Auf Befehl einer inneren Stimme einen Senior zusammengeschlagen
«Besser» als im vergangenen Sommer gehe es ihm heute, sagte der stämmige 36-Jährige, der sich am Donnerstagmorgen vor dem Bezirksgericht Uster verantworten musste. Das war’s dann aber auch schon: mehr, vor allem zu der ungewöhnlichen Tat, um die es ging, wollte der psychisch Kranke, der im arabischen Raum geboren wurde, seit 15 Jahren den Schweizer Pass hat und fast gleich lang schon von der Sozialhilfe lebt, nicht erzählen.
Hammerschläge auf den Kopf
Die Anklage schildert, was vor über einem halben Jahr passierte; damals, als es dem Mann eben nicht gut ging: Der Beschuldigte war Ende Juli 2017 spätabends am Zürcher Bellevue unterwegs. In seinem Rucksack führte er einen 700 Gramm schweren Schlosserhammer mit – den Hammer, mit dem er gemäss den Anweisungen einer inneren Stimme nun jemanden attackieren müsse.
Als Opfer erkor sich der Mann einen 85-Jährigen aus. Er folgte dem Senior im Bus bis nach Benglen (Fällanden). Als der Betagte dort ausgestiegen war und noch kurz den Fahrplan an der Infotafel der Haltestelle studierte, schlug er zu. Mindestens drei kräftige Hammerschläge auf den Kopf musste der Senior einstecken; fast wie durch ein Wunder erlitt er dabei nur leichte Riss-Quetsch-Wunden. Da das Opfer nach dem Angriff schrie, liess der Angreifer von ihm ab. Er flüchtete, warf den Hammer in einen öffentlichen Abfallkübel und stellte sich kurz darauf der Polizei.
Nahe bei einem Tötungsversuch
Da Hammerschläge auf den Kopf, vor allem bei älteren Menschen, nach den Erfahrungen aus der Rechtsmedizin grundsätzlich lebensgefährlich sind, spielte der Staatsanwalt anfänglich mit dem Gedanken, einen Tötungsversuch einzuklagen, entschied sich dann aber für den Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung. Der Täter habe «hinterrücks» gehandelt, habe «ein beliebiges Opfer ohne Grund angegangen», sagte der Ankläger vor Gericht. Tragisch sei auch, dass sich der Angreifer damals in einer psychiatrischen Behandlung befunden habe, dabei recht eng überwacht wurde, «seine Gewaltfantasien» den Betreuern jedoch verheimlich habe.
Beim Angeklagten liege «eine hochgradig eingeschränkte Schuldfähigkeit» vor. Da zudem ein psychiatrisches Gutachten «eine hohe Rückfallgefahr für erneute Gewalthandlungen» sieht, sei der Mann nicht nur zu zweieinhalb Jahren Gefängnis zu verurteilen, sondern es sei vor allem eine stationäre Therapie zur Behandlung der psychischen Störungen anzuordnen.
«Unerträgliche» Stimmen
Der Verteidiger des geständigen 36-Jährigen plädierte gar auf eine «vollständige Schuldunfähigkeit». Die Notwendigkeit einer stationären Therapie wurde nicht in Frage gestellt; falls es einen Schuldspruch gebe, sei die Strafe jedoch auf neun Monate zu beschränken.
Sein Mandant habe «vor der Tat fast täglich imperative Stimmen gehört», die ihn zu einem Angriff ganz gezielt auf einen älteren Menschen drängten. Anfänglich vermochte der Beschuldigte diese Einflüsterungen zu verdränge. Am Tattag dann aber, während eines schweren Schizophrenie-Schubs, seien die Stimmen «unerträglich» geworden. Der daraus entstehende «massive Handlungsdruck» und der Wunsch, diese Stimmen loszuwerden, entlud sich im Angriff in Benglen. Eine Tat notabene, die nach Meinung des Verteidigers als nicht so schwer zu gewichten sei, hätte die Attacke, von der sich das Opfer folgenlos erholte, doch schlimmer enden können.
Weiterhin in Haft
Der Fall war für das Gericht klar: es erfolgte eine anklagegemässe Verurteilung, allerdings mit einer leicht gesenkten Strafe von zwei Jahren. Der Vollzug dieser Strafe wird zugunsten einer stationären Behandlung des Mannes – gelegentlich auch als «kleine Verwahrung» bezeichnet – aufgeschoben. Bis zum Therapiebeginn bleibt er in Haft, wo er sich schon seit Monaten befindet. Zudem hat der Verurteilte die Verfahrenskosten von etwa 20’000 Franken zu tragen – auch wenn er diesen Betrag sowohl nach Ansicht des Staatsanwalts wie des Verteidigers kaum je wird begleichen können.
