Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Polizisten in Wetzikon bedroht und eigenen Hund gequält

Sein grober Umgang mit Menschen und seinem eigenen Hund brachte einen 38-Jährigen vor das Bezirksgericht Hinwil. Das schickte ihn für sein Benehmen nun für über ein Jahr ins Gefängnis.

Ein Mann, der bei einer Kontrolle in Wetzikon Kantonspolizisten massiv bedrohte, ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. (Symbolbild: Kantonspolizei Zürich)

Polizisten in Wetzikon bedroht und eigenen Hund gequält

Er ist offenbar ein eher ungemütlicher Zeitgenosse, der Mann der kürzlich vor dem Bezirksgericht Hinwil antraben musste. «Offenbar», weil sich das nicht anhand seines persönlichen Auftrittes überprüfen lässt, da er gleich zweimal einem angesetzten Prozesstermin unentschuldigt fern blieb.

«Zack-zack, eine in die Fresse»

So ist auf das negative Bild der Anklage abzustützen, die gegen zehn Gesetzesverstösse aufführt. Am schwersten wiegt dabei der Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. So soll der aus Deutschland stammende Handwerker in einer Juninacht 2015 am Bahnhof Wetzikon aggressiv herumgeschrien und sich danach mehrfach einer Kontrolle durch die Kantonspolizei entzogen haben – unter anderem, indem er demonstrativ seine Bulldogge zwischen sich und die Beamten stellte. Zudem sagte er zu den Polizisten, von denen er den einen auch als «Hurensohn» beschimpfte: «Ihr könnt froh sein, bin ich heute so gut drauf. Wenn ich will, käme ich schnell zu euch rüber und würde euch zack-zack, eine in die Fresse hauen, und schon würdet ihr am Boden liegen».

Keine zwei Monate später stiess der Mann während einer Einvernahme bei der Polizei noch üblere Drohungen aus. Er sagte laut Anklage, er werde bei einer kommenden Gerichtsverhandlung in Uster im Falle einer Verurteilung «aufräumen…und sich den Weg frei schiessen, wie er es früher getan habe».

Den Hund durchs Zimmer geworfen

Des weiteren wurde dem heute 38-Jährigen vorgeworfen, er habe seinen Hund, nachdem der auf das Sofa gepinkelt hatte, «gepackt und mit voller Wucht rund fünf bis sechs Meter durch das Wohnzimmer geschleudert, worauf der Hund verletzt liegen blieb». Anschliessend habe er dem Tier die Schnauze zugehalten, damit es aufhört zu wimmern und sich erst einen Tag später um die Verletzung – der Hund hatte einen Beinbruch erlitten – gekümmert und den Hund auch sonst schlecht behandelt.

Nebst den erwähnten Taten wurden dem Mann mehrere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz in Dübendorf sowie Cannabiskonsum und -anbau zur Last gelegt. Und bei einer weiteren Begegnung mit der Polizei beschädigte er eine Zellentüre massiv.

Gefängnis oder Geldstrafe?

Wie die für den Fall zuständige Staatsanwältin vor Gericht erklärte, hatte sich der Mann weitgehend für schuldig erklärt. Vor den Polizisten sei er ausgerastet, weil er «einfach stinkhässig» gewesen sei, und den Vorwurf der Tierquälerei, die er in Abrede stellt, erkläre er als eine Racheaktion einer Nachbarin, weil er deren sexuelle Avancen abgewiesen habe. Da der Deutsche unter «einer Persönlichkeitsstörung schweren Grades» leide, mehrere Vorstrafen aufweise und bei ihm Rückfallgefahr bestehe, forderte die Anklagevertreterin eine unbedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten sowie eine Busse von 500 Franken und eine ambulante Therapie

Der Verteidiger verlangte einen Teilfreispruch – unter anderem vom Hundequäler-Vorwurf – und lediglich eine Geldstrafe im Umfang von 120 Tagessätzen à 10 Franken und eine Busse von 100 Franken. Sein Mandant sei stark alkoholisiert, übermüdet und genervt gewesen, als es zur Auseinandersetzung mit den Polizisten in Wetzikon kam. Und die Vorwürfe wegen der Hundemisshandlung seien «mehr als fragwürdig», stammten sie doch von einer suchtmittelkonsumierenden Gelegenheits-SM-Prostituierten.

Weitgehender Schuldspruch

Das Gericht folgte in seinem Urteil dann weitgehend der Anklage: 15 Monate Gefängnis mit begleitender Therapie und 300 Franken Busse. Zudem hat der Mann Verfahrenskosten von über 10’000 Franken zu tragen.

Gemäss dem unbegründeten Urteil erfolgte ein Schuldspruch wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Strassenverkehrsgesetz. Bei drei der Vorwürfe – darunter die schlechte Behandlung des Hundes nach dem Wurf durchs Zimmer – gab es einen Freispruch.

Trotzdem nichts ins Gefängnis?

Ob der Mann die Gefängnisstrafe allerdings je wird antreten, steht in den Sternen. Denn der Aufenthaltsort des Deutschen, der ja schon nicht an den Prozess gekommen war, ist den Behörden heute nicht mehr bekannt.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns