Die Eile hat sich für einen Töfffahrer nicht gelohnt
Der in Dübendorf wohnende Verkehrssünder stand am Montag vor dem Bezirksgericht Pfäffikon. In einem abgekürzten Verfahren wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Strafe wurde aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Verurteilt wurde er zudem zu einer Busse von 1500 Franken. Die Gerichtsgebühren von 3000 Franken und die Gebühren für das Vorverfahren in Höhe von 1500 Franken muss ebenfalls übernehmen. Für die Kosten des amtlichen Verteidigers von 3000 Franken muss er nicht aufkommen. Sie könne aber noch eingefordert werden.
Wie lange er seinen Töffausweis los ein wird, steht noch nicht fest. Darüber wird das Strassenverkehrsamt erst nach einer psychologischen Untersuchung entscheiden.
«Spät drangewesen»
Als Begründung für die Geschwindigkeitsübertretungen auf der A1 bei Lindau nannte der der 29-Jährige einen Termin, den er unbedingt einhalten wollte. Er musste um 21.30 Uhr in Winterthur sein und sei «spät drangewesen», sagte er. Der Termin ging flöten. Denn der Mann wurde von der Polizei gestoppt und war nach der Einvernahme und den sofortige Ausweisentzug erst um 3 Uhr in der Früh wieder zuhause, wie er erklärte. Die Eile hatte sich somit nicht gelohnt, wie er dem vorsitzenden Richter eingestand.
Nur drei Meter Abstand zu Auto vor ihm
Die erste Verletzung der Verkehrsregeln registrierten die hinter ihm in einem zivilen Auto herfahrenden Polizisten gegen 21.18 Uhr. Der Beschuldigte fuhr in einem Baustellenbereich bei signalisierten 80 km/h mit bis zu 106 km/h schnell und schloss bis auf 3 bis 6 Meter zum vor ihm fahrenden Personenwagen auf. Der Anklageschrift ist zu entnehmen, dass auf den folgenden knapp sechs Kilometern bis zur Autobahnausfahrt Töss mehrmals die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv überschritt, ungenügend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen hielt und einen auf der Überholspur fahrend en Personenwagen rechts überholte.
Mit seinem regelwidrigen Verhalten hat er laut Anklageschrift die die übrigen Verkehrsteilnehmer an Leib und Leben gefährdet. Dies habe der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen oder ausser Acht gelassen. Er habe mit seinem Verhalten für andere Verkehrsteilnehmer eine massiv erhöhte abstrakte Unfallgefahr mit möglichen Verletzungs- oder gar Todesfolgen geschaffen.
Kein notorischer Raser
Der Beschuldigte bestritt die ihm vorgeworfenen Verletzungen der Verkehrsregeln nicht, war geständig und bot Hand zu einem abgekürzten Verfahren. Das Motorrad hat er nicht mehr eingelöst und will es verkaufen. Finanziert worden ist es von seiner Freundin, bei der er rund 7000 Franken Schulden hat.
Als notorischen Raser wurde er vor Gereicht nicht bezeichnet. Eine einzige Geschwindigkeitsübertretung wurde erwähnt. Er wurde einst mit 80 km/h in einer 60-km/h-Zone geblitzt. Was die bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen Freiheitsstrafe von 16 Monaten bedeutet, umschrieb der vorsitzende Richter mit dem Satz: «Wenn sie nochmals erwischt werden, heisst das: ab in die Kiste.» Eduard Gautschi
