On- und off-Beziehung endet vor Gericht
Der versuchte strafbare Schwangerschaftsabbruch bestand darin, dass er im Juni 2016 seiner Freundin im Streit zwei Tritte und einen Faustschlag in den Bauch verpasste. Damit wollte er laut Anklageschrift den Abbruch der Schwangerschaft erreichen, was er bestritt. Es blieb beim Versuch, seine Freundin gebar im Dezember 2016 ein Mädchen.
Die Auseinandersetzung im Juni 2016 war der Höhepunkt der seit lange anhaltenden Streitereien, bei denen er das Opfer würgte und es in Todesangst versetzte. Er verabreichte seiner Freundin Ohrfeigen und Faustschläge, bespuckte sie und beschimpfte sie als «Scheissnute» und «Scheissjunkie». Auslöser der Auseinandersetzungen war meist der Drogenkonsum seiner Freundin, mit der er laut eigenen Aussagen eine «on- und off-Beziehung» pflegte. «Es ging auf und ab», sagte er am vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Hinwil durchgeführten Prozess.
Die ihm vorgeworfenen Straftaten gab er zu, ausgenommen die Faustschläge und die Tritte in den Bauch. Auch dass er sie mit einem «Aschenbecher oder eine Fernbedienung» geschlagen hatte, bestritt er. Verletzungen wie Hautabschürfungen, Hautabtragungen, Hämatome und eine Rissquetschwunde sind durch Arztzeugnisse dokumentiert.
Unterschiedliche Versionen
Was im Juni 2016 geschah, als die Situation wieder einmal eskalierte, schilderte der Angeklagte anders, als in der Anklageschrift festgehalten wurde. Er hatte sich mit der Freundin und einem Freund verabredet. Sie wollten einkaufen gehen und anschliessend bei ihr zuhause ein Fussballspiel schauen. Seine Freundin tauchte zum verabredeten Zeitpunkt nicht auf. Also ging er deshalb zusammen mit seinem Freund einkaufen und anschliessend in die Wohnung des Freundes, wo sie gemeinsam das Fussballspiel schauten.
Kurz nach Mitternacht tauchte er dann am Wohnort seiner Freundin auf, und von diesem Zeitpunkt an widersprechen sich die Aussagen des Angeklagten mit denen der übrigen Beteiligten. Laut Anklageschrift läutete er bei der Nachbarin und gab sich als «Angehöriger der Kantonspolizei» aus (Amtsanmassung), und erklärte, er wolle mit de Nachbarin, also seiner Freundin, reden. Die Tür wurde geöffnet und er fuhr mit dem Lift bis in die unter der Wohnung liegende Etage. Inzwischen hatte die Nachbarin seine Freundin dahingehend informiert, dass ein Kantonspolizist vorbeikomme, worauf sie die Tür öffnete. Daraufhin stürmte der Beschuldigte in die Wohnung, beschimpfte sie lautstark und sagte, dass er nun das Kind umbringen werde. Daraufhin trat und boxt er sie in den Bauch.
Schläge in Bauch bestritten
Laut dem Angeklagten trug sich es anders zu. Er habe sich nicht als Polizist ausgegeben, sondern als der Dealer, der die Nachbarin jeweils mit Drogen eindeckte. Die Fusstritte und den Faustschlag in den Bauch der Freundin bestritte er. Beides wurde aber von zwei Zeugen bestätigt. Von ärztlicher Seite liessen sich diese schweren Übergriffe nicht 100-prozentig nachweisen, aber es gab deutliche Hinweise.
Während der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten forderte und die Anwältin der Geschädigten eine Genugtuung von 5000 Franken für angemessen hielt, plädierte der Verteidiger für eine Strafe von 10 bis 15 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren.
Genugtuungszahlung an Opfer
Nach längerer Beratung gab die Gerichtspräsidentin folgendes Urteil bekannt: 36 Monate Freiheitsstrafe, 24 Monate davon aufgeschoben bei einer Probezeit von 3 Jahren. 12 Monate minus 91 Tage Untersuchungshaft muss er absitzen. Als Genugtuung wurde ein Betrag von 5000 Franken festgelegt. Darüber hinaus wurden dem Beschuldigte auch die Kosten für Gebühren und Gutachten in Höhe von knapp 23›000 Franken auferlegt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird sich auch die nächsthöhere Instanz mit dem Fall befassen müssen. (Eduard Gautschi)
