalen Jugendanwaltschaft in Uster zurück. Im Interview erzählt Edward von Niederhäusern von schweigenden Tätern, der Wirkung von Strafen und was er manchmal von Eltern zu hören bekommt.

Edward von Niederhäusern, Leitender Jugendanwalt der Jugendanwaltschaft See/Oberland: «Manchmal muss man recht streng sein mit einem Jugendlichen». (Fotos: Mano Reichling) , Ende April geht Edward von Niederhäusern zum letzten Mal durch diese Tür – danach wird er pensioniert.

«Wir haben durchaus 14-Jährige, die schwere Delikte begehen»

Seit über 30 Jahren haben Sie mit straffälligen Jugendlichen zu tun, da ist die klassischste aller Fragen zum Thema ja wohl unumgänglich: War die Jugend früher «besser» als heute?
Edward von Niederhäusern: Im Grossen und Ganzen sind die Jugendlichen gleich geblieben. Was sich meinem Gefühl nach verändert hat ist, dass die Jugendlichen früher eher geständig waren. Heute ist es schwieriger, zu einem Geständnis zu kommen. Möglicherweise, weil sich die Jugendlichen heute früher in einer Pseudo-Selbstständigkeit wähnen. Vielleicht hat auch die Autoritätsgläubigkeit abgenommen, gerade auch gegenüber der Jugendanwaltschaft und Polizei.

Und wenn dann doch mal ein Geständnis vorliegt: Wie sieht es mit Einsicht in die eigene Schuld aus?
Generell kann man sagen, dass wenn der Schaden oder die Auswirkungen einer Tat nicht gross sind, die Jugendlichen schnell einmal an den Punkt kommen, wo sie ihre Tat eher verharmlosen.

Dann ist die heutige Jugend – auch in Bezug auf ein Strafverfahren – eher locker drauf?
Ich denke, so ganz allgemein ist es heute nicht einfach, ein Jugendlicher zu sein. Denn Jugendliche sind sehr viel mehr Einflüssen ausgesetzt, als früher. Und ganz wichtig: Das Image ist entscheidend, die Jugendlichen meinen, sie müssten einem Bild entsprechen. Das alles setzt sie möglicherweise unter Druck.

Edward von Niederhäusern, lic. iur, ist Leitender Jugendanwalt der Jugendanwaltschaft See/Oberland in Uster. Von Niederhäusern trat 1988 als Jugendanwalt in die Jugendstrafrechtspflege des Kantons Zürich ein, nachdem er zuvor mehrere Jahre als Erzieher sowie als Leiter der offenen Abteilung des Massnahmezentrums Uitikon (damals noch «Kantonale Arbeitserziehungsanstalt Uitikon-Waldegg») gearbeitet hatte. Dieses Zentrum ist eine Einrichtung für straffällige männliche Jugendliche und junge Erwachsene. Der 65-Jährige wird Ende April pensioniert.

Neu wird die die Jugendanwaltschaft See/Oberland dann von Martina Fankhauser, lic. iur, geleitet. Die 51-Jährige blickt auf eine lange Erfahrungen als Staatsanwältin und Untersuchungsrichterin zurück. Zuletzt war sie als Leitende Staatsanwältin der Allgemeinen Abteilung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen tätig. zo

Was hat sich sonst so verändert, gibt es zum Beispiel heute Delikte, die man früher nicht kannte?
Was sich verändert hat, sind natürlich die Internet-Delikte. Die gab es damals noch nicht. Die Straftatbestände sind teilweise gleich geblieben, werden aber heute eben mit Einsatz des Mittels «Internet» ausgeführt – sicher einem ganz wichtigen Faktor bei den Jugendlichen.

Und das Alter Ihrer Klientel: sinkt das immer weiter?
Teilweise ist das Alter etwas gesunken. Wir haben durchaus gelegentlich 14-Jährige, die schwerere Delikte begehen, ich spreche da etwa von Körperverletzungen oder Sexualdelikten.

Gibt es so etwas wie eine allgemeine Strategie, wie man mit einem jugendlichen Straftäter umgehen soll?
Manchmal muss man recht streng sein mit einem Jugendlichen: im Ausdruck, im Inhalt. Doch ganz entscheidend ist dabei, dass man nie den Stab über dem Jugendlichen bricht. Man darf nie soweit gehen, dass er das Gefühl hat, er gehöre nicht mehr dazu. Sonst kann man nicht mehr sinnvoll mit ihm zusammenarbeiten.

«Ganz entscheidend ist, dass man nie den Stab über dem Jugendlichen bricht.»

In rund 25 Prozent der jährlich über 4600 von den Zürcher Jugendanwälten behandelten Fällen sowie bei etwa 12 Prozent aller Gewalttaten ist die beschuldigte Person ein Mädchen. Was machen Täterinnen anders als Täter?
Mädchen delinquieren nicht in der Gruppe, wie das männliche Jugendliche typischerweise machen, sondern begehen die Taten eher alleine. Aber ein wesentlicher Unterschied ist mir nicht aufgefallen.

Wenn die Tat aufgeklärt ist, bestimmt meist gleich der Jugendanwalt eine Strafe und begleitende Massnahmen. Diese Sanktionen, etwa einen Verweis, nimmt man in der Bevölkerung oft als harmlos wahr.
Es kommt drauf an, was für eine Strafe man meint. Wir haben ja eine Palette von Möglichkeiten. Aber «harmlos» ist immer auch eine subjektive Wertung. Entscheidend ist, wie die Strafe individuell auf den Jugendlichen wirkt.

Wie wirkt sie denn, hören Sie ab und zu ein Echo?
Es gibt etwa Eltern, die sagen, «das ist jetzt aber eine milde Strafe». Es gibt aber auch Jugendliche und Eltern, welche die Strafe als zu hart empfinden, vor allem, wenn es um Bussen und Freiheitsentzug geht.

Gibt’s auch statistische Fakten zur Rückfallquote?
Ein ganz wichtiger Punkt! Meines Wissens gibt es keine aktuelle gesamtschweizerische Wirkungsstatistik des Jugendstrafrechts – es wäre aber wünschenswert, wenn man das mal machen würde. Datenmaterial dazu ist vorhanden. Man kann jedoch sagen, dass der weitaus grösste Teil der Jugendlichen, gegen die bei uns ein Strafverfahren lief, nachher nie mehr bei uns antraben.

«Der weitaus grösste Teil der Jugendlichen, gegen die bei uns ein Strafverfahren lief, traben nachher nie mehr bei uns an.»

Die tiefe Rückfallquote ist vielleicht auch darauf zurückzuführen, dass man heute bei Strafverfahren in der Regel die Handys der Beschuldigten für mehrere Monate konfisziert – «für die Teenager eine der schlimmsten Strafen überhaupt», wie einmal ein Jugendanwalt sagte.
Das ist so, denn das Handy ist wichtig – das sehen wir auch bei uns Erwachsenen. Wir haben ja alles auf dem Handy gespeichert, und wenn es weg ist, ist das ein einschneidender Verlust. Im Strafverfahren geht es dann vor allem darum, bei Gruppendelikten zu schauen: haben sich die Beteiligten untereinander abgesprochen, hat man sich zu Taten verabredet? Das läuft heute über das Handy, und deshalb müssen wir die Geräte auswerten.

In ein Jugendstrafverfahren werden auch die Eltern miteinbezogen. Wie wirkt das – auf Eltern wie auf deren Kinder?
Die Eltern sind Partei in einem Jugendstrafverfahren – mit Rechten und Pflichten. Sie sind von Anfang an dabei, werden über das Verfahren informiert, miteinbezogen, man führt Gespräche mit ihnen. Und da sind die Reaktionen ganz unterschiedlich. Es spiegelt sich dann möglicherweise auch, wie sie die Situation ihrer Kinder sehen und was sie für ein Verhältnis zu ihren Kindern haben. Das reicht von total erschrocken sein bis zur Bemerkung, «ja, ich habe mit dem gerechnet» oder «es kann mich nichts mehr erschrecken».

Zum Schluss ein Blick in die Zukunft: Mit welcher Art von Fällen werden sich Ihre Mitarbeiter in den nächsten Jahren vermehrt beschäftigen?
Ich rechne damit, dass Delikte über das Internet zunehmen. Viele Jugendliche haben Pornovideos oder solche mit verbotenen Gewaltdarstellungen auf ihrem Handy. Aktuell haben wir leicht mehr Sexualdelikte als sonst. Möglicherweise wird es auch mehr Gewaltkriminalität rund um Grossveranstaltungen geben. Ich denke  da an Fussballspiele und die Auseinandersetzungen unter Fans, die natürlich nicht nur in der Stadt Zürich stattfinden, sondern auch «auf dem Land», also bei uns. Aber sonst wird sich die Jugendanwaltschaft mit den üblichen Delikten beschäftigen: Diebstahl, Sachbeschädigung, Betäubungsmitteldelikte, Strassenverkehrsdelikte.

Und was machen Sie künftig?
Das Leben geniessen, wie das andere Pensionierte auch tun. Und Reisen und meine Hobbys, Fotografie und Tango, pflegen.

Jugendanwaltschaft: Die Strafbehörde für junge Täter

Die Jugendanwaltschaft See/Oberland in Uster ist die zweitgrösste von fünf Jugendanwaltschaften im Kanton Zürich. In der für die Bezirke Hinwil, Pfäffikon, Uster und Meilen zuständigen Behörde arbeiten fünf Jugendanwältinnen und -anwälte und fünf Sozialarbeiterinnen und -arbeiter. Pro Jahr werden gegen 800 Fälle behandelt.

Die Hauptaufgabe der Jugendanwaltschaften besteht im Führen von Strafverfahren gegen 10- bis 18-Jährige, die das Gesetz übertreten haben. Bei solchen Verfahren gegen Minderjährige steht nicht eine möglichst harte Sanktion im Zentrum, sondern der Schutz und die Erziehung – dem Leitgedanken entsprechend, dass junge, noch «formbare» Straftäter mit pädagogischer Unterstützung eher wieder auf den rechten Weg gebracht werden können, als nur mit einer Strafe. Die Überwachung des Vollzugs aller angeordneter Sanktionen erfolgt dann ebenfalls durch die Jugendanwaltschaft. ehi

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