Der versuchte strafbare Schwangerschaftsabbruch bestand darin, dass er im Juni 2016 seiner Freundin im Streit zwei Tritte und einen Faustschlag in den Bauch verpasste. Damit wollte er laut Anklageschrift den Abbruch der Schwangerschaft erreichen, was er bestritt. Es blieb beim Versuch, seine Freundin gebar im Dezember 2016 ein Mädchen.
Die Auseinandersetzung im Juni 2016 war der Höhepunkt der seit lange anhaltenden Streitereien, bei denen er das Opfer würgte und es in Todesangst versetzte. Er verabreichte seiner Freundin Ohrfeigen und Faustschläge, bespuckte sie und beschimpfte sie als «Scheissnute» und «Scheissjunkie». Auslöser der Auseinandersetzungen war meist der Drogenkonsum seiner Freundin, mit der er laut eigenen Aussagen eine «on- und off-Beziehung» pflegte. «Es ging auf und ab», sagte er am vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Hinwil durchgeführten Prozess.
Die ihm vorgeworfenen Straftaten gab er zu, ausgenommen die Faustschläge und die Tritte in den Bauch. Auch dass er sie mit einem «Aschenbecher oder eine Fernbedienung» geschlagen hatte, bestritt er. Verletzungen wie Hautabschürfungen, Hautabtragungen, Hämatome und eine Rissquetschwunde sind durch Arztzeugnisse dokumentiert.
Unterschiedliche Versionen
Was im Juni 2016 geschah, als die Situation wieder einmal eskalierte, schilderte der Angeklagte anders, als in der Anklageschrift festgehalten wurde. Er hatte sich mit der Freundin und einem Freund verabredet. Sie wollten einkaufen gehen und anschliessend bei ihr zuhause ein Fussballspiel schauen. Seine Freundin tauchte zum verabredeten Zeitpunkt nicht auf. Also ging er deshalb zusammen mit seinem Freund einkaufen und anschliessend in die Wohnung des Freundes, wo sie gemeinsam das Fussballspiel schauten.

