Der in Dübendorf wohnende Verkehrssünder stand am Montag vor dem Bezirksgericht Pfäffikon. In einem abgekürzten Verfahren wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Strafe wurde aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Verurteilt wurde er zudem zu einer Busse von 1500 Franken. Die Gerichtsgebühren von 3000 Franken und die Gebühren für das Vorverfahren in Höhe von 1500 Franken muss ebenfalls übernehmen. Für die Kosten des amtlichen Verteidigers von 3000 Franken muss er nicht aufkommen. Sie könne aber noch eingefordert werden.
Wie lange er seinen Töffausweis los ein wird, steht noch nicht fest. Darüber wird das Strassenverkehrsamt erst nach einer psychologischen Untersuchung entscheiden.
«Spät drangewesen»
Als Begründung für die Geschwindigkeitsübertretungen auf der A1 bei Lindau nannte der der 29-Jährige einen Termin, den er unbedingt einhalten wollte. Er musste um 21.30 Uhr in Winterthur sein und sei «spät drangewesen», sagte er. Der Termin ging flöten. Denn der Mann wurde von der Polizei gestoppt und war nach der Einvernahme und den sofortige Ausweisentzug erst um 3 Uhr in der Früh wieder zuhause, wie er erklärte. Die Eile hatte sich somit nicht gelohnt, wie er dem vorsitzenden Richter eingestand.
Nur drei Meter Abstand zu Auto vor ihm

